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Foto: UHH/vonWieding

Die Fakultäten der Universität Hamburg sind für das Bewerbungs- bzw. Zulassungsverfahren zur Promotion zuständig. Alle formalen Fragen sind in den Promotionsordnungen der Fakultäten geregelt.

Hinweis zu verlängerten Bearbeitungszeiten

Zulassungsverfahren.

Für einen Antrag auf Zulassung zur Promotion bzw. für eine Bewerbung sind in der Regel folgende Dokumente erforderlich:

  • Ihr Studienabschlusszeugnis von einer wissenschaftlichen Hochschule
  • ein tabellarischer Lebenslauf
  • eine Beschreibung Ihres Promotionsvorhabens (Exposé)
  • weitere Unterlagen je nach Fakultät

Detaillierte Informationen sind auf der Website der jeweiligen Fakultät abrufbar:

  • Fakultät für Rechtswissenschaft
  • Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
  • Medizinische Fakultät
  • Fakultät für Erziehungswissenschaft
  • Fakultät für Geisteswissenschaften
  • Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften
  • Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft
  • Fakultät für Betriebswirtschaft

Ist Ihr Antrag bzw. Ihre Bewerbung erfolgreich, so erhalten Sie die Zulassung zur Promotion, mit der Sie sich an der Universität Hamburg einschreiben können.

Einschreibung

Nach der Zulassung zur Promotion

  • schicken Sie bitte die entsprechende Online-Bewerbung für das jeweilige Promotionsstudium in STiNE ab (Registrierung unter www.uni-hamburg.de/online-bewerbung ),
  • laden Sie zur Einschreibung über das STiNE-Formular bitte folgende Dokumente hoch:
  • im Falle einer Promotion in Medizin oder Zahnmedizin an der Medizinischen Fakultät kann das Abschlusszeugnis später direkt im Fachbereich nachgereicht werden, wenn die Promotion bereits parallel zum Studium aufgenommen wird.
  • im Falle einer Promotion im Bereich der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften wird eine von der Graduate School der Fakultät ausgestellte Bestätigung über Ihre Zulassung zur Promotion benötigt: www.wiso.uni-hamburg.de/einrichtungen/graduate-school.html
  • im Falle einer Promotion im Bereich der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften wird eine vom jeweils zuständigen Studienbüro in der Fakultät ausgestellte Bestätigung über Ihre Zulassung zur Promotion benötigt: www.min.uni-hamburg.de/promotion/Verfahren.html
  • im Falle einer Promotion im Bereich der Geisteswissenschaften wird eine vom Promotionsbüro der Fakultät (Dr. phil.) bzw. vom Prüfungsbüro des Fachbereich Ev. Theologie (Dr. theol.) ausgestellte Bestätigung über Ihre Zulassung zur Promotion benötigt: www.gwiss.uni-hamburg.de/Promotion.html
  • im Falle einer Promotion im Bereich der Fakultät für Betriebswirtschaft wird eine Zulassungsbestätigung von der Fakultät ausgestellt: https://www.bwl.uni-hamburg.de/forschung/promotion
  • Im Falle einer Promotion im Bereich Medizin oder Zahnmedizin an der Medizinischen Fakultät wird eine vom Promotionsbüro ausgestellte Bestätigung über Ihre Anmeldung zum Promotionsverfahren benötigt.
  • Im Falle einer Promotion in den PhD-Programmen der Medizinischen Fakultät wird eine vom Promotionsbüro ausgestellte Bestätigung über Ihre Zulassung zum Promotionsverfahren benötigt.
  • Alle Promotionsstudierenden müssen unabhängig vom Datum der Immatrikulation ab dem ersten Promotionssemester den vollen Semesterbeitrag zahlen. Auch wenn das Semester bei der Immatrikulation bereits fortgeschritten ist, ist eine Erstattung von Teilbeträgen ausgeschlossen.
  • Bitte beachten Sie, dass auf Ihrer Promotionszulassung gegebenenfalls eine Frist vermerkt ist, bis zu welchem Zeitpunkt Sie die Einschreibung durchgeführt haben sollten. Achten Sie bitte auf die Einhaltung dieser Frist. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls bitte bei Ihrem Promotionsausschuss, ob Ihre Promotionsordnung auch eine Immatrikulation für das folgende Semester zulässt, wenn Sie sich lieber erst für das Folgesemester einschreiben möchten.
  • Das Campus-Center behält sich jedoch vor, in angemessenen Zeitabständen eine aktuelle Bescheinigung der Professorin oder des Professors, die bzw. der die Promotion betreut, anzufordern.

Ablauf nach der Einschreibung

Ich war noch nie an der uni hamburg immatrikuliert.

Sie erhalten ca. 4 Wochen nach Ablauf Ihrer Immatrikulationsfrist postalisch vorläufige Semesterunterlagen (HVV-Ticket, Studierendenausweis, neue STiNE-Zugangsdaten) und in einem separaten Umschlag eine TAN-Liste. Bitte beachten Sie: Sobald Ihnen Ihre Matrikelnummer zugewiesen wurde, haben Sie bis zum Eintreffen der neuen Zugangsdaten keinen Zugriff auf Ihren STiNE-Account. Unter dem Punkt „Dokumente“ finden Sie den Zahlträger für den Semesterbeitrag. Dieser ist umgehend zu überweisen.

Wenn alle Unterlagen vollständig sind und der Semesterbeitrag eingegangen ist, gilt die Einschreibung als abgeschlossen.

Ich bin/war bereits an der Uni Hamburg immatrikuliert

Wenn Sie zwischen dem vorherigen Studium und Ihrem neuen Studium mindestens ein Semester exmatrikuliert waren, erhalten Sie erneut vorläufige Semesterunterlagen.

Sind Sie aktuell noch immatrikuliert , erhalten Sie keine vorläufigen Unterlagen. Sie können in STiNE unter dem Punkt „Fächer-/Bereichswahl“ Ihren neuen Studiengang sehen, sobald Sie umgeschrieben worden sind. Sie müssen sich nicht exmatrikulieren; innerhalb der Universität Hamburg werden Sie automatisch umgeschrieben.

Der Erhalt der vorläufigen Semesterunterlagen bzw. die Erfassung des neuen Studiengangs in Ihrem STiNE-Konto bedeutet, dass Ihre Einschreibung erfolgreich war. Wenn alle Unterlagen vollständig sind und der Semesterbeitrag eingegangen ist, gilt die Einschreibung als abgeschlossen.

Überweisen Sie fristgerecht den Semesterbeitrag unter Angabe Ihrer bereits vorhandenen Matrikelnummer, auch wenn in Ihrem STiNE-Konto kein Zahlträger hochgeladen worden ist (Betrag, Kontodaten und Fristen s. www.uni-hamburg.de/semesterbeitrag.)

Tipp: Waren Sie im Vorsemester auch an der Universität Hamburg immatrikuliert, warten Sie mit der Rückmeldung noch etwas - bis Sie den neuen Studiengang in STiNE unter dem Punkt „Fächer-/Bereichswahl" sehen. Aber gefährden Sie dafür nicht die fristgerechte Rückmeldung! Das bedeutet, dass Sie spätestens zwei Wochen vor Ende der Rückmeldefrist zahlen sollten, auch wenn Sie den neuen Studiengang noch nicht in Ihrem STiNE-Account sehen.

Promovierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Für ein Promotionsvorhaben stehen Menschen mit Behinderung (insbesondere mit Assistenzbedarf) in der Regel weniger (finanzielle) Hilfen zur Verfügung, als für ein Studium. Wir empfehlen Ihnen, sich im Büro für die Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung beraten zu lassen.

Falls Sie als internationale/r Promovierende/r ein Visum zur Einreise nach Deutschland benötigen, so beantragen Sie Ihr Visum unbedingt rechtzeitig bei der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung , da die Bearbeitungszeit 2 bis 3 Monate betragen kann.

Wichtiger Hinweis : Bitte beachten Sie unbedingt, dass ein 3-monatiges Schengen-Visum („Touristenvisum“) für einen Studien- oder Forschungsaufenthalt in Deutschland nicht verlängert werden kann .

Weitere Informationen rund ums Visum:

  • Informationen des DAAD zu Einreise und Visum
  • Visum, Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis vor, während und nach dem Studium (PDF)
  • Promovieren an der Universität Hamburg: Schritt für Schritt
  • Fachberatung und Zuständige in Fakultäten und Fachbereichen
  • Graduate School Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
  • Promovieren an der Fakultät für Betriebswirtschaft
  • Promotionsordnungen
  • Online-Bewerbungsportal STiNE der Universität Hamburg
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Foto: UHH/MIN/Flick

Promotionsverfahren

Wir bearbeiten zulassungsanträge ausschliesslich elektronisch. antragsunterlagen in papierform werden weder angefordert noch akzeptiert, vorab-prüfung der zulassungsvoraussetzungen notwendig.

Bitte lassen Sie in folgenden Fällen, vor Stellung des Antrags auf Zulassung zur Promotion prüfen, ob die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind:

  • Masterabschluss wurde nicht im Studiengang Physik absolviert
  • Masterabschluss wurde außerhalb Deutschlands absolviert
  • Masterabschluss wurde an einer Fachhochschule absolviert.

Bitte beachten Sie in diesem Fall folgendes Merkblatt:

  • "Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 3 Zulassungsvoraussetzungen" (PDF)

Fragen und Anträge zur Vorab-Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen sind zu richten an Irmgard Flick

Zulassung zur Promotion

Wir bearbeiten Zulassungsanträge ausschließlich elektronisch! Antragsunterlagen in Papierform werden weder angefordert noch akzeptiert!

Vor Aufnahme des Dissertationsvorhabens ist beim Fach-Promotionsausschuss PHYSIK die Zulassung zum Promotionsverfahren zu beantragen.

Folgende Antragsunterlagen müssen in elektronischer Form für die Online-Antragstellung auf Zulassung zum Promotionsverfahren vorbereitet und obligatorisch im Rahmen der Online-Antragstellung eingereicht werden:

  • Wenn die Abschlussdokumente in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden, dann reichen Sie bitte eine beglaubigte Übersetzung (in Deutsch oder Englisch) ein.
  • Kopie/Scan der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur)
  • Ausgefüllte und vollständig unterschriebene Betreuungsvereinbarung: Bitte nutzen Sie ausschließlich dieses Formular.
  • Ausgefüllte und vollständig unterschriebene Forschungsskizze: Bitte nutzen Sie ausschließlich dieses Formular .
  • Kopie/Scan des Identifikationsdokuments (z. B. Ausweis, Pass, Visum)
  • Tabellarischer Lebenslauf und sofern vorhanden Publikationsliste
  • Nur für Kandidatinnen und Kandidaten mit Masterabschluss außerhalb von Deutschland : Kopie des Titels und des Abstracts der Master Thesis
  • Nur falls zutreffend : Eine Erklärung, dass bereits früher eine Beantragung einer Zulassung zur Promotion an einer anderen Hochschule, an einer anderen Fakultät der Universität Hamburg oder an einem anderen Fachbereich der MIN-Fakultät der Universität Hamburg erfolgt ist (mit vollständigen Angaben).

Die Online-Antragstellung erfolgt über Docata-MIN und beinhaltet zwei Abschnitte:

  Abschnitt 1

  • In Docata-MIN registrieren : Nutzerkonto erstellen und Passwort setzen.
  • In Docata-MIN mit den Anmeldedaten des Nutzerkontos anmelden und Online-Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren ausfüllen.
  • Ersten Abschnitt des Online-Antrags abschließen und PDF-Antragsdatei "Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren" herunterladen: in der PDF-Antragsdatei zutreffende Erklärungen ankreuzen und dann PDF-Antragsdatei "Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren" unterschreiben (lassen). Elektronische und eingescannte Unterschriften sind gestattet.

 Abschnitt 2

 In Docata-MIN anmelden und zweiten Abschnitt des Online-Antrags abschließen: vollständig unterschriebenen "Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren" und die restlichen Antragsdokumente (siehe oben) in EINER PDF-Datei (max. Größe 30 MB) in Docata-MIN hochladen und über Docata-MIN übermitteln.

Bitte beachten Sie : Es können nur vollständige Anträge bearbeitet werden. Sollten Antragsunterlagen der oben aufgeführten obligatorisch einzureichenden Dokumente fehlen oder Unterschriften, kann der Antrag nicht an den Fach-Promotionsausschuss PHYSIK übermittelt werden. In so einem Fall werden Sie von uns informiert und Sie müssen die Online-Antragstellung (Abschnitt 1 und/oder Abschnitt 2) wiederholen!

In den hier verlinkten FAQ zur Online-Antragstellung auf Zulassung zum Promotionsverfahren finden Sie alle Informationen über den Ablauf der Antragstellung mit Screenshots zu allen Abschnitten. Bitte lesen Sie diese unbedingt, bevor Sie die Online-Antragstellung beginnen.

Sobald der Fach-Promotionsausschuss Physik über Ihren Antrag auf Zulassung entschieden hat, informieren wir Sie unaufgefodert über das Ergebnis. Im Falle der Zulassung erhalten Sie einen Zulassungsbescheid, den Sie im Anschluss für die Immatrikulation beim Campus Center benötigen.

Immatrikulation

An der Universität Hamburg besteht gemäß HmbHG (§ 70 Absatz 5) und MIN-Promotionsordnung eine Immatrikulationspflicht für Doktoranden für die gesamte Zeit der Promotion.

Hat der Fach-Promotionsausschuss PHYSIK Ihrem Antrag auf Zulassung zugestimmt, immatrikulieren Sie sich mit unserem Zulassungsschreiben bis zum Ende des Folgesemesters des Promotionsbeginns.

Weitere Informationen zur Immatrikulation .

Beantragung einer Fristverlängerung

Sollten Sie Ihr Promotionsvorhaben verlängern müssen, verwenden Sie bitte ausschließlich folgendes Formular

  • "Antrag auf Verlängerung der Zulassung zur Promotion" (PDF)

Wir weisen darauf hin, dass Sie Ihre Disputation innerhalb der Zulassungsfrist abhalten müssen.

Fragen und Anträge zur Fristverlängerung sind an Irmgard Flick oder an das Promotionsbüro per E-Mail zu senden.

Einreichen der Dissertation

Zusammensetzung der prüfungskommission.

Für jedes Promotionsverfahren wird eine individuelle Promotionsprüfungskommission eingesetzt. Diese muss gemäß mehrheitlich aus Hochschullehrern bestehen und setzt sich gemäß Geschäftsordnung § 7 (PDF) in der Regel wie folgt zusammen:

  • einem Vorsitzenden, der Hochschullehrer und Mitglied im Fach-Promotionsausschuss PHYSIK (PDF) sein muss
  • dem Betreuer der Dissertation = Erster Gutachter der Dissertation
  • dem zweiten Gutachter der Dissertation
  • zwei weitere, für Promotionsverfahren betreuungsberechtigten Person

Bei der Auswahl der Mitglieder der Prüfungskommission soll auf fachliche Breite geachtet werden. Die Mitglieder sollen nach Möglichkeit nicht alle aus einem Institut kommen. In der Prüfungskommission soll je mindestens ein experimentell und ein theoretisch arbeitender Physiker vertreten sein (Ausgewogene Zusammensetzung).

Den Gutachtern der Dissertation stehen 6 Wochen für die Erstellung der Gutachten zur Verfügung.

Antragsstellung

Wir bearbeiten den Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens (d.h. Einreichung der Dissertation zur Bewertung) ausschließlich elektronisch! Antragsunterlagen in Papierform (außer ein gedrucktes Prüfungsexemplar der Dissertationsschrift) werden weder angefordert noch akzeptiert!

Folgende Antragsunterlagen müssen in elektronischer Form für die Online-Antragstellung auf Eröffnung des Promotionsverfahrens vorbereitet und obligatorisch im Rahmen der Online-Antragstellung eingereicht werden:

  • Dissertation als PDF-Datei mit unterschriebener eidesstattlicher Erklärung - bitte beachten Sie unbedingt die unten aufgelisteten Vorgaben zur Form der Dissertation
  • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (= Semesterbescheinigung)
  • Aktueller Lebenslauf inkl. Publikationsliste
  • Sollten Sie nach Zulassung Ihren Namen geändert haben (z. B. aufgrund einer Heirat) und die Namensänderung beim uns im Promotionsbüro noch nicht gemeldet haben, fügen Sie den entsprechenden Nachweis über die Namensänderung (z. B. Heiratsurkunde) zu den restlichen Antragsunterlagen bei.
  • Nur falls zutreffend: Beleg zu Promotionsunterbrechungen

Abschnitt 1

  • In Docata-MIN mit den bereits vorhandenen Anmeldedaten anmelden (siehe FAQ dazu) und Online-Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens ausfüllen.
  • Ersten Abschnitt des Online-Antrags abschließen und PDF-Antragsdatei "Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens" herunterladen: in der PDF-Antragsdatei zutreffende Erklärungen ankreuzen und Antrag unterschreiben bzw. unterschreiben lassen. Elektronische und eingescannte Unterschriften sind gestattet.

Abschnitt 2

In Docata-MIN anmelden und zweiten Abschnitt des Online-Antrags abschließen: vollständig unterschriebenen "Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens" und die restlichen Antragsdokumente (siehe oben) in EINER PDF-Datei (max. Größe 10 MB) in Docata-MIN hochladen und über Docata-MIN übermitteln.

Bitte reichen Sie unbedingt auch EIN gedrucktes Prüfungsexemplar der Dissertationsschrift zwecks Archivierung im Promotionsbüro ein - entweder postalisch oder per Einwurf in den großen, roten Briefkasten in der Jungiusstraße 9, EG links. Es sind keine weiteren Papierexemplare der Dissertationsschrift im Promotionsbüro einzureichen.

Bitte beachten Sie: Es können nur vollständige Anträge bearbeitet werden. Sollten Antragsunterlagen der oben aufgeführten obligatorisch einzureichenden Dokumente fehlen oder Unterschriften, kann der Antrag nicht an den Fach-Promotionsausschuss PHYSIK übermittelt werden. In so einem Fall werden Sie von uns informiert und Sie müssen die Online-Antragstellung (Abschnitt 1 und/oder Abschnitt 2) wiederholen! 

In den hier verlinkten FAQ zur Online-Antragstellung auf Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens finden Sie alle Informationen über den Ablauf der Antragstellung mit Screenshots zu allen Abschnitten. Bitte lesen Sie diese unbedingt, bevor Sie die Online-Antragstellung beginnen.

Form der Dissertation

Bitte beachten Sie: Entspricht das eingereichte Prüfungsexemplar nicht der vorgeschriebenen Form, wird es vom Promotionsbüro nicht angenommen, sondern zur Überarbeitung zurückgegeben:

  • Doppelseitig bedruckt
  • 80 g/m2 Papier
  • DIN-A4 Format
  • Gebunden (keine Spiralbindung)
  • Musterblatt für die Titelseite (PDF)
  • Musterblatt für das Vorblatt (PDF)
  • Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache
  • unterschriebene Eidesstattliche Erklärung (PDF)
  • Sprache der Dissertation: Englisch oder Deutsch (wenn eine andere Sprache verwendet werden soll, ist ein formloser Antrag beim Fach-Promotionsausschuss PHYSIK zu stellen) Darüber hinaus gibt es keine vorgeschriebenen Vorgaben für Schriftgrößen, -arten, Seitenränder, Aufbau usw.

Disputationsplanung

Zeitliche Abläufe aufgrund der Regularien in der MIN-Promotionsordnung und des Beschlusses des Fach-Promotionsausschusses, 18. Sitzung vom 30.04.2014:

  • Den Gutachter/innen der Dissertation stehen ab Beauftragung 6 Wochen für die Erstellung der Gutachten zur Verfügung.
  • Nach Eingang der Gutachten entscheidet die gesamte Prüfungskommission auf Basis der Gutachten über die Annahme oder Ablehnung der Dissertation, die Festsetzung der Dissertationsnote sowie über die Zulassung der Doktorandin bzw. des Doktoranden zur Disputation. Erfahrungsgemäß dauert diese Abstimmung und Entscheidung  ca. 1 Woche .
  • Erst nach Vorliegen aller Gutachten und der anschließenden positiven Entscheidung über die Annahme der Dissertation und Zulassung zur Disputation ist das Promotionsbüro berechtigt, die Einladung zur Disputation zu versenden.
  • Die Einladungsfrist soll 2 Wochen nicht unterschreiten.

Dokotoranden bzw. Doktorandinnen sollten für die Bearbeitung des Antrags auf Eröffnung des Prüfungsverfahrens sowie für alle erwähnten darauffolgenden Arbeitsschritte eine angemessene Bearbeitungszeit einplanen.

Aufgrund der oben genannten Fristen empfehlen wir dringend, mindestens 10 Wochen zwischen Einreichung der Dissertation und  Disputation einzuplanen.

Sollte ein früherer Disputationstermin geplant werden, ist die Doktorandin bzw. der Doktorand selbst dafür verantwortlich, mit den Gutachter/innen eine frühere Abgabe der Gutachten abzusprechen sowie die Prüfungskommission über eine zeitnahe Abstimmung über die Annahme der Dissertation und Zulassung der Disputation zu bitten.

Vom Promotionsbüro werden vor Ablauf der 6 Wochen keine Erinnerungen an die Gutachter/innen versandt.

Die verbindliche Anmeldung der Disputation mittels Einreichung des Formulars zur Anmeldung der Disputation beim Promotionsbüro kann erst NACH Erhalt der Dissertationsnote erfolgen. Vorher eingereichte Anmeldungen werden wieder zurückgegeben.

Weitere Information zur Anmeldung der Disputation finden Sie im nächsten Abschnitt "Anmeldung zur Disputation".

Anmeldung zur Disputation

Der Disputationstermin, -ort sowie die Durchführungsform ist seitens der Doktorandin bzw. des Doktoranden im Einvernehmen mit den Prüfungskommissionsmitgliedern zu vereinbaren. Dieser soll innerhalb von 2 Monaten nach Eingang des letzten Gutachtens liegen.

Bitte reichen Sie NACH Erhalt der Dissertationsnote und spätestens 2,5 Wochen vor Stattfinden der Disputation folgendes Formular unterschrieben per E-Mail ein:

  • Formular "Anmeldung der Disputation im Fachbereich" (PDF)

Anmeldungen, die vor Erhalt der Dissertionsnote eingereicht werden, werden vom Promotionsbüro wieder zurückgegeben.

Bezüglich der Abhaltung von Disputationen gelten die Richtlinien dieses Merkblatts .

Für Disputationen mit Präsenz (d.h. teildigital oder in voller Präsenz) gelten die an der Universität Hamburg definierten Schutz- und Hygienemaßnahmen. Diese finden Sie in den Dienstanweisungen des Präsidiums und in den FAQ der Universität Hamburg .

Die bzw. der Vorsitzende der Prüfungskommission trägt die Verantwortung für die Durchführung der Disputation und die Einhaltung der entsprechenden Schutz- und Hygienemaßnahmen. Sollte die Doktorandin bzw. der Doktorand im Einvernehmen mit der Prüfungskommission eine Änderung der Durchführungsart der bereits terminierten Disputation vornehmen wollen, ist es verpflichtend eine neue unterschriebene "Anmeldung der Disputation im Fachbereich" (PDF) per E-Mail an das Promotionsbüro Physik zu senden.

Veröffentlichung und Urkunde

Wenn die Doktorandin bzw. der Doktorand die Disputation im Promotionsbüro offiziell anmeldet, erhält sie bzw. er vom Promotionsbüro den "Laufzettel zur Veröffentlichung der Dissertation", mit dem die Erfüllung der Veröffentlichungs- und Ablieferungspflicht dokumentiert wird:

1. Freigabe der Dissertation zur Veröffentlichung

Wenn Sie nach der Promotionsordnung (2010) promovieren:

  • Sofern Sie die Dissertation ohne Änderungen, das heißt in der Fassung, in der sie endgültig bewertet wurde, veröffentlichen möchten:

→ bestätigt Sie als Doktorand/in dies mit der eigenen Unterschrift auf dem Laufzettel

  • Sofern Sie Änderungen an der endgültig bewerteten Dissertation vor Veröffentlichung vornehmen möchten:

→ lassen Sie bitte die Person auf dem Laufzettel unterschreiben, die im Rahmen der Disputation durch die Prüfungskommission dafür benannt wurde. Sie muss die Dissertation in der geänderten Fassung zur Veröffentlichung freigeben.

Wenn Sie nach der MIN-Promotionsordnung (2018) promovieren, beachten Sie bitte, dass ausschließlich redaktionelle Änderungen an der endgültig bewerteten Dissertation vorgenommen werden dürfen.

Nach erfolgter Freigabe der Dissertation kann mit der Veröffentlichung begonnen werden.

2. Veröffentlichung an der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg (=Stabi)

  • der Fakultäts-Promotionsausschuss empfiehlt die Veröffentlichung als E-Dissertation (Kontakt: https://www.sub.uni-hamburg.de/service/publizieren/dissertationen/e-dissertationen-der-uhh.html )
  • die Stabi schickt dem Promotionsbüro und der Doktorandin bzw. dem Doktoranden automatisch per E-Mail eine Bestätigung über die erfolgte Veröffentlichung zu (in der Regel 2-3 Tage nach erfolgreicher Veröffentlichung )

3. Abgabe des Pflichtexemplares in der Bibliothek im Fachbereich

  • Unabhängig von der Veröffentlichung an der Stabi ist zusätzlich immer 1 Printexemplar in der Fachbereichsbibliothek abzugeben.
  • Bitte füllen Sie vor der Abgabe Ihrer Dissertation in der Fachbereichsbibliothek online das Dissmasterformular aus.
  • Nach Unterzeichnung des Laufzettels durch eine Mitarbeiterin der Fachbereichsbibliothek senden Sie bitte den Laufzettel unterschrieben per E-Mail an uns.

4. Abgabe des Formulars beim Promotionsbüro

  • NEU : seit Dezember 2021 ist kein zur Veröffentlichung bestimmtes Dissertationsexemplar mehr beim Promotionsbüro einzureichen.
  • Nach Einreichung des vollständig ausgefüllten Laufzettels im Promotionsbüro und der Bestätigung seitens der Stabi ist das Promotionsbüro berechtigt, die Promotionsurkunde auszuhändigen.
  • Die Promotionsurkunde wird in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Mitteilung über die Erfüllung der Veröffentlichungspflicht durch Einreichung des Laufzettels im Promotionsbüro ausgehändigt. Die Doktorandin bzw. der Doktorand wird automatisch informiert, sobald die Urkunde fertig zur Abholung bereitliegt.

Veröffentlichungsfrist:

Die Veröffentlichung der Dissertation soll innerhalb eines Jahres nach Festsetzung des Gesamtprädikats erfolgen. Über eine Verlängerung der Veröffentlichungsfrist entscheidet der Fach-Promotionsausschuss auf formlosen Antrag mit Begründung durch die Doktorandin bzw. den Doktoranden. Der Antrag ist per E-Mail an das Promotionsbüro zu senden.

Kumulative und Interdisziplinäre Dissertation

Kumulative dissertation.

Als Dissertation kann eine kumulative Dissertation vorgelegt werden, die aus Einzelarbeiten besteht, die in ihrer Gesamtheit eine einer Dissertation nach § 7 Absatz 2a gleichwertige Leistung darstellt (§ 7 Absatz 2 MIN-PromO).

  • Merkblatt "Kumulative Dissertation" (PDF)

Interdisziplinäre Dissertation

Interdisziplinäre Dissertationen werden durch den Fach-Promotionsausschuss entschieden, dabei sind alle beteiligten Fächer angemessen bei der Begutachtung zu beteiligen. Sollte sich der Fach-Promotionsausschuss fachlich nicht zuständig sehen, kann der Fakultäts-Promotionsausschuss entscheiden.

  • Merkblatt "Interdisziplinäre Dissertation" (PDF)

Promotionsprogramme (Graduiertenschulen), Promotionsförderung und Karriereentwicklung

Meldung der mitgliedschaft in einem strukturierten promotionsprogramm (graduiertenschule).

  • Die Meldung der Mitgliedschaft in einem/r strukturiertem Promotionsprogramm/Graduiertenschule erfolgt bei Beantragung der Zulassung zur Promotion via Docata
  • Beginnt Ihre Mitgliedschaft in einer/m strukturiertem Promotionsprogramm/Graduiertenschule nach bereits erfolgter Zulassung reichen sie bitte das Formular "Meldung bei einem Wechsel von Individualpromotion zu strukturierter Promotion" (PDF) im Promotionsbüro per E-Mail ein.

Einige der strukturierten Promotionsprogramme im Bereich der Physik

  • PIER-Helmholtz Graduate School (PHGS)
  • CUI Graduate School
  • Quantum Universe Research School (QURS)
  • IMPRS for Ultrafast Imaging & Structural Dynamics
  • Lothar Collatz School for Computing in Science
  • SFB 925 Light induced dynamics and control of correlated quantum systems
  • SFB 986 Maßgeschneiderte Multiskalige Materialsysteme - M3
  • GrK 2536 NANOHYBRID
  • MIN Graduiertenschule (MINGS)

Promotionsförderung

  • Promotionsförderung an der Universität Hamburg
  • Stipendienwegweiser Promotion

Karriereentwicklung

Der Individual Development Plan (IDP) des MINGZ unterstützt dabei, Ihre individuelle berufliche Entwicklung in die eigenen Hände zu nehmen und den Übergang in die spätere Karriere zu erleichtern.

Abbruch der Promotion / Beendigung des Betreuungsverhältnisses

Abbruch der promotion.

Sollten Sie Ihre Promotion abbrechen, füllen Sie bitte unbedingt zeitnah das

  • Formular "Beendigung des Betreuungsverhältnisses" (PDF)

vollständig aus, unterschreiben es und holen die Unterschriften von allen (Co-) Betreuer/innen ein. Im Falle von Co-Betreuer/innen können diese einfach neben oder unter der Unterschrift des Betreuers unterzeichnen.

Bitte senden Sie das vollständige Formular dann an promotionen "AT" physik.uni-hamburg.de .

Beendigung des Betreuungsverhältnisses

Sehen sich (Co-) Betreuende oder Promovierende im Laufe der Arbeit aus gewichtigen Gründen veranlasst, das Betreuungsverhältnis zu beenden, so sind sie verpflichtet, den Vorsitzenden des Fach-Promotionsausschussses unter Angabe der Gründe unverzüglich zu benachrichtigen

Bitte nutzen Sie in diesem Fall das

und mailen dieses umgehend an  promotionen "AT" physik.uni-hamburg.de .

Nach Beenden des Betreuungsverhältnisses kann die Doktorandin oder der Doktorand eine neue Betreuerin oder einen neuen Betreuer suchen. Der Fach-Promotionsausschuss PHYSIK unterstützt die Doktorandin oder den Doktoranden bei der Suche.

Exmatrikulation

Informationen zur Exmatrikulation finden Sie auf der Website des Campus Centers .

Es kann bei der Exmatrikulation jedoch zu Überschneidungen bzw. Verzögerungen kommen, da Promotionsabschlüsse nicht regelmäßig an das Campus Center übermittelt werden. Sollten Sie also nach erfolgreicher Disputation noch eine Aufforderung zur Rückmeldung für das kommende Semester erhalten, können Sie diese als gegenstandslos betrachten. Dann werden Sie ebenfalls zum Ende des Semesters, in dem Sie Ihre Promotion abschließen (d.h. zum 31.03. oder 30.09), exmatrikuliert.

Gute wissenschaftliche Praxis

Die Richtlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis, die von der Konferenz der Fachbereiche Physik (KFP) herausgegeben wurden, sind gemeinsam mit der Satzung der UHH und den Richtlinien der DFG bei der Erstellung einer Doktorarbeit zu beachten

  • KFP: Gute wissenschaftliche Praxis bei wissenschaftlichen Qualifikationsarbeiten in der Physik (PDF)
  • DFG: Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis/Safeguarding Good Scientific Practice (PDF)
  • UHH: Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der Universität Hamburg (PDF)

Verleihung der Ehrendoktorwürde

Auf Vorschlag von mehreren Professorinnen oder Professoren eines Fachbereiches kann der erweiterte Fachbereichsvorstand die Eröffnung des Verfahrens zur Verleihung einer Ehrendoktorwürde beim Fach-Promotionsausschuss beantragen.

Die Voraussetzungen für die Verleihung werden durch eine vom zuständigen Fach-Promotionsausschuss eingesetzte Ehrenpromotionskommission auf der Grundlage von drei durch den Fach-Promotionsausschuss bestellten Gutachten geprüft. Zwei dieser Gutachten sollen durch externe Gutachterinnen oder externe Gutachter angefertigt werden.

Die Ehrenpromotionskommission leitet dem Fakultätsrat eine Beschlussvorlage zu. Für die Verleihung der Ehrenpromotion ist eine 3/4-Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder des Fakultätsrats erforderlich. Die Ehrenpromotion erfolgt durch die Überreichung einer hierüber ausgefertigten Urkunde, in der die Verdienste der bzw. des Promovierten hervorzuheben sind.

  • Liste der verliehenen Ehrendoktorwürden (PDF)

Sprechzeiten

Erreichbar per e-mail.

Montag bis Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr Freitags eingehende E-Mails und Anträge werden erst Montags bearbeitet.

Erreichbar im Büro und telefonisch

Montag 9:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr

Außerhalb der Sprechzeiten können Sie Unterlagen auch in unseren roten Briefkasten in der Jungiusstraße 9, EG links einwerfen.

MIN-Promotionsordnungen

MIN-Promotionsordnung (2010) und ihre Änderungen (PDF)

MIN-Promotionsordnung (2018) und ihre Änderungen (PDF)

Unterschiede zwischen MIN-Promotionsordnung (2010) und MIN-Promotionsordnung (2018) (PDF)

Antrag auf Wechsel in Promotionsordnung (2018) (PDF)

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Foto: UHH/shell

Im Vorfelde

Wie und auf welchen plattformen kann ich eine doktorandenstelle effektiv ausschreiben.

Neben der Bekanntmachung in nationalen und internationalen Fachverteilern, auf Fachplattformen und der UHH-Seite für Stellenausschreibungen , empfehlen wir die Verbreitung in persönlichen Netzwerken wie z.B. über Twitter, LinkedIn und Email-Verteiler sowie die Kontaktaufnahme mit dem MIN-Graduiertenzentrum zur Bekanntmachung auf Messen und über den MINGZ-Twitter-Kanal bzw. gegebenenfalls die Verbreitung durch die themen-orientierten Graduiertenschulen .

Welche sprachlichen Voraussetzungen müssen Kandidat:innen erfüllen, um an der MIN-Fakultät promovieren zu dürfen?

Über die notwendige Qualität der Sprachbeherrschung entscheiden die Betreuenden. Das Einreichen von Zertifikaten (für die Beantragung und den Erhalt einer Zulassung zur Promotion) ist nicht notwendig. Zu empfehlen sind jedoch ausreichende Fähigkeiten zur Kommunikation auf Deutsch oder Englisch (vergleichbar mit B2-Niveau).

Welche fachlichen Voraussetzungen müssen Kandidat:innen erfüllen, um an der MIN-Fakultät promovieren zu dürfen?

In der Regel ist ein Master of Science oder vergleichbarer Abschluss (300 ECTS) in einem für das Dissertationsvorhaben wesentlichen Studiengang notwendig. Eine seltene Ausnahme ist das Fast-Track-Promotionsverfahren, bei welchem die Zulassung nach Ablegung einer Bachelorprüfung möglich ist (für Details siehe § 4 Absatz 3 der Promotionsordnung bzw. Ausschreibung 2022).

Erhalten Kandidat:innen mit ausländischen Studienabschlüssen problemlos eine Zulassung zur Promotion?

Oft, ja. Es findet jedoch eine entsprechende Prüfung der Gleichwertigkeit der Studienabschlüsse statt. Sofern die eingereichten Abschlussdokumente (u.a. Transcript of Records und Diploma Supplement) aussagekräftig und klar sind, fällt eine Entscheidung zügig.

In der Zulassungs-/Onboarding-Phase

Welche schritte müssen kandidat:innen vor beginn der promotion erledigen.

Die Kandidat:innen müssen

  •  (mindestens) eine:n Betreuer:in finden,
  • mit den Betreuenden ein Thema sowie Eckpunkte für die Betreuung verabreden,
  • den Zulassungsantrag in Docata-MIN stellen
  • sowie die Promotionsordnung MIN-Fakultät (2018) und die Satzung zur Sicherung Guter wissenschaftlicher Praxis und zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der Universität Hamburg lesen.

Bei welchen dieser Schritte im Rahmen der Antragstellung auf Zulassung sind die Betreuenden (Betreuer:in, gegebenenfalls Co-Betreuer:in bzw. Vorsitzende:r der Betreuungskommission) zwingend erforderlich?

Durch die Betreuenden müssen die folgenden Dokumente unterzeichnet werden:

  • Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren (generiert in Docata-MIN durch die Kandidat:innen),
  • Betreuungsvereinbarun g , welche die Zusage für eine adäquate Betreuung darstellt,
  • Forschungsskizze .

Kann ein Antrag auf Zulassung abgelehnt werden?

Ja, eine Ablehnung ist möglich, wenn beispielsweise: die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt bzw. auch durch zusätzliche Auflagen nicht erreichbar sind, ein Promotionsverfahren in dem jeweiligen Fach oder einem Teilgebiet bereits erfolgreich beendet wurde, etc.

Wer entscheidet gegebenenfalls über Auflagen?

Der jeweilige Fach-Promotionsausschuss kann die Zulassung unter Auflagen wie z. B. dem Erwerb und Nachweis einer bestimmten Anzahl von Leistungspunkten in einem bestimmten Zeitraum erteilen.

Wieviel Betreuende kann ein:e Promovierende:r haben?

Es muss mindestens eine:n Betreuer:in geben, jedoch können beliebig viele Betreuende (z. B. ein:e Betreuer:in und mehrere Co-Betreuer:innen) oder alternativ eine Betreuungskommission bestehend aus einer oder einem Vorsitzenden, einer Betreuerin oder einem Betreuer und einer Co-Betreuerin oder einem Co-Betreuer, die Betreuung übernehmen.

Wer kommt als (Co-)Betreuer:innen in Frage?

In der Regel sind es Hochschullehrer:innen und habilitierte Mitglieder der MIN-Fakultät, andere Möglichkeiten sind in der Promotionsordnung MIN-Fakultät (2018) aufgezeigt. Hilfreich sind hier die Erläuterungen der Änderungen von Promotionsordnung 2010 zu 2018 . Als Co-Betreuer:innen können alle Wissenschaftler:innen bestellt werden, die mindestens promoviert und für das Dissertationsvorhaben fachlich ausgewiesen sind; über die fachliche Ausgewiesenheit entscheidet der zuständige Fach-Promotionsausschuss.

Wie ist Betreuung definiert bzw. zu verstehen?

Betreuung ist als Unterstützung in der Bearbeitung des Dissertationsthemas, in der Bereitstellung der dafür notwendigen Voraussetzungen, im periodischen wissenschaftlichen Austausch, im Feedback geben, in der Thematisierung von Schwächen und Stärken sowie der akademischen oder nichtakademischen Zukunft der:des Promovierenden zu sehen.

Falls die:der Promovierende eine Stelle im Angestelltenverhältnis antritt, wer ist der Dienstvorgesetzte?

Unterschiedliche Regelungen werden praktiziert, von Betreuer:in bis zu Fachbereichsleiter:in ist alles möglich. Bei Drittmittelstellen ist es meist die:der Projektleiter:in.

Inwiefern sind Promotionen an ein Angestelltenverhältnis verknüpft?

Ein Angestelltenverhältnis ist keine Voraussetzung für die Durchführung einer Promotion, auch andere Finanzierungsmodelle (Stipendien) werden praktiziert. In der MIN-Fakultät sind die meisten Promotionen jedoch zumindest teilweise mit Angestelltenverhältnissen verknüpft.

Welche Unterstützung bieten das MIN-Graduiertenzentrum (MINGZ) und die Hamburg Research Academy (HRA)?

Für Promovierende:

  • MINGZ bietet Unterstützung im Onboarding, Vernetzungsveranstaltungen (Welcome Night, Walking Tours), Beratung bzgl. Fragen um das Leben und Forschen in Hamburg, Soft Skills-Kurse und Fördermittel für internationale Mobilität, Newsletter, Blog, Twitter-Kanal, Überbrückungsstipendien für Internationale Kandidaten, Beratung bei aufkommenden Schwierigkeiten in der Promotion, Individual Development Plan, Promovierenden-Vertretung.
  • HRA bietet Kurzformate zur Information (HRA – Spotlight), Workshops auf Deutsch und Englisch, Vernetzungsveranstaltungen, Promovierenden-Vertretung, Beratung zur Promotionsbedingungen und bei Schwierigkeiten durch die Ombudsstelle.

Für Betreuende:

  • MINGZ bietet Workshops für Betreuende mit Aussicht auf Zertifikat , Vernetzung, Bekanntmachung von Stellenausschreibungen, Fördermittel für Konferenz und Forschungsreisen der Kandidat:innen (falls keine eigenen Mittel vorhanden), Beratung bei aufkommenden Schwierigkeiten in der Promotion, Information durch Promotionsportal.
  • HRA bietet Workshops für Betreuende, Vernetzung, Postdoc-Vertretung, Beratung bei aufkommenden Schwierigkeiten in der Promotion.

Welche Beratungsangebote und Informationsquellen gibt es für Kandidat:innen bezüglich der Promotionsformen und Promotionsabläufe?

Eine Beratung zur administrativen Abwicklung des Promotionsverfahrens (von Zulassung zum Promotionsverfahren bis zum Abschluss der Promotion) bietet das zuständige Studienbüro bzw. das zuständige Promotionsbüro Physik an. Eine Beratung zu weiteren Themen kann durch die MIN-Tutor:innen und die Hamburg Research Academy erfolgen. Weitere Informationsquellen bieten die MINGZ-Webseiten ( Promotionsportal ) einschließlich der FAQs für Promovierende und die DAAD-Webseite .

Wie kann ich für eine gute Integration der Kandidaten:innen über meine Arbeitsgruppe hinaus sorgen (insbesondere wenn eine Individualpromotion ansteht)?

Neben der Integration in die entsprechende wissenschaftliche Community sollten für die Integration in Hamburg Angebote des MIN-Graduiertenzentrums (MINGZ) , der Hamburg Research Academy und PIASTA angesprochen werden. Zu empfehlen sind außerdem die Newsletter und Twitter-Kanäle von MINGZ und HRA, in denen fortlaufend über aktuelle Angebote informiert wird ( MINGZ-Newsletter , HRA-Newsletter , MINGZ-Twitter , HRA-Twitter ).

Während der Promotionsphase

Wie intensiv sollte betreuung stattfinden.

Es ist wichtig, regelmäßige Treffen von Anfang an anzusprechen und zu vereinbaren. Promovierende haben unterschiedliche Bedürfnisse an das Ausmaß an Betreuung, und je nach Kultur trauen sich mehr oder weniger dies einzufordern. Zu Anfang einer Promotion ist zu empfehlen, dass (als Faustregel) mindestens monatliche, gerne auch wöchentliche Treffen und später vierteljährliche Treffen als Mindestmaß angeboten werden. Das MIN-Dekanat und der MIN-Fakultäts-Promotionsausschuss empfehlen zudem, zu Beginn der Promotion sowohl Art und Form als auch den Abstand des Austausches genauer zu definieren (z. B. im Rahmen der Betreuungsvereinbarung ). Einmal im Jahr sollte der Individual Development Plan (IDP) als Grundlage für ein strukturiertes Gespräch zwischen den Betreuenden und Promovierenden dienen, um auch Karriereweiterentwicklung nicht aus den Augen zu verlieren.

Gibt es ein Coaching für Betreuende?

Ab dem Wintersemester 2022/23 wird durch das MIN-Graduiertenzentrum eine Workshop-Reihe für Betreuende von Promovierenden angeboten, welche neben den Rahmenbedingungen einer Promotion in Hamburg auch Aspekte wie Konfliktvermeidung und -lösung im Betreuungsverhältnis, interkulturelle Kommunikation und gute wissenschaftliche Praxis für Betreuende abdeckt und mit einem Peer-to-peer-Workshop von internationalen Trainer:innen vervollständigt wird. Die Workshop-Reihe soll einmal pro Semester angeboten werden und wird sich nicht nur an neue Betreuende richten, sondern auch bereits erfahreneren Betreuenden eine Möglichkeit der Selbstreflektion, Verbesserung sowie eine Zertifizierung der Betreuungsfähigkeiten bieten.

Wie oft sollte man ernsthaft überprüfen, ob die anfangs gesteckten Ziele der Promotion noch realistisch sind?

Das sollte ein permanenter Prozess sein. In den Treffen mit der:dem Promovierenden sollte das vor allem dann thematisiert werden, wenn Zweifel am ursprünglichen Plan auftreten.

Was ist hinsichtlich von Rechten bzgl. Datennutzung zu beachten?

Es ist sehr empfehlenswert, die Thematiken und Problematiken der Datenrechte und Datennutzung von Anfang an transparent zu vermitteln und zu diskutieren (siehe Pflichten dazu in der Betreuungsvereinbarung ). Dies ist ein Thema in den Kursen „Gute wissenschaftliche Praxis“ welche u.a. vom MINGZ für Promovierende angeboten werden und besser frühzeitig besucht werden sollten. Das Zentrum für nachhaltiges Forschungsdatenmanagement der UHH bietet zu diesem Thema ebenfalls Kurse und Informationen an.

Was ist hinsichtlich der Autorenschaft auf Publikationen zu beachten?

Es ist sehr empfehlenswert, die Thematiken, Problematiken und mögliche praktizierte Vorgehensweisen in der Arbeitsgruppe bzgl. der Autorenschaft für mögliche Publikationen von Anfang an transparent zu vermitteln und zu diskutieren (siehe Pflichten dazu in der Betreuungsvereinbarung ).

Wer kann im Umgang mit schwierigen Fällen bzw. Fällen helfen, bei denen ernsthafte Probleme auftreten?

Das MINGZ bietet eine unverbindliche und kurzfristige Beratung , welche besonders zu Beginn von Problemen in Form einer Reflektion helfen kann, aber auch aufzeigt, welche weiteren Wege und Beratungsmöglichkeiten es gibt. Sollten bereits ernsthafte Probleme eingetreten sein, kann auch z.B. direkt die Ombudsstelle der UHH aufgesucht werden. Der Umgang mit Konflikten und Scientific Misconduct ist ein Thema in den Kursen „Gute wissenschaftliche Praxis“, welche u.a. vom MINGZ für Promovierende angeboten werden und besser frühzeitig besucht werden sollten.

Was sollte einmal jährlich mit der:dem Kandidat:in diskutiert werden?

Neben dem Stand des Promotionsprojekts sollten auch in regelmäßigen Abständen auch Gesichtspunkte wie persönliche Weiterentwicklungsmöglichkeiten, Herausforderungen, Interessen und Ziele des Kandidaten diskutiert werden. Das MINGZ hat ein Template für einen Individual Development Plan (IDP) entwickelt, welcher als Grundlage für jährliche, strukturierte Gespräche dient. Damit ist nicht nur die wissenschaftliche Entwicklung, sondern auch Aspekte der persönlichen Karriereentwicklung abgedeckt. Der IDP ist als PDF-Download (uhh.de/mingz-idp) oder als gedruckte Version erhältlich.

Wie lange sollte eine Promotion dauern?

Der Umfang soll so ausgelegt sein, dass die Dissertation in drei Jahren abgeschlossen werden kann. Die Zulassung zur Promotion gilt zunächst für vier Jahre. Innerhalb dieser 4-Jahre-Frist soll die Dissertation beim Fach-Promotionsausschuss eingereicht werden und die Disputation abgehalten werden. Sollten Unwegsamkeiten aus fachlichen, persönlichen, gesundheitlichen oder anderen Gründen eintreten, kann von den Promovierenden eine Verlängerung mit Begründung beim Fach-Promotionsausschuss drei Monate vor Ablauf der Zulassung beantragt werden; die Promotionsverwaltung erinnert rechtzeitig an den Ablauf der 4-Jahre-Zulassungsfrist. Der Antrag auf Verlängerung der Zulassungsfrist muss von den Betreuenden befürwortet und unterschrieben werden.

Am Ende der Promotionsphase

Was sollte zum ende der promotionszeit hin unbedingt mit der:dem promovierenden diskutiert werden.

Es muss ein perspektivischer Plan für den erfolgreichen Abschluss der Promotion diskutiert und ausgearbeitet werden.

Wann soll eine Dissertation eingereicht werden und wer entscheidet das?

Sofern das ursprünglich gesetzte Thema oder auch ein modifiziertes Thema in der Bearbeitung ein wissenschaftliches Level erreicht hat, welches einer Promotion würdig ist, sollte dies thematisiert werden. Das Einreichen sollte zwischen Promovierenden und Betreuenden bzw. mit der Betreuungskommission abgestimmt sein.

Wer entscheidet daüber, welche Gutachter:innen die Dissertation bewerten?

Die:der Promovierende macht bei der Einreichung der Dissertation über Docata-MIN Vorschläge für die Gutachter:innen, wobei eine vorherige Diskussion mit den Betreuenden darüber hilfreich und zu empfehlen ist. Das zuständige Studienbüro bzw. das zuständige Promotionsbüro Physik berät zur rechtskonformen Einsetzung von Gutachter:innen und führt auf den Webseiten Vorgaben dazu auf.  Die Entscheidung zur Einsetzung trifft der zuständige Fach-Promotionsausschuss.

Sind die (Co-)Betreuer:innen automatisch Gutachter:innen?

Als ein:e Gutachter:in für die Dissertation ist grundsätzlich ein:e Betreuer:in oder ein:e Co-Betreuer:in des Dissertationsvorhabens zu bestellen. Eine automatische Bestellung findet jedoch nicht statt; die:der Promovierende hat das Vorschlagsrecht.

Was ist im Hinblick auf die Zukunft der:des Promovierenden bei der Gutachterwahl zu berücksichtigen?

Eine Wahl von Gutachter:innen, welche breit in der entsprechenden Community gestreut sind, könnte für eine akademische Karriere sehr hilfreich sein.

Wie schnell müssen Gutachten geschrieben werden?

Die Gutachten sind innerhalb von 6 Wochen nach ihrer Anforderung einzureichen.

Wer entscheidet über die Zusammensetzung der Prüfungskommission?

Die:der Promovierende macht bei der Einreichung der Dissertation über Docata-MIN Vorschläge, der zuständige Fach-Promotionsausschuss entscheidet über die Einsetzung. Die Vorschläge sollen mit den Betreuenden diskutiert werden.  Das zuständige Studienbüro bzw. das zuständige Promotionsbüro Physik  berät zur rechtskonformen Zusammensetzung und Einsetzung der Prüfungskommission und führt auf den Webseiten Vorgaben dazu auf.

Sind (Co-)Betreuer:innen automatisch Prüfungskommissionmitglieder?

Eine automatische Bestellung findet nicht statt; die:der Promovierende hat das Vorschlagsrecht. Betreuende sind jedoch in der Regel Mitglieder der Prüfungskommission.

Nach der Promotion

Kann die:der doktorand:in weiterhin auf alles zugreifen, woran sie:er an der uhh gearbeitet hat wie soll mit eventuellen daten aus der promotion umgegangen werden.

Sollte die:der Promovierende dies aus wissenschaftlichen Gründen tun wollen, sollte das von den Betreuenden gewährleistet und unterstützt und nur in Ausnahmefällen bei Vorliegen triftiger Gründe verweigert werden. In der Regel ist Forschung öffentlich finanziert und damit müssen Daten in der Regel öffentlich zugänglich sein. Diese Thematik sollte frühzeitig diskutiert und vereinbart werden (siehe Pflichten dazu in der Betreuungsvereinbarung ).

Hält die UHH bzw. die MIN-Fakultät weiterhin Kontakt mit ihren ehemaligen Doktorand:innen?

Die UHH führt ein Alumni-Programm , welches für alle Absolvierenden der UHH offen ist. Auch das MINGZ lädt immer wieder ehemalige Promovierende zu Netzwerkveranstaltungen ein, um ihre Erfahrungen mit aktuellen Kandidat:innen zu teilen. Sprechen Sie dazu das MINGZ bei Interesse gerne an.

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Foto: UHH/Wohlfahrt

Promotion und Habilitation

 individual development plan (idp) des mingz , promotionsverfahren am fachbereich chemie nach der promotionsordnung ab 01.10.2019 ("promotionsordnung 2018").

Die Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften (MIN) verleiht im ordentlichen Promotionsverfahren den akademischen Grad einer Doktorin oder eines Doktors der Naturwissenschaften (Promotionsfach Chemie, Dr. rer. nat.), in Sonderfällen den einer Doktorin oder eines Doktors der Philosophie (Promotionsfach Kosmetikwissenschaft und Gesundheitswissenschaften, Dr. phil.) sowie im außerordentlichen Verfahren den Grad eines Doktors der Naturwissenschaften ehrenhalber (Dr. rer. nat. h. c.). Das Promotionsverfahren, welches in der Promotionsordnung geregelt und durch fachspezifische Ergänzungen des Fach-Promotionsausschusses Chemie ergänzt wird, ist im Folgenden abgebildet.

1. Anmeldung des Promotionsverfahrens und Betreuerin bzw. Betreuer

Wir bearbeiten Zulassungsanträge ausschließlich elektronisch! Antragsunterlagen in Papierform werden nicht angefordert, aber auch nicht akzeptiert!

Folgende Antragsunterlagen müssen in elektronischer Form für die Online-Antragstellung auf Zulassung zum Promotionsverfahren vorbereitet und obligatorisch im Rahmen der Online-Antragstellung eingereicht werden:

  • Kopien/Scans der Abschlusszeugnisse 1 (z. B. Bachelor- und Masterabschluss, Diplomabschluss): Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records, Diploma Supplement (sofern ausgestellt und bereits vorhanden).
  • Online-Anmeldung (mit allen erforderlichen Unterschriften), FAQs
  • Ausgefüllte und vollständig unterschriebene Forschungsskizze. Bitte nutzen Sie ausschließlich dieses Formular:  Forschungsskizze (PDF barrierefrei)
  • Ausgefüllte und vollständig unterschriebene Betreuungsvereinbarung. Bitte nutzen Sie ausschließlich dieses Formular: Betreuungsvereinbarung (PDF barrierefrei)
  • Kopie/Scan der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur)
  • Tabellarischer Lebenslauf und (sofern vorhanden) Publikationsliste
  • Zugangsberechtigung zur Promotion*  (Kopie Urkunde/Transcript Bachelor UND Master, Diplom o.ä.)
  • Kopie/Scan des Identifikationsdokuments (z. B. Ausweis, Pass, Visum)
  • Nur falls zutreffend: Eine Erklärung, dass bereits früher eine Beantragung einer Zulassung zur Promotion an einer anderen Hochschule, an einer anderen Fakultät der Universität Hamburg oder an einem anderen Fachbereich der MIN-Fakultät der Universität Hamburg erfolgt ist (mit vollständigen Angaben).

1 Bei ausländischen Studienabschlüssen sollte eine elektronische Version per Mail VORAB an  [email protected]  eingereicht werden. Falls diese nicht in deutscher oder englischer Sprache erstellt sind, muss eine belaubigte Übersetzung (in Deutsch oder Englisch) beigefügt werden.

Die Online Antragsstellung erfolgt über Docata-MIN und beinhaltet zwei Abschnitte:

Abschnitt 1

  • In Docata-MIN registrieren: Nutzerkonto erstellen und Passwort setzen.
  • In Docata-MIN mit den Anmeldedaten des Nutzerkontos anmelden und Online-Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren ausfüllen.
  • Ersten Abschnitt des Online-Antrags abschließen und PDF-Antragsdatei Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren herunterladen: in der PDF-Antragsdatei zutreffende Erklärungen ankreuzen und dann PDF-Antragsdatei Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren unterschreiben (lassen). Elektronische und eingescannte Unterschriften sind gestattet.

Abschnitt 2

In Docata-MIN anmelden und zweiten Abschnitt des Online-Antrags abschließen: vollständig unterschriebenen Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren und die restlichen Antragsdokumente (siehe oben) in EINER PDF-Datei (max. Größe 30 MB) in Docata-MIN hochladen und über Docata-MIN übermitteln.

Bitte beachten Sie: Es können nur vollständige Anträge bearbeitet werden. Sollten Antragsunterlagen der oben aufgeführten obligatorisch einzureichenden Dokumente fehlen oder Unterschriften, kann der Antrag nicht an den Fach-Promotionsausschuss übermittelt werden. In so einem Fall werden Sie von uns informiert und Sie müssen die Online-Antragstellung (Abschnitt 1 und/oder Abschnitt 2) wiederholen! Um das zu vermeiden, bitten wir Sie, die o.g. Antragsunterlagen vollständig und unterschrieben im Rahmen der Online-Antragstellung einzureichen.

In den hier verlinkten FAQ z ur Online-Antragstellung auf Zulassung zum Promotionsverfahren finden Sie alle Informationen über den Ablauf der Antragstellung mit Screenshots zu allen Abschnitten. Bitte lesen Sie diese unbedingt, bevor Sie die Online-Antragstellung beginnen.

Der Fach-Promotionsausschuss Chemie entscheidet über Ihren Antrag auf Zulassung zeitnah.

Hat der Fach-Promotionsausschuss Ihrem Antrag zugestimmt, immatrikulieren Sie sich mit unserem Zulassungsschreiben bis zum Ende des Folgesemesters des Promotionsbeginns beim Service für Studierende ( Anleitung zum Einschreiben (PDF) ) (laut §70 (5) HmbHG ist es erforderlich, dass Sie für die gesamte Zeit der Promotion (bis zur Disputation) an der Universität immatrikuliert sind).

Betreuerin bzw. Betreuer des Promotionsverfahrens

  • Im Fachbereich Chemie werden Promotionsvorhaben in der Regel von einer Betreuerin bzw. einem Betreuer aus der Gruppe der hauptamtlichen Hochschullehrer und habilitierten Mitglieder des Fachbereichs Chemie betreut.
  • Mitgliedern anderer Fachbereiche oder Fakultäten sowie außeruniversitärer Forschungseinrichtungen kann auf Antrag die Co-Betreuung (oder im Fall von Hochschullehrern die Betreuung) im Einzelfall zugesprochen werden. Hierzu findet eine Prüfung statt.
  • In Promotionsverfahren, in denen der Betreuer befristet beschäftigt ist (z.B. Juniorprofessoren), ist ein zweiter, hauptamtlicher Betreuer erforderlich. Dieser soll im Fall des Ausscheidens des Erstbetreuers die Fortführung des Verfahrens sicherstellen.
  • Wissenschaftliche Mitarbeiter (Dr.) können als Co-Betreuer fungieren.
  • Personen, die bisher noch nicht im Fachbereich Chemie betreut haben, müssen zuerst durch den Fach-Promotionsausschuss Chemie bestätigt werden. Bitte wenden Sie sich hierfür an das Promotionsbüro.
  • Bei Promotionsverfahren, in denen der Betreuer nicht dem Fachbereich Chemie angehört, muss ein weiterer Betreuer des Fachbereichs Chemie benannt werden. Dieser kann ein Gutachten der Dissertation erstellen.
  • Innerhalb des ersten Jahres nach Beginn der Promotion können Betreuer geändert oder ergänzt werden (Einreichung einer neuen Betreuungsvereinbarung), danach findet eine Einzelfallprüfung im Fach-Promotionsausschuss statt.

Meldung der Mitgliedschaft in einem Promotionsprogramm, einer Graduiertenschule oder einem Graduiertenkolleg:

  • Die Meldung der Mitgliedschaft in einer Graduiertenschule/strukturiertem Promotionsprogramm erfolgt bei Anmeldung der Promotion via Docata.   
  • Beginnt Ihre Mitgliedschaft in einer/m Graduiertenschule/strukturiertem Promotionsprogramm nach bereits erfolgter Zulassung reichen sie bitte das Formular  "Meldung bei einem Wechsel von Individualpromotion zu strukturierter Promotion" (PDF) per E-Mail im Promotionsbüro ein.
  • Weitere Informationen  

2. Verlängerung des Promotionsvorhabens

Sollten Sie Ihr Promotionsvorhaben verlängern müssen, verwenden Sie bitte das Formblatt

  • Antrag auf Verlängerung der Zulassung zur Promotion (PDF barrierefrei)

und senden es per E-Mail an: Promotion.chemie "AT" uni-hamburg.de . Wir weisen darauf hin, dass Sie Ihre Disputation innerhalb der Zulassungsfrist abhalten müssen.

3. Formalien für die Dissertation

Die Formalien der Dissertation inklusive einer Richtlinie zum Aufbau finden sich hier:

  • Merkblatt zu Formalien der Dissertation (barrierefrei)
  • Merkblatt zu Formalien der kumulativen Dissertationen (barrierefrei)

Es gibt keine vorgeschriebenen Vorgaben für Schriftgrößen, -arten, Seitenränder  usw.

Die Dissertation kann in englischer oder deutscher Sprache verfasst werden. Ein formloser Antrag beim Fach-Promotionsausschuss muss nur gestellt werden, wenn eine andere Sprache als die beiden genannten verwendet werden soll.

Formale Pflichtbestandteile der Dissertation:

  • Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache
  • Auflistung der verwendeten Gefahrstoffe nach GHS (Gefahrensymbole, H&P-Sätze) (ggf. bei theoretischen Arbeiten als Negativliste)
  • Eidesstattliche Erklärung: "Hiermit erkläre ich an Eides statt, die vorliegende Dissertation selbst verfasst und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt zu haben. "Datum, Unterschrift

Format der Prüfungsexemplare:

  • doppelseitig bedruckt
  • 80 g/m² Papier
  • DIN-A4 Format
  • dauerhaft gebunden (keine Spiralbindung)

4. Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens: Einreichung der Dissertation

Antrag auf eröffnung des promotionsverfahrens:.

Wir bearbeiten den Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens (d.h. Einreichung der Dissertation zur Bewertung) ausschließlich elektronisch! Antragsunterlagen in Papierform (außer 1 Prüfungsexemplar der Dissertationsschrift in Papierform zwecks Archivierung) werden nicht angefordert, aber auch nicht akzeptiert!

Folgende Antragsunterlagen müssen in elektronischer Form für die Online-Antragstellung auf Eröffnung des Promotionsverfahrens vorbereitet und obligatorisch im Rahmen der Online-Antragstellung eingereicht werden:

  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (= Semesterbescheinigung)
  • aktueller Lebenslauf
  • KMR-Formular (PDF barrierefrei), unterschrieben
  • Nur falls nicht bereits bei der Antragstellung auf Zulassung eingereicht: Kopie/Scan des Identifikationsdokuments (z. B. Ausweis, Pass, Visum) 3 3 Wichtiger Hinweis: Sollten Sie nach Zulassung Ihren Namen geändert haben (z. B. aufgrund einer Heirat) und die Namensänderung beim uns im Studienbüro noch nicht gemeldet haben, fügen Sie den entsprechenden Nachweis über die Namensänderung (z. B. Heiratsurkunde) zu den restlichen Antragsunterlagen bei.
  • Nur falls zutreffend: Beleg zu Promotionsunterbrechungen

Die Online Antragsstellung erfolgt über Docata-MIN und beinhaltet zwei Abschnitte :

1. In Docata-MIN mit den Anmeldedaten des Nutzerkontos anmelden und Online-Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens ausfüllen. 2. Ersten Abschnitt des Online-Antrags abschließen und PDF-Antragsdatei Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens herunterladen: in der PDF-Antragsdatei zutreffende Erklärungen ankreuzen und dann PDF-Antragsdatei Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens unterschreiben (lassen). Elektronische und eingescannte Unterschriften sind gestattet.

In Docata-MIN anmelden und zweiten Abschnitt des Online-Antrags abschließen: vollständig unterschriebenen Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens und die restlichen Antragsdokumente (siehe oben) in EINER PDF-Datei (max. Größe 10 MB) in Docata-MIN hochladen und über Docata-MIN übermitteln.

Bitte beachten Sie: Es können nur vollständige Anträge bearbeitet werden. Sollten Antragsunterlagen der oben aufgeführten obligatorisch einzureichenden Dokumente fehlen oder Unterschriften, kann der Antrag nicht an den Fach-Promotionsausschuss übermittelt werden. In so einem Fall werden Sie von uns informiert und Sie müssen die Online-Antragstellung (Abschnitt 1 und/oder Abschnitt 2) wiederholen! Um das zu vermeiden, bitten wir Sie, die o.g. Antragsunterlagen vollständig und unterschrieben im Rahmen der Online-Antragstellung einzureichen. Vergessen Sie dabei nicht, 1 Prüfungsexemplar der Dissertationsschrift in Papierform zwecks Archivierung bei uns abzugeben und beachten Sie bitte Folgendes zur Dissertationsschrift, die Sie mit diesem Antrag zur Bewertung einreichen:

  • Nur ein gedrucktes gebundenes Exemplar der Dissertationsschrift muss an uns, das zuständige Studienbüro, zur Archivierung übermittelt werden (z. B. auf postalischem Weg). Keine weiteren Papierexemplare der Dissertationsschrift müssen bei uns im Studienbüro eingereicht werden.
  • Sowohl im gedruckten gebundenen Exemplar der Dissertationsschrift als auch in der in elektronischer Form eingereichten Dissertation (über den Docata-Upload) muss die von der Doktorandin bzw. dem Doktoranden unterschriebene Versicherung an Eides statt enthalten sein.

 In den hier verlinkten FAQ zur Online-Antragstellung auf Eröffnung des Promotionsverfahrens finden Sie alle Informationen über den Ablauf der Antragstellung mit Screenshots zu allen Abschnitten. Bitte lesen Sie diese unbedingt, bevor Sie die Online-Antragstellung beginnen.

Begutachtung der Dissertation:

In der Regel wird die Dissertation von zwei Gutachter:innen bewertet, wobei folgenden Kriterien bei der Wahl der Gutachter:innen insgesamt erfüllt werden müssen:

  • ein/e Betreuer:in  bzw. ein Mitglied der Betreuungskommission
  • mind. ein/e Hochschullehrer:in (Professor:in, Juniorprofessor:in, Privatdozent:in) MIN
  • mind. ein/e Gutachter:in aus dem FB Chemie

Bei zwei oder mehreren Betreuer:innen der Dissertation wird unterschieden:

  • Externe Promotion: Externe/r und interne/r Betreuer:in schreiben je ein Gutachten.
  • Bei anderen Co-Betreuungen (z.B. Teilnehmer:innen an Graduiertenschulen): Nur eine/r der Betreuer:innen schreibt ein Gutachten, damit der/die  zweite Gutachter:in unbeteiligt an der Dissertation ist.

Anmeldung zur Disputation:

Der zeitliche Ablauf nach Einreichung der Dissertation bis zur Disputation umfasst ca. 11 Wochen. Der Disputationstermin wird erst endgültig festgesetzt, wenn die Prüfungskommission die Note der Dissertation festgelegt hat. Er kann vorläufig geplant werden, sobald das Verfahren eröffnet wurde. Disputationen am Fachbereich Chemie finden freitags statt.

  • Anmeldung zur Disputation (PDF barrierefrei)

Wir weisen darauf hin, dass Sie Ihre Disputation innerhalb der Zulassungsfrist abhalten müssen. Die Disputation soll gemäß der Promotionsordnung innerhalb von 2 Monaten nach dem Eingang des letzten Gutachtens durchgeführt werden. Über begründete Ausnahmen entscheidet auf formlosen schriftlichenAntrag die/der Vorsitzende des Fach-Promotionsausschusses.

Zusammensetzung der Prüfungskommission:

Informationen zur Zusammensetzung der Prüfungskommission (inkl. einer Liste möglicher Mitglieder) (PDF barrierefrei)

Anzahl der Mitglieder:

  • Mindestens drei Mitglieder, wenn eine/r der Gutachter:innen der Dissertation Mitglied der Prüfungskommission ist
  • Mindestens fünf Mitglieder, wenn zwei der Gutachter:innen der Dissertation Mitglied der Prüfungskommission sind
  • Mindestens fünf Mitglieder, wenn zwei Betreuer:innen Mitglieder der Prüfungskommission sind

Position der Mitglieder:

  • 1. Vorsitz: Chemie-Hochschullehrer:in oder Chemie-Habilitierte/r
  • 2. Stellv. Vorsitz: Hochschullehrer:in  oder Habilitierte/r der Universität mit Betreuungsrecht im Fachbereich Chemie
  • 3. (bis ggf. 5.): Mitglieder mit Betreuungsrecht im Fachbereich Chemie

Es soll auf fachliche Breite geachtet werden (Vorsitz/stellv. Vorsitz aus unterschiedlichen Instituten, siehe auch Merkblatt zur Zusammensetzung der Prüfungskommission).

Bitte beachten Sie, dass Gutachter:innen und Prüfungskommission bereits bei Einreichung der Dissertation feststehen müssen (Eingabe in Docata). Promovend:innen sind selbst für die Einholung der Zustimmung von Gutachter:innen und Prüfungskommissionsmitgliedern verantwortlich. Direkt nach der Disputation teilt die Prüfungskommission dem/der Doktorand:in  die Gesamtnote mit.

5. Abschluss des Promotionsverfahrens

Freigabe des Druckexemplars Nach der Disputation wird vom Studienbüro ein vorläufiges Zeugnis erstellt, das jedoch nicht zum Tragen des Doktortitels berechtigt. Ebenfalls erhält der/die Doktorand:in vom Studienbüro den „Laufzettel zur Veröffentlichung der Dissertation“. In diesem Formular ist vermerkt, ob die Freigabe des Druckexemplars erteilt wurde. Wenn das Druckexemplar vom Prüfungsexemplar abweichen soll, muss nach Änderung die Freigabe von der im Protokoll bestimmten Person eingeholt werden.

Veröffentlichung der Arbeit und Abschlussorganisation

Nach Freigabe fertigt der/die Doktorand:in entsprechend der Veröffentlichungsform die geforderte Anzahl der Druckexemplare der Dissertation an (siehe Tabelle). Der Fakultäts-Promotionsausschuss empfiehlt die elektronische Veröffentlichung der Arbeit (Version 1). Weitere Informationen hierzu finden sich auf den Internetseiten der Staats- und Universitätsbibliothek (SUB).

*) Wenn die kumulative Dissertation als E-Dissertation veröffentlicht wird, sind 2 gedruckte Exemplare in der Staatsbibliothek abzugeben. Wenn sie als Printmedium veröffentlicht wird, sind 6 gedruckte Exemplare in der Staatsbibliothek abzugeben.

Die Druckexemplare sollen in DIN-A5 oder DIN-A4 beidseitig bedruckt (80 g/m² Papier) und dauerhaft haltbar gebunden sein. Das Datum der Disputation und der Druckfreigabe wird hinter den Gutachtern und der Prüfungskommission eingefügt.

Die Abgabe des Pflichtexemplars in der Fachbereichsbibliothek wird auf dem „Laufzettel zur Veröffentlichung der Dissertation“  quittiert. Die Staatsbibliothek versendet eine automatische Bestätigung.

Abschließend müssen im Studienbüro folgende Formulare per E-Mail ausgefüllt abgegeben werden:

  • Laufzettel zur Veröffentlichung der Dissertation
  • Organisationsbogen bei Verlassen des Fachbereichs  (PDF barrierefrei)
  • Verbleibstatistik (PDF barrierefrei)
  • Datenschutzerklärung (PDF barrierefrei)

Gemäß Regelungen der Promotionsordnung kann die Aushändigung der Promotionsurkunde bis zu drei (3) Monate nach Mitteilung über die Erfüllung der Veröffentlichungspflicht dauern. Sie können die Urkunde persönlich im Studienbüro abholen oder eine andere Person zur Abholung bevollmächtigen.

6. Vorzeitige Beendigung des Promotionsverfahrens

Sollten Sie Ihr Promotionsverfahren vorzeitig beenden, verwenden Sie bitte die Formulare und senden Sie per E-Mail an: Promotion.chemie "AT" uni-hamburg.de .

  • Beendigung des Betreuungsverhältnisses (PDF barrierefrei)
  • Organisationsbogen bei Verlassen des Fachbereichs (PDF barrierefrei)

Promotionsverfahren am Fachbereich Chemie nach der Promotionsordnung vom 01.12.2010 bis 30.09.2019 ("Promotionsordnung 2010")

Die Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften (MIN) verleiht im ordentlichen Promotionsverfahren den akademischen Grad einer Doktorin oder eines Doktors der Naturwissenschaften (Promotionsfach Chemie, Dr. rer. nat.), in Sonderfällen den einer Doktorin oder eines Doktors der Philosophie (Promotionsfach Kosmetikwissenschaft und Gesundheitswissenschaften, Dr. phil.) sowie im außerordentlichen Verfahren den Grad eines Doktors der Naturwissenschaften ehrenhalber (Dr. rer. nat. h. c.). Das Promotionsverfahren, welches in der Promotionsordnung geregelt und durch fachspezifische Ergänzungen des Fach-Promotionsausschusses Chemie ergänzt wird, ist im Folgenden abgebildet.

Eine Anmeldung zur Promotion muss spätestens 3 Monate nach Aufnahme des Promotionsverfahrens erfolgen. Dazu reichen Sie folgende Unterlagen  per E-Mail und Post im Studienbüro Chemie ein:

  • Forschungsskizze (PDF barrierefrei)
  • Betreuungsvereinbarung (PDF barrierefrei)
  • Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) (Kopie)
  • Lebenslauf*
  • Zugangsberechtigung zur Promotion* (Kopie Urkunde/Transcript Bachelor UND Master, Diplom o.ä.)
  • Kopie des Personalausweises bzw. Passes

*Bei ausländischen Studienabschlüssen sollte eine elektronische Version per Mail VORAB an Promotion.chemie "AT" uni-hamburg.de eingereicht werden. Falls diese nicht in deutscher oder englischer Sprache erstellt sind, muss eine englische offiziell beglaubigte Version beigefügt werden.

Hat der Fach-Promotionsausschuss Ihrem Antrag zugestimmt, immatrikulieren Sie sich mit unserem Zulassungsschreiben bis zum Ende des Folgesemesters des Promotionsbeginns beim Service für Studierende ( Anleitung zum Einschreiben (PDF) ) (laut §70 (5) HmbHG ist es erforderlich, dass Sie für die gesamte Zeit der Promotion (bis zum Zeitpunkt der Disputation) an der Universität immatrikuliert sind).

  • Mitgliedern anderer Fachbereiche oder Fakultäten sowie außeruniversitärer Forschungseinrichtungen kann auf Antrag die Betreuung im Einzelfall zugesprochen werden. Hierzu findet eine Prüfung statt.

Promotionsverfahren, in denen der Betreuer nicht dem Fachbereich Chemie angehört, werden von einem hauptamtlichen Betreuer des Fachbereichs Chemie co-betreut. Dieser erstellt in der Regel ein Gutachten der Dissertation.

  • Weitere Informationen

Es gibt keine vorgeschriebenen Vorgaben für Schriftgrößen, -arten, Seitenränder usw.

Formale Pflichtbestandteile der Dissertation

  • Eidesstattliche Erklärung: "Hiermit erkläre ich an Eides statt, die vorliegende Dissertation selbst verfasst und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt zu haben."  Datum, Unterschrift

Format der Prüfungsexemplare

Wir bearbeiten den Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens (d.h. Einreichung der Dissertation zur Bewertung) ausschließlich elektronisch! Antragsunterlagen in Papierform ( außer 1 (ein) Prüfungsexemplar der Dissertationsschrift in Papierform zwecks Archivierung ) werden nicht angefordert, aber auch nicht akzeptiert!

  • Nur falls nicht bereits bei der Antragstellung auf Zulassung eingereicht : Kopie/Scan des Identifikationsdokuments (z. B. Ausweis, Pass, Visum)*
  • Nur falls zutreffend : Beleg zu Promotionsunterbrechungen

* Wichtiger Hinweis: Sollten Sie nach Zulassung Ihren Namen geändert haben (z. B. aufgrund einer Heirat) und die Namensänderung beim uns im Studienbüro noch nicht gemeldet haben, fügen Sie den entsprechenden Nachweis über die Namensänderung (z. B. Heiratsurkunde) zu den restlichen Antragsunterlagen bei.

In den hier verlinkten FAQ zur Online-Antragstellung auf Eröffnung des Promotionsverfahrens finden Sie alle Informationen über den Ablauf der Antragstellung mit Screenshots zu allen Abschnitten. Bitte lesen Sie diese unbedingt, bevor Sie die Online-Antragstellung beginnen.

Begutachtung der Dissertation

In der Regel wird die Dissertation von zwei Gutachtern bewertet, wobei folgenden Kriterien bei der Wahl der Gutachter insgesamt erfüllt werden müssen:

  • ein Betreuer bzw. ein Mitglied der Betreuungskommission
  • mind. ein Hochschullehrer (Professor, Juniorprofessor, Privatdozent) MIN
  • mind. ein Gutachter aus FB Chemie

Bei zwei oder mehreren Betreuern der Dissertation wird unterschieden:

  • Externe Promotion: Externer und interner Betreuer schreiben je ein Gutachten.
  • Bei anderen Co-Betreuungen (z.B. Teilnehmer an Graduiertenschulen): Nur einer der Betreuer schreibt ein Gutachten, damit der zweite Gutachter unbeteiligt an der Dissertation ist.

Anmeldung zur Disputation

Zusammensetzung der prüfungskommission.

  • Mindestens drei Mitglieder, wenn einer der Gutachter der Dissertation Mitglied der Prüfungskommission ist
  • Mindestens fünf Mitglieder, wenn zwei der Gutachter der Dissertation Mitglied der Prüfungskommission sind
  • Mindestens fünf Mitglieder, wenn zwei Betreuer Mitglieder der Prüfungskommission sind
  • 1. Vorsitz: Chemie-Hochschullehrer oder Chemie-Habilitierte
  • 2. Stellv. Vorsitz: Hochschullehrer oder Habilitierte der Universität mit Betreuungsrecht im Fachbereich Chemie

Bitte beachten Sie, dass Gutachter und Prüfungskommission bereits bei Einreichung der Dissertation feststehen müssen (Eingabe in Docata). Promovend:innen sind selbst für die Einholung der Zustimmung von Gutachter:innen und Prüfungskommissionsmitgliedern verantwortlich. Direkt nach der Disputation teilt die Prüfungskommission der Doktorandin bzw. dem Doktoranden die Gesamtnote mit.

Freigabe des Druckexemplars Nach der Disputation wird vom Studienbüro ein vorläufiges Zeugnis erstellt, das allerdings nicht zum Tragen des Doktortitels berechtigt. Ebenfalls erhält der Doktorand/die Doktorandin vom Studienbüro den „Laufzettel zur Veröffentlichung der Dissertation“. In diesem Formular ist vermerkt, ob die Freigabe des Druckexemplars erteilt wurde. Wenn das Druckexemplar vom Prüfungsexemplar abweichen soll, muss nach Änderung die Freigabe von der im Protokoll bestimmten Person eingeholt werden.

Nach Freigabe fertigt der Doktorand/die Doktorandin entsprechend der Veröffentlichungsform die geforderte Anzahl der Druckexemplare der Dissertation an (siehe Tabelle). Der Fakultäts-Promotionsausschuss empfiehlt die elektronische Veröffentlichung der Arbeit (Version 1). Weitere Informationen hierzu finden sich auf den Internetseiten der Staats- und Universitätsbibliothek (SUB).

*) Wenn die kumulative Dissertation als E-Dissertation veröffentlicht wird, sind 2 gedruckte Exemplare in der Staatsbibliothek abzugeben. Wenn sie als Printmedium veröffentlicht wird, sind 6 gedruckte Exemplare in der Staatsbibliothek abzugeben.

  • Verbleibstatistik ( PDF barrierefrei)

Sollten Sie Ihr Promotionsverfahren vorzeitig beenden, verwenden Sie bitte das Formblatt und senden es per E-Mail an Promotion.chemie "AT" uni-hamburg.de .

Promotionsverfahren am Fachbereich Chemie nach der Promotionsordnung vom 12.07.2000 bis 30.11.2010

Der Fachbereich Chemie der Universität Hamburg verleiht im ordentlichen Promotionsverfahren den akademischen Grad eines Doktors der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.) und im außerordentlichen Verfahren den Grad eines Doktors der naturwissenschaften ehrenhalber (Dr. rer. nat. h. c.). Die Promotion dient dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter selbständiger wissenschaftlicher Arbeit in einem der im Fachbereich Chemie vertretenen Fächer. Ab dem 6. April 2011 können Promotionsvorhaben ausschließlich nach der neuen Promotionsordnung der Fakultät begonnen werden. Das Promotionsverfahren ist in der Promotionsordnung geregelt und wird durch die Ausführungsbestimmungen ergänzt.

  • Promotionsordnung
  • Ausführungsbestimmungen

Abschluss des Promotionsvorhabens

Zum Abschluss des Promotionsvorhabens wird eine Dissertation eingereicht. Die Formalien der Dissertation inklusive einer Richtlinie zum Aufbau finden sich hier:

  • Merkblatt zu Formalien der Dissertation
  • Merkblatt zu Formalien der kumulativen Dissertation

Es werden 5 beidseitig bedruckte, gebundene Prüfungsexemplare (80 g/m² Papier) in DIN-A4 zusammen mit folgenden Unterlagen im Studienbüro Chemie eingereicht

  • Anmeldung zum Abschluss der Promotion (PDF)
  • KMR-Liste (PDF)
  • Anmeldung zur Disputation (PDF) oder Anmeldung zur mündlichen Prüfung (PDF)
  • Reifezeugnis (einfache Kopie)
  • Urkunde und Zeugnis des Hochschulexamens (beglaubigte Kopie, oder einfache Kopie und Originale vorzeigen)

Die oder der Vorsitzende des Promotionsausschusses entscheidet zunächst über die Eröffnung des Abschlussverfahrens der Promotion. Er setzt die Gutachter für die Dissertation ein, wobei im Regelfall dem Vorschlag der Kandidatin oder des Kandidaten gefolgt wird.

Wird als mündliche Prüfungsleistung die Disputation gewählt, so schlägt die Kandidatin bzw. der Kandidat die Fragesteller für die Disputation vor und bemüht sich um einen Disputationstermin. Hierbei ist zu beachten, dass nach Eingang des letzten Dissertationsgutachtens und aller notwendigen Unterlagen mindestens zwei Wochen Frist eingeräumt werden müssen, in denen der Promotionsausschuss die Zulassung zur Disputation genehmigt und danach die Einladung zur Disputation durch das Studienbüro versandt und ausgehängt wird. Wird die mündliche Prüfung (Rigorosum) gewählt, so entscheidet der Promotionsausschuss nach Vorliegen des letzten Dissertationsgutachtens und aller notwendigen Unterlagen über die Zulassung zur mündlichen Prüfung im Hauptfach und zwei Nebenfächern einschließlich der Zulassung der mündlichen Prüferinnen oder Prüfer, für die von der Kandidatin oder dem Kandidaten Vorschläge gemacht werden können. Die erste Prüfung kann sieben Tage nach dem Eingang des letzten Gutachtens absolviert werden. Alle drei Prüfungen werden innerhalb von zwei Wochen abgelegt. Nach Bestehen der mündlichen Prüfungsleistung wird ein Prüfungszeugnis ausgefertigt. Die Promotionsurkunde kann erst dann durch den Dekan ausgehändigt werden, wenn die Dissertation veröffentlicht ist und die Bestätigungen darüber vorliegen. Darüber hinaus muss die Abschlussorganisation (Platzabgabe etc.) abgeschlossen sein.

Veröffentlichung der Dissertation, Verteilung der Pflichtexemplare, Abschlussorganisation

Der Bewerber oder die Bewerberin hat außer den für die Prüfungsakten erforderlichen Exemplaren unentgeltlich eine vom Fachbereichsrat im Einklang mit den Anforderungen der Staats- und Universitätsbibliothek festgelegte Zahl von gedruckten Exemplaren abzuliefern. Alternativ kann die Anzahl an gedruckten Exemplaren reduziert werden, wenn ein Verlag die Dissertation druckt oder die elektronische Publikation der Dissertation gewählt wird. Die Druckexemplare sollen in DIN-A5 beidseitig bedruckt (80 g/m² Papier) und dauerhaft haltbar gebunden sein

  • Merkblatt: Verteilung der Pflichtexemplare (PDF)
  • Abschlussorganisation (PDF)
  • Verbleibstatistik (PDF)

Uta Fischer Raum 50 (Eingang Grindelallee 117)

Postadresse: Martin-Luther-King-Platz 6 20146 Hamburg Tel.: +49 40 42838-2511 E-Mail: [email protected]

Sprechzeiten

Montag 9-12 und 13-15 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch 10-12 und 13-15 Uhr Donnerstag geschlossen Freitag 9-12 Uhr

Täglich telefonisch und per E-Mail erreichbar

Strukturiertes Promotionsstudium

Ab sofort können sich alle neuen Doktoranden für das strukturierte Promotionsstudium Chemie anmelden.

  • Zur Metanavigation
  • Zur Hauptnavigation
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Foto: UHH/Dingler

ACHTUNG! Ab Mai: Wir arbeiten ausschließlich digital!

Bitte kontaktieren Sie uns immer über promotion.geo "AT" uni-hamburg.de   oder nutzen Sie unsere persönlichen, digitalen Sprechzeiten .

Da wir Promotionsverfahren elektronisch bearbeiten, bitten wir Sie aus Datenschutzgründen mit uns (spätestens nach erfolgter Zulassung) über

  • eine uni-hamburg -E-Mail-Adresse,
  • oder eine studium.uni-hamburg.de -E-Mail-Adresse
  • oder eine E-Mail-Adresse der E-Mail-Domänen chemie.uni-hamburg.de, informatik.uni-hamburg.de, zbh.uni-hamburg.de, hs.uni-hamburg.de, physik.uni-hamburg.de, physnet.uni-hamburg.de, uke.de oder zmnh.uni-hamburg.de

zu kommunizieren und die geforderten Unterlagen zu übermitteln.

Bitte halten Sie Ihre Kontaktdaten auf DOCATA aktuell. Eine Änderung Ihrer Korrespondenz-E-Mail-Adresse können Sie bis zur Abhaltung der Disputation jederzeit nach Anmeldung in Docata-MIN auf der Startseite über den Link Aktualisieren Sie jetzt Ihre persönlichen Kontaktdaten in Docata selbstständig vornehmen . In diesen FAQ finden Sie eine Anleitung dazu.

Allgemeine Informationen, Formulare und FAQs zu Promotionen an der MIN-Fakultät finden Sie hier zum Download .

Wichtige (fachspezifische) Informationen und Hinweise finden Sie untenstehend. Die Themen sind chronologisch aufbereitet- je fortgeschrittener Ihr Promotionsverfahren, desto weiter unten sind die Punkte für Sie relevant.

Bitte beachten Sie die Angaben zu Abwesenheiten auf der Seite des Studienbüros .

Coming from abroad? This site is available in english ! You may also find useful general insights here: Practical guide for prospective international students

Promotionsordnungen

Für Promotionen an der MIN-Fakultät gilt die Promotionsordnung als Rechtsgrundlage.

Die aktuelle Promotionsordnung ist gültig für seit 1.10.2019 zugelassene Promovierende.

Promotionsordnung (2018) 

Die auslaufende Promotionsordnung gilt für Promovierende, die vor Oktober 2019 ihre Zulassung erhalten haben.

Promotionsordnung (2010)

Wenn Sie zu den bereits vor 1. Oktober 2019 zugelassenen Doktorandinnen und Doktoranden der MIN-Fakultät gehören, können Sie auf gemeinsamen Antrag mit ihren Betreuerinnen und Betreuern ihr Promotionsverfahren nach den Regelungen der Promotionsordnung MIN-Fakultät (2018) fortsetzen.

Weitere Informationen zum Wechsel der Promotionsordnung finden Sie hier .

Bitte beachten Sie, dass nach der MIN-PromO (2018) die Betreuung im Regelfall durch ein/e Wissenschaftler/in gemäß §3 a) erfolgt, also Hochschullehrer/in, Seniorprofessoren und habilitierte Mitglieder der MIN, und promovierte Wissenschaftler/innen nach dem Wechsel ggf. als Co-Betreuung einzusetzen sind.

Promotionsausschuss

Ob Anträge auf Zulassung, Eröffnung des Verfahrens oder Verlängerungen, die Entscheidungen im Zusammenhang mit Promotionsverfahren am Fachbereich Erdsystemwissenschaften trifft der "FPA":

 Fach-Promotionsausschuss (Zeitraum: Oktober 2023 - September 2025)

Die Termine der Sitzungen und Einreichungsfristen für die Anträge finden Sie hier Bitte beachten Sie: 

  • Anträge an den Fachpromotionsausschuss müssen dem Studienbüro vollständig (! samt allen erforderlichen Unterschriften und Anlagen!) und spätestens zur ' Deadline' vorliegen, damit diese auf der kommenden Sitzung behandelt werden können.
  • Laden Sie Ihre vollständigen Anträge auf Zulassung oder Eröffnung des Promotionsverfahren bei Docata hoch.
  • Weitere Anträge reichen Sie digital als pdf an unsere Promotions-E-Mailadresse ein.

Art der Promotion - strukturiert oder individual

Wenn Sie nach der Zulassung zur Promotion von einer Individualpromotion in ein strukturiertes Promotionsprogramm wechseln, zeigen Sie uns dies bitte an. Bitte nutzen Sie dafür das folgende Formular (PDF)

Formen der Dissertation - Monographie oder kumulativ

Die Rahmenpromotionsordnung der MIN-Fakultät der Universität Hamburg in der jeweils gültigen Fassung regelt in §7 die Anforderungen an die schriftliche Promotionsleistung (Dissertation). Dort ist festgelegt, dass die Dissertation entweder als eine Dissertation, die eine in sich abgeschlossene Darstellung der Forschungsarbeiten und ihrer Ergebnisse enthält (§7 Abs. 2a; ‘Monographie’), oder als kumulative Dissertation (§7 Abs. 2b) abgegeben werden kann.

Der Fachpromotionsausschuss Geowissenschaften (FPromA GEO) gibt auf dieser rechtlichen Basis folgende Hinweise, die die Umsetzung der Promotionsordnung in der Praxis erleichtern sollen:

  • Die hohen Qualitätsstandards der schriftlichen Promotionsleistung selbstständige, vertiefte wissenschaftliche Arbeit und ein Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnis mit beachtenswerten, publikationswürdigen Ergebnissen, vergl. §7 Abs. 1) gelten unabhängig von den formalen Anforderungen an die Dissertation.
  • Die Verantwortung für die Befolgung und Einhaltung aller Regelungen in § 7 der MIN-Promotionsordnung sowie dieser Hinweise liegt bei den Promovierenden, den direkten Betreuerinnen oder Betreuern der Promotion sowie der Betreuungskommission nach § 6, Abs. 2 der Promotionsordnung. Mit der Beratung der Kandidatinnen oder Kandidaten hinsichtlich der Vor- und Nachteile beider Dissertationsformen soll bereits beim Erstellen der Betreuungsvereinbarung begonnen werden.   
  • Eine kumulative Dissertation, die einen Gesamttitel erhalten muss, besteht zusätzlich zu den Einzelarbeiten (bereits publizierte, eingereichte oder zur Einreichung vorgesehene Artikel in referierten Zeitschriften oder Büchern) aus einem verbindenden Text. Dieser verbindende Text soll den Forschungszusammenhang, den Wissensstand und die Forschungsfragen enthalten und die in die kumulative Dissertation eingefügten Einzelarbeiten übergreifend interpretieren, bewerten und diskutieren (§7 Abs. 2). Dieser verbindende Text sollte auch außerhalb des eigenen Forschungsfeldes nachvollziehbar sein. Die Doktorandin oder der Doktorand ist verpflichtet, ihren oder seinen Anteil bei Konzeption, Durchführung und Berichtsabfassung im Einzelnen darzulegen (§7 Abs. 3). In der Dissertation soll dargestellt werden welche Teile bereits wo veröffentlicht bzw. zur Veröffentlichung vorgesehen sind.

Beschluss des Fachpromotionsausschusses Geowissenschaften vom 22.08.2018

Joint Doctorates

Are you aiming for a joint doctorate procedure according to §17 of the MIN-PromO (2018)? Please follow the instructions via LINK MERKBLATT, which differ depending on your home university (MIN/University of Hamburg or University of Melbourne).

Please ensure that you meet the admission requirements at both universities before applying for admission to the doctoral program as part of the joint doctoral program between MIN / UHH and UoM.

Attention: The University of Melbourne has a deadline for signing the individual agreement (Graduate Research Agreement) of 3 months after admission there.

Antrag auf ZULASSUNG zum Promotionsverfahren

Wir bearbeiten Zulassungsanträge ausschließlich elektronisch! Antragsunterlagen in Papierform werden nicht angefordert, aber auch nicht akzeptiert!

Folgende Antragsunterlagen müssen in elektronischer Form für die Online-Antragstellung auf Zulassung zum Promotionsverfahren vorbereitet und obligatorisch im Rahmen der Online-Antragstellung eingereicht werden:

  • Kopien/Scans der Abschlusszeugnisse 1 (z. B. Bachelor- und Masterabschluss, Diplomabschluss): Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records, Diploma Supplement (sofern ausgestellt und bereits vorhanden) 1 Wenn die Abschlussdokumente in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden, dann reichen Sie bitte eine beglaubigte Übersetzung (in Deutsch oder Englisch) ein.
  • Ausgefüllte und vollständig unterschriebene Betreuungsvereinbarung: Bitte nutzen Sie ausschließlich dieses Formular .
  • Kopie/Scan der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur)
  • Ausgefüllte und vollständig unterschriebene Forschungsskizze: Bitte nutzen Sie ausschließlich dieses Formular .
  • Kopie/Scan des Identifikationsdokuments (z. B. Ausweis, Pass, Visum)
  • Tabellarischer Lebenslauf und sofern vorhanden Publikationsliste
  • Nur falls zutreffend: Eine Erklärung, dass bereits früher eine Beantragung einer Zulassung zur Promotion an einer anderen Hochschule, an einer anderen Fakultät der Universität Hamburg oder an einem anderen Fachbereich der MIN-Fakultät der Universität Hamburg erfolgt ist (mit vollständigen Angaben).
  • Nur für Kandidatinnen und Kandidaten mit internationalen Abschlüssen : Ausgefülltes Formular zur Vergleichbarkeit 2 2 Empfehlung zur Vergleichbarkeit: Bitte lassen Sie sich über Ihre/n Betreuer/in die Empfehlung zur Vergleichbarkeit Ihres Bachelor (180 ECTS)- und Masterabschlusses (120 ECTS), insbesondere der Abschlussarbeiten, bestätigen. Falls Sie nicht ausreichend ECTS vorweisen können, ist eine Zulassung unter der Auflage möglich. Fehlenden Credits sind dann bis zur Fertigstellung Ihrer Dissertation zu absolvieren. Bitte holen Sie hierzu Veranstaltungs- oder Modulvorschläge über Ihre/n Betreuer/in ein.

Die Online-Antragstellung erfolgt über Docata-MIN und beinhaltet zwei Abschnitte :

Abschnitt 1

  • In Docata-MIN registrieren : Nutzerkonto erstellen und Passwort setzen.
  • In Docata-MIN mit den Anmeldedaten des Nutzerkontos anmelden und Online-Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren ausfüllen.
  • Ersten Abschnitt des Online-Antrags abschließen und PDF-Antragsdatei Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren herunterladen: in der PDF-Antragsdatei zutreffende Erklärungen ankreuzen und dann PDF-Antragsdatei Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren unterschreiben (lassen) 3 . 3 Elektronische und eingescannte Unterschriften sind gestattet.

Abschnitt 2

In Docata-MIN anmelden und zweiten Abschnitt des Online-Antrags abschließen:

  • vollständig unterschriebenen Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren und die restlichen Antragsdokumente (siehe oben) in EINER PDF-Datei (max. Größe 30 MB) in Docata-MIN hochladen und über Docata-MIN übermitteln.

Bitte beachten Sie: Es können nur vollständige Anträge bearbeitet werden. Sollten Antragsunterlagen der oben aufgeführten obligatorisch einzureichenden Dokumente fehlen oder Unterschriften, kann der Antrag nicht an den Fach-Promotionsausschuss übermittelt werden. In so einem Fall werden Sie von uns informiert und Sie müssen die Online-Antragstellung (Abschnitt 1 und/oder Abschnitt 2) wiederholen! Um das zu vermeiden, bitten wir Sie, die o.g. Antragsunterlagen vollständig und unterschrieben im Rahmen der Online-Antragstellung einzureichen.

In den hier verlinkten FAQ zur Online-Antragstellung auf Zulassung zum Promotionsverfahren finden Sie alle Informationen über den Ablauf der Antragstellung mit Screenshots zu allen Abschnitten. Bitte lesen Sie diese unbedingt, bevor Sie die Online-Antragstellung beginnen.

Bitte informieren Sie sich über die Termine der Sitzungen des Fachpromotionsausschusses .

Weitere Informationen: Die Zulassung gilt für vier Jahre. Innerhalb dieser Zeit soll die Dissertation eingereicht und die Disputation gehalten werden. Unterbrechungen des Promotionsverfahrens sind gegenüber dem Studienbüro anzuzeigen. Eine Verlängerung der Zulassungsfrist muss rechtzeitig beantragt werden. Weitere Informationen gibt es unter dem Punkt "+Verlängerung"

Immatrikulation

Nach der Zulassung zur Promotion durch den Fach-Promotionsausschuss, müssen Sie sich spätestens bis zum Ende des folgenden Semesters immatrikulieren. Nähere Angaben hierzu finden Sie auf Ihrem Zulassungsbescheid.

Die Immatrikulationsfrist richtet sich nach dem Datum der Zulassung durch den Promotionsausschuss, also der Sitzung, in dem Ihr Antrag positiv beschieden wurde. Die Immatrikulation muss spätestens zum folgenden Semester erfolgen. Für Sitzungstermine innerhalb des Sommersemesters (1.4.-30.9.) gilt die Frist also bis zum Ende des Wintersemesters (31.3.) und für Sitzungstermine innerhalb des Wintersemesters (1.10.-31.3.) gilt die Frist bis zum Ende des Sommersemesters (30.9.).

Weitere Informationen zur Immatrikulation und der damit verbundenen Online-Bewerbung über STiNE und den beizufügenden Dokumenten finden Sie hier auf der Seite des Campus Centers.

Sie müssen bis zum Tag Ihrer Disputation als Promotionsstudent/in in dem Studiengang "Erdsystemwissenschaften (Promotion)"  oder bei strukturierter Promotion "Erdsystemwissenschaften - Grad. School"  eingeschrieben sein.

Bitte beachten Sie: Auch bei einer Immatrikulation kurz vor Semesterende bleibt der volle Semesterbeitrag zu zahlen.

Informationen zum Semesterbeitrag finden Sie hier .

Teilnahme an Veranstaltungen

Promotionsstudierende können sich nicht selbst über STiNE zu Veranstaltungen anmelden. Bitte wenden Sie sich für die Anmeldung direkt per Email an uns. Nennen Sie uns dazu bitte immer Ihre Matrikelnummer und Nummer und Titel der Veranstaltung.

Grundsätzlich melden wir Sie als Hörer/in in Veranstaltungen an.

Sofern Sie bspw. auf Grund von Auflagen Studien- oder Prüfungsleistungen erbringen müssen, um ECTS zu sammeln, füllen Sie dazu bitte das Formular (PDF) zur nachträglichen Anmeldung aus. Lassen Sie es von den Dozent/inn/en (digital) unterschreiben und schicken Sie es uns per Email.

Bitte beachten Sie auch, dass das Studienbüro Anmeldungen nur für Lehrveranstaltungen des Fachbereichs Erdsystemwissenschaften vornehmen kann (LV-Nummern beginnen mit 63-). Anmeldewünsche für Lehveranstaltungen anderer Fachbereiche richten Sie bitte direkt an das für diese Veranstaltungen zuständige Studienbüro.

Verlängerung der Zulassungsfrist

Die Zulassung zur Promotion gilt für vier Jahre. Innerhalb dieser Frist soll die Dissertation eingereicht und die Disputation abgehalten werden. Die Zulassungsfrist kann verlängert werden.

Der Antrag auf Verlängerung der Zulassung zur Promotion muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Zulassungsfrist gestellt werden. Seitens der Promotionsverwaltung wird einmalig auf diese Frist hingewiesen.

Der Antrag wird von der*dem Promovierenden gestellt und ist zusätzlich von den Betreuenden zu befürworten und zu unterschreiben (elektronische und eingescannte Unterschriften sind gestattet). Der Antrag wird vom zuständigen Fach-Promotionsausschuss entschieden.

  • Antrag auf Verlängerung der Zulassungsfrist (PDF) | Form for extension of admission perion (PDF)

Bei einer Verlängerung der Zulassungsfrist, die vor der Einreichung der Dissertation zur Bewertung beantragt wird, muss ein konkreter Zeitplan/Arbeitsplan hier eingefügt werden (zur Länge: Empfehlung ca. ½ Seite). Im Zeitplan/Arbeitsplan nennt die*der Promovierende in einem Zeitraster (z. B. von 1 - 3 Monaten) die Tätigkeiten und Arbeiten, die bis zum Abschluss des Promotionsprüfungsverfahrens (Disputation) vorzunehmen sind.

Bei Anträgen auf weitere Verlängerungen muss auf die vorherigen Anträge Bezug genommen werden.

Bitte schicken Sie den Antrag  unter Verwendung des oben verlinkten Formulars per Email an promotion.geo "AT" uni-hamburg.de

Abbruch der Promotion

Natürlich hoffen wir, dass Sie Ihr Promotionsvorhaben erfolgreich abschließen. Sollten Sie es dennoch vorzeitig abbrechen, zeigen Sie uns das bitte an und beenden Sie das Betreuungsverhältnis: Promotionsabbruch (PDF)

MIN Graduiertenzentrum

Das MIN-Graduiertenzentrum unterstützt Sie in verschiedener Hinsich in Ihrer Promotion. Weitere Informationen finden Sie hier .

Ein Angebot ist u.a. der Individual Development Plan (IDP). Dieser unterstützt dabei, Ihre individuelle berufliche Entwicklung in die eigenen Hände zu nehmen und den Übergang in die spätere Karriere zu erleichtern.

Zeitplanung auf der Zielgeraden

Bitte beachten Sie, dass die Einreichung Ihrer Dissertation, sowie der Termin Ihrer Disputation innerhalb Ihrer Zulassungsfrist liegen muss und Sie zudem immatrikuliert sein müssen. Sollte Ihre Zulassungsfrist bald auslaufen, beantragen Sie bitte eine Verlängerung. Weitere Informationen gibt es unter dem Punkt "+Verlängerung"

Soll die Abgabe der Dissertation und der Termin der Disputation im gleichen Semester durchgeführt werden, empfehlen sich folgende Sitzungen des Fachpromotionsausschusses als der letztmöglichen Abgabetermin:

Für einen Abschluss des Promotionsverfahren

  • innerhalb des Wintersemesters:   die letzte Sitzung vor dem Jahreswechsel
  • innerhalb des Sommersemesters: die im Juni oder Juli stattfindene Sitzung

Maßgeblich hierfür ist die Zeit, die es in der Regel von Einreichung der Dissertation bis zum Disputationstermin braucht:

Das Datum der erfolgreich bestandenen Disputation ist der Tag, an dem Sie Ihr Promotionsverfahren abschließen.

Bitte beachten Sie bei Ihrer Zeitplanung, dass der Disputationstermin frühestens ca. 10 Wochen nach der FPA-Deadline liegen kann.

Weitere Informationen finden Sie unter "+Anmeldung der Disputation".

Grundsätzlich empfehlen wir, zwischen Abgabe der Dissertation und Disputationstermin ca. 3 Monate (sofern keine Sonderfälle auftreten) einzuplanen, damit die durch die Promotionsordnung vorgeschriebenen Prozesse und Abläufe durchgeführt werden können.

Antrag auf ERÖFFNUNG des Promotionsverfahrens

Wir bearbeiten den Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens (d.h. Einreichung der Dissertation zur Bewertung) ausschließlich elektronisch! Antragsunterlagen in Papierform ( außer 1 Prüfungsexemplar der Dissertationsschrift in Papierform zwecks Archivierung ) werden nicht angefordert, aber auch nicht akzeptiert!

Folgende Antragsunterlagen müssen in elektronischer Form für die Online-Antragstellung auf Eröffnung des Promotionsverfahrens vorbereitet und obligatorisch im Rahmen der Online-Antragstellung eingereicht werden:

  • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (= Semesterbescheinigung)

Nur falls nicht bereits bei der Antragstellung auf Zulassung eingereicht : Kopie/Scan des Identifikationsdokuments (z. B. Ausweis, Pass, Visum) 1 1 Wichtiger Hinweis: Sollten Sie nach Zulassung Ihren Namen geändert haben (z. B. aufgrund einer Heirat) und die Namensänderung beim uns im Studienbüro noch nicht gemeldet haben, fügen Sie den entsprechenden Nachweis über die Namensänderung (z. B. Heiratsurkunde) zu den restlichen Antragsunterlagen bei.

  • Nur falls zutreffend : Beleg zu Promotionsunterbrechungen
  • In Docata-MIN mit den bereits vorhandenen Anmeldedaten anmelden (siehe FAQ dazu) und Online-Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens ausfüllen.

Ersten Abschnitt des Online-Antrags abschließen und PDF-Antragsdatei Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens herunterladen: in der PDF-Antragsdatei zutreffende Erklärungen ankreuzen und dann PDF-Antragsdatei Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens unterschreiben (lassen) 2 . 2 Elektronische und eingescannte Unterschriften sind gestattet. Neben Ihrer eigener Unterschrift, ist die Unterschrift der Betreuung und bei strukturierter Promotion die der Graduiertenschule notwendig.

In Docata-MIN anmelden und zweiten Abschnitt des Online-Antrags abschließen: vollständig unterschriebenen Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens und die restlichen Antragsdokumente (siehe oben) in EINER PDF-Datei (max. Größe 10 MB) in Docata-MIN hochladen und über Docata-MIN übermitteln.

Bitte beachten Sie: Es können nur vollständige Anträge bearbeitet werden. Sollten Antragsunterlagen der oben aufgeführten obligatorisch einzureichenden Dokumente fehlen oder Unterschriften, kann der Antrag nicht an den Fach-Promotionsausschuss übermittelt werden. In so einem Fall werden Sie von uns informiert und Sie müssen die Online-Antragstellung (Abschnitt 1 und/oder Abschnitt 2) wiederholen! Um das zu vermeiden, bitten wir Sie, die o.g. Antragsunterlagen vollständig und unterschrieben im Rahmen der Online-Antragstellung einzureichen. Vergessen Sie dabei nicht, 1 Prüfungsexemplar der Dissertationsschrift in Papierform zwecks Archivierung bei uns abzugeben und beachten Sie bitte Folgendes zur Dissertationsschrift, die Sie mit diesem Antrag zur Bewertung einreichen :

  • Nur ein gedrucktes gebundenes Exemplar der Dissertationsschrift muss an uns, das zuständige Studienbüro, zur Archivierung übermittelt werden (z. B. auf postalischem Weg oder Einwurf im großen Briefkasten neben den Fahrstühlen im 12. Stock). Keine weiteren Papierexemplare der Dissertationsschrift müssen bei uns im Studienbüro eingereicht werden.
  • Sowohl im gedruckten gebundenen Exemplar der Dissertationsschrift als auch in der in elektronischer Form eingereichten Dissertation (über den Docata-Upload) muss die von der Doktorandin bzw. dem Doktoranden unterschriebene Versicherung an Eides statt enthalten sein.

In den hier verlinkten FAQ zur Online-Antragstellung auf Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens finden Sie alle Informationen über den Ablauf der Antragstellung mit Screenshots zu allen Abschnitten. Bitte lesen Sie diese unbedingt, bevor Sie die Online-Antragstellung beginnen.

Ergänzende Informationen (Vorblatt, Versicherung an Eides statt) zur Dissertation gibt es unter dem Punkt "+Dissertation"

ACHTUNG:  Nur Dissertationen und Anträge, die vollständig bis zum Ende der Deadline eingereicht wurden und den Vorgaben der Prüfungsordnung entsprechen, werden auf der kommenden Sitzung behandelt. Wenden Sie sich bei Fragen rechtzeitig an uns!

Dissertation

Bitte nehmen Sie rechtzeitig vor Einreichung Ihrer Dissertation Kontakt mit uns auf. So können Fragen rechtzeitig geklärt werden.

Die Abläufe zum Antrag auf Eröffnung der Promotionsprüfung wird obenstehend im entsprechenden Abschnitt erklärt. Bitte lesen Sie die Hinweise und auch die FAQ vor Antragstellung aufmerksam durch.

Layout/Deckblatt? Ein Muster für das Layout von Deck- und Vorblatt für Ihre Dissertation finden Sie hier auf Deutsch oder Englisch .

Mitglieder der Prüfungskommission? In dem Antrag zur Eröffnung Ihrer Promotionsprüfung müssen Sie insgesamt 5 Mitglieder für die Prüfungskommission vorschlagen. Bitte halten Sie hierzu ggd. Rücksprache mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer und beachten Sie folgendes: - Mindestens eine/r der Gutachter/innen für die Dissertation muss Professor/in am Fachbereich sein. Im Regelfall werden hier die Betreuer/innen der Arbeit genannt. - Mindestens drei der fünf Mitglieder für die Prüfungskommission müssen Hochschullehrer/innen des Fachbereichs/der Fakultät MIN sein. - Maximal drei der fünf Mitglieder der Prüfungskommission sollen aus dem Promotionsfach (Themengebiet z.B. Geographie) kommen. - Wir erwarten, dass Sie die Vorschläge angefragt haben und diese zugestimmt haben, als Mitglieder Ihrer Prüfungskommission mitzuwirken.

Versicherung an Eides statt? Sowohl im in elektronischer Form eingereichten Dissertationsexemplar (über den Docata-Upload) als auch im beim zuständigen Studienbüro zur Archivierung eingereichten gedruckten gebundenen Exemplar der Dissertationsschrift muss die von Ihnen unterschriebene Versicherung an Eides statt enthalten sein:

"Hiermit erkläre ich an Eides statt, dass ich die vorliegende Dissertationsschrift selbst verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe.| I hereby declare upon oath that I have written the present dissertation independently and have not used further resources and aids than those stated. Ort,den| City,date Unterschrift| Signature"

Bitte fügen Sie diese Versicherung sowohl am Ende der gedruckten alsauch im elektronischen Exemplar hinzu und unterschreiben Sie diese in beiden. 2 2 Elektronische und eingescannte Unterschriften sind gestattet.

Wieviele Exemplare? Sie müssen nur ein gedrucktes gebundenes Exemplar der Dissertationsschrift an das zuständige Studienbüro zur Archivierung übermitteln (z. B. auf postalischem Weg oder per Einwurf in den Briefkasten bei den Fahrstühlen im 12. Stock). Keine weiteren Papierexemplare der Dissertationsschrift müssen beim zuständigen Studienbüro eingereicht werden. Die gedruckte Dissertation muss dauerhaft haltbar gebunden sein. Dissertationen mit Ringbindung oder Bindeschienen werden nicht angenommen.

Auf Wunsch stellen Sie den bestellten Prüfungskommissionsmitgliedern und den Gutachterinnen und Gutachtern jeweils ein weiteres gebundenes schriftliches Exemplar der Dissertation zur Verfügung. Absprachen sind hier bilateral zwischen Ihnen und den bestellten Gutachterinnen, Gutachtern und Prüfungskommissionsmitgliedern zu treffen; das zuständige Studienbüro wird in diesem Abstimmungsprozess nicht einbezogen. In diesem weiteren gebundenen schriftlichen Exemplar der Dissertation muss eine durch Sie verfasste und unterschriebene Erklärung enthalten sein, in der Sie versichern, dass das Exemplar und das in elektronischer Form eingereichte Dissertationsexemplar (über den Docata-Upload) und das beim zuständigen Studienbüro zur Archivierung eingereichte gedruckte gebundene Exemplar der Dissertationsschrift identisch sind.

Anmeldung der Disputation

Vorab zu beachten: Bis zum Tag Ihrer Disputation müssen Sie sowohl zugelassen, als auch immatrikuliert sein. Sollte Ihre Zulassungsfrist vorher auslaufen, beantragen Sie bitte eine Verlängerung. Weitere Informationen gibt es unter dem Punkt "+Verlängerung"

Die Organisation des Disputationstermins obliegt dem Doktoranden / der Doktorandin in Rücksprache mit der Prüfungskommission.

Die Anmeldung der Disputation erfolgt über ein Formular, dass Sie zugeschickt bekommen, sobald die Prüfungskommission Ihre Dissertation benotet hat.

Bitte reichen Sie das Formular per Email 15 Tage vor Disputationstermin und erst nach dem Erhalt Ihrer Dissertationsnote an die obenstehende Adresse ein.

ACHTUNG! Folgende Dokumente müssen rechtzeitig dem Studienbüro vorliegen, damit der Termin stattfinden kann:

  • Formular Anmeldung der Disputation (siehe oben)
  • alle angeforderten Gutachten
  • Annahme und Notenabstimmung durch die Prüfungskommission (Protokoll erhält die/der Vorsitzende/r)

Derzeit (gültig seit 1.10.2022) können Disputationen in folgender Form stattfinden:

  • Grundsätzlich sollen die Disputationen in Präsenz durchgeführt werden. Bitte beachten Sie das Merkblatt zur Durchführung von Disputationen-MIN-UHH (PDF, barrierefrei) in welchem auch die Ausnahmen geschildert werden.

Für hybride (teils-digitale) Disputationen eignen sich dank entsprechender technischer Ausrüstung folgende Räume:

  • Bu55 Raum 1528 (Frau Ehrenreich, MI)
  • Bu55 Raum 740 oder 838 (Herr Schiller, IfG)
  • Bu53 Raum 22/23 (Frau Terrassa, IfM)

Bitte wenden Sie sich für die Raumbuchung direkt an die Institute oder nutzen Sie die Raumbuchung über STiNE.

Am Fachbereich Erdsystemwissenschaften stehen Ihnen für Disputationen in folgenden Zeitfenstern Hörsäle zur Verfügung:

  • dienstags 14 - 18 Uhr (Geomatikum Hörsaal 3)
  • mittwochs 12 - 14 und 16-18 Uhr (Geomatikum Hörsaal 4) und 14-16 Uhr (Geomatikum Hörsaal 3)

Wenn Sie einen der Hörsäle nutzen wollen, fragen Sie diesen bitte unter Nennung des Wunschtermins per Email unter promotion.geo "AT" uni-hamburg.de an.

Veröffentlichung und Urkunde

Nach Ihrer Disputation erhalten Sie ein vorläufiges Zeugnis (digital). Die Urkunde, die Sie zum Führen des Doktortitels berechtigt, erhalten Sie erst, nachdem Sie die Veröffentlichung vorgenommen und den 'Laufzettel' eingereicht haben.

Veröffentlichungsfrist Die Veröffentlichung der Dissertation soll innerhalb eines Jahres nach Festsetzung des Gesamtprädikats (meist Tag der Disputation) erfolgen. Über eine Verlängerung der Veröffentlichungsfrist entscheidet der Fach-Promotionsausschuss auf formlosen Antrag mit Begründung durch die/den Promovierende/n (siehe § 13 der Promotionsordnung MINFakultät (2010/2018)). Der Antrag ist als Anhang/pdf digital per Email einzureichen.

Zur Erfüllung der Veröffentlichungs- und Ablieferungsfrist folgen Sie bitte den folgenden Schritten auf dem Laufzettel , der Ihnen per Nachricht zugestellt wird. Bitte reichen Sie den ausgefüllten Laufzettel im Studienbüro ein. Gerne als Scan per Email.

1. Freigabevermerk für die Veröffentlichung der Dissertation Im Laufzettel geben Sie mittels Ihrer Unterschrift an, ob Sie die Dissertation in der Fassung veröffentlichen, in der sie endgültig bewertet wurde. ODER Sofern Sie die endgültig bewertete Fassung überarbeitet haben,  muss die Freigabe zur Veröffentlichung der überarbeiteten Dissertation per Unterschrift (idR durch die Betreuung) bestätigt werden.

2. Veröffentlichung der Dissertation in der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg* Der Fakultäts-Promotionsausschuss empfiehlt die elektronische Veröffentlichung. Weitere Informationen gibt es bei der SUBHH hier . Bitte beachten Sie auch die Links und Hinweise unten. 

3. Übergabe des zur Veröffentlichung bestimmten Exemplars der Dissertation* Ein veröffentlichtes Exemplar ist bei der Fachbereichsbibliothek einzureichen. Die Fachbereichsbibliothek bestätigt dies auf dem Laufzettel (gerne digital).

4. Einreichung des Laufzettels beim Studienbüro Bitte senden Sie einen Scan/pdf des Laufzettels per Email. Alternativ nutzen Sie bitte den großen Briefkasten im 12. Stock bei den Fahrstühlen.

Die Promotionsurkunde wird i.d.R. innerhalb von 3 Monaten nach Mitteilung über die Erfüllung der Veröffentlichungspflicht durch Einreichung des Laufzettels beim Studienbüro ausgehändigt bzw.  i.d.R. per Einschreiben verschickt. Sollte sich seit Antrag auf Eröffnung Ihre Anschrift geändert haben und von der bei DOCATA hinterlegten abweichen, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit!

* zu 2. und 3. NEU: Seit Dezember 2021 ist kein zur Veröffentlichung bestimmtes Exemplar der Dissertation mehr im Studienbüro abzugeben. Wir benötigen nur das gedruckte Prüfungsexemplar, dass Sie beim Antrag auf Eröffnung eingereicht haben. Bitte nachholen, falls noch nicht geschehen!

Die Anzahl an weiteren gedruckten Veröffentlichungsexemplaren richtet sich nach folgender Tabelle:

**Wenn die kumulative Dissertation als E-Dissertation veröffentlicht wird, sind 2 gedruckte Exemplare in der Stabi abzugeben. Wenn sie als Printmedium veröffentlicht wird, sind 6 gedruckte Exemplare in der Stabi abzugeben.

Informationen der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky

Tel.: 040-42838-2236 | Mail: diss "AT" sub.uni-hamburg.de   | Web: http://www.sub.uni-hamburg.de

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Bitte beachten Sie ggf. Hinweise zur Abgabemöglichkeit für Dissertationen

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Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg – Carl von Ossietzky

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Dissertationen

Die Veröffentlichung Ihrer Dissertation ist integraler Bestandteil Ihres Promotionsverfahrens. Die Staatsbibliothek betreibt den Dissertationsserver der Universität Hamburg und unterstützt Sie beim digitalen Veröffentlichen. Veröffentlichen Sie nicht digital, ist es notwendig, Ihre Dissertation in gedruckter Form zu publizieren. Darüber hinaus sind Sie immer verpflichtet, Exemplare Ihrer Arbeit bei der Stabi abzugeben. Informieren Sie sich darüber hier oder bei Ihrer Promotionsstelle. Die Stabi ist zentrale Sammelstelle für die Dissertationen der Universität Hamburg. Neben der Bereitstellung der als Papierausgaben veröffentlichten Arbeiten werden auch alle elektronischen Dissertationen der Universität Hamburg und vieler weiterer Universitäten  über den Dissertationsserver der Bibliothek und über den Katalog plus angeboten.

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Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky

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Foto: UHH, BIB WISO/BWL

Suchen und Benutzen Recherchetipp: Wie und wo finde ich Dissertationen?

1. Mai 2020

Sie suchen einen Einstieg bzw. einen Überblick zum Thema für Ihre Haus- oder Abschlussarbeit? Schauen Sie sich Dissertationen an.

Dissertationen fassen den aktuellen Forschungsstand zusammen und geben Hinweise auf grundlegende und weiterführende Literatur zum Thema.

Bereiten Sie selbst gerade Ihre Promotion vor, können Sie bereits veröffentlichte Dissertationen als Quellen nutzen, um Vorbilder und Orientierungshilfen für Ihre eigene Dissertation zu finden und auszuschließen, dass zu Ihrem Thema bereits veröffentlicht wurde.

Dissertationen können Sie gezielt suchen:

  • Hier werden nur die Dissertationen angezeigt, die elektronisch abgegeben wurden.
  • Geben Sie ein Stichwort für die Suche ein und schränken Sie die Trefferliste anschließend auf der rechten Seite im Filter "Thema" auf das relevante Fachgebiet ein.
  • Hier finden Sie gedruckte und elektronische Dissertationen aus Hamburg, Deutschland und der Welt, die im Bestand des Bibliothekssystems UHH sind.
  • Geben Sie ein Stichwort für die Suche ein und schränken Sie die Trefferliste auf der rechten Seite auf die Medienart "Hochschulschriften" ein.
  • Bis 2011 sind hier alle Dissertationen den Fakultäten der Universität Hamburg zugeordnet.
  • Bei Dissertationen ab dem Jahr 2012 wird nicht mehr nach Fakultät unterschieden.
  • Hier finden Sie die in Hamburger wissenschaftlichen Bibliotheken zugänglichen und verfügbaren Dissertationen.
  • Schränken Sie Ihre Suche im Reiter "Standorte/Kataloge" auf "Hochschulschriften" ein.
  • Grenzen Sie die Suche mit möglichen Titelwörtern thematisch weiter ab.
  • Europäische Dissertationen von mehr als 570 Universitäten sind im DART-Europe E-theses Portal nachgewiesen.
  • ProQuest Dissertations & Theses Global enthält mehr als 5 Mio Dissertationen und Abschlussarbeiten von mehr als 3.100 akademischen Einrichtungen weltweit.
  • Dissertationen von mehr als 200 Universitäten weltweit finden Sie In der Global ETD Search .
  • Dissertationen aus den Wirtschaftswissenschaften finden Sie in Econbiz , aus den Sozialwissenschaften in Sociohub .
  • Angehörige der Universität Hamburg können Ihre Dissertation elektronisch veröffentlichen. Die Dissertation ist dann weltweit frei zugänglich verfügbar. Konsultieren Sie hierzu bitte die Webseite E-Dissertationen der Universität Hamburg der Staats- und Universitätsbibliothek, auf der Sie Informationen zu den Vorteilen der elektronischen Veröffentlichung, zum Prozess der Veröffentlichung und zu Beratungs- und Kontaktmöglichkeiten der Hochschulschriftenstelle erhalten.
  • Auch die Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften (ZBW) freut sich jederzeit über ein Exemplar Ihrer Dissertation.

Haben Sie Fragen oder wollen Sie mehr zur Recherche wissen? Sprechen Sie uns an .

Stand: 02.09.2019, aktualisiert: 15.04.2021, 14.07.2021, 16.09.2021

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Foto: UHH/Denstorf

FAQ - Promotionsverfahren im Fachbereich Informatik

Stand: Januar 2023

Dieses Dokument dient nur der Beratung. Alle legal bindenden Informationen sind in der Promotionsordnung zu finden. Insbesondere können aus Angaben der FAQ keine rechtlichen Ansprüche abgeleitet werden.

1. Was muss ich über die Zulassung zum Promotionsverfahren wissen?

Bevor Sie die offizielle Zulassung zur Promotion beantragen können, brauchen Sie einen Betreuer oder eine Betreuerin von unserem Fachbereich. Interessierte finden diese auf unterschiedliche Weise. Sollten Sie bislang noch keinen Kontakt zu unseren Arbeitsbereichen haben, sehen Sie sich diese am besten im ersten Schritt auf unserer Webseite an. Sie können dann zu den für Sie interessanten Bereichen direkt Kontakt aufnehmen und sich ggf. auch für eine Stelle als Doktorand:in bewerben.   

Der Fach-Promotionsausschuss empfiehlt, d ie offizielle Zulassung innerhalb der ersten sechs Monate der Doktorandentätigkeit bzw. der Abeit an der Dissertation zu beantragen.  Spätestens neun Monate nach Beginn sollte der Zulassungsantrag vorliegen.

Die Zulassung zur Promotion erfolgt zunächst für vier Jahre (siehe § 5 Abs. 5 der Promotionsordnung MIN-Fakultät (2018)). Bitte beachten Sie, dass Sie bis zum Tag Ihrer Disputation, und somit bis zum Ende des Prüfungsverfahrens, zugelassen sein müssen. Punkt 4 dieser FAQ können Sie entnehmen, wann und wie Sie ggf. einen Verlängerungsantrag stellen können.

Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie folgende Unterlagen  via Docata-MIN einreichen:

  • Antragsformular (zu generieren in Docata-MIN, siehe Abschnitt 1 unten)
  • Ausgefüllte und vollständig unterschriebene Betreuungsvereinbarung: Bitte nutzen Sie ausschließlich dieses Formular .
  • Ausgefüllte und vollständig unterschriebene Forschungsskizze: Bitte nutzen Sie ausschließlich dieses Formular .
  • Scans der Abschlusszeugnisse (z. B. Bachelor- und Masterabschluss, Diplomabschluss): Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records, Diploma Supplement (Bitte mit beglaubigter Übersetzung, falls die Originalsprache nicht Deutsch oder Englisch ist.)
  • Scan der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur)
  • Tabellarischer Lebenslauf und, sofern vorhanden, Publikationsliste
  • Scan des Identifikationsdokuments (z. B. Ausweis, Pass, Visum)
  • Falls zutreffend: Eine formlose Erklärung, dass bereits früher eine Zulassung zur Promotion an einer anderen Hochschule, einer anderen Fakultät oder einem anderen MIN-Fachbereich der Universität Hamburg beantragt wurde (mit vollständigen Angaben).

Die Online-Antragstellung erfolgt über Docata-MIN und beinhaltet zwei Abschnitte:

Abschnitt 1 1. In Docata-MIN registrieren : Nutzerkonto erstellen und Passwort setzen. 2. In Docata-MIN mit den Anmeldedaten des Nutzerkontos anmelden und Online-Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren ausfüllen. 3. Ersten Abschnitt des Online-Antrags abschließen und PDF-Antragsdatei Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren herunterladen: in der PDF-Antragsdatei zutreffende Erklärungen ankreuzen und dann PDF-Antragsdatei unterschreiben (lassen). Elektronische und eingescannte Unterschriften sind gestattet.

Abschnitt 2 In Docata-MIN anmelden und zweiten Abschnitt des Online-Antrags abschließen: Vollständig unterschriebenen Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren und die restlichen Antragsdokumente (siehe oben) in EINER PDF-Datei (max. Größe 30 MB) in Docata-MIN hochladen und über Docata-MIN übermitteln.  Bitte bachten Sie , dass nur  vollständige Anträge bearbeitet werden können . Bei fehlenden Unterlagen oder Unterschriften muss die gesamte Antragstellung wiederholt werden! 

In der  A nleitung zur Online-Antragstellung mit Screenshots  finden Sie alle Informationen zum Ablauf der Antragstellung. Bitte lesen Sie diese, bevor Sie die Online-Antragstellung beginnen.

2. Wie soll die zum Antrag gehörende Forschungsskizze aufgebaut sein?

Dem Antrag auf Zulassung ist eine Forschungsskizze beizufügen. Bitte nutzen Sie dafür ausschließlich dieses Formular . Aus Gründen der Übersichtlichkeit können Sie Ihre Projektbeschreibung auf separaten Seiten an das Formular anhängen. In diesem Fall fügen Sie bitte vor der Antragstellung  alle Seiten zu einem einzigen PDF-Dokument zusammen.   

Ihre Projektbeschreibung ist auf max. zwei Seiten inkl. Überschrift und Referenzen zu beschränken. Bitte bauen Sie sie wie folgt auf: 

  • Nennung des Themas und Einbettung in den Kontext
  • Beschreibung des Standes der Wissenschaft/Technik in dem Thema mit Nennung von wichtigen Schlüsselpublikationen
  • Beschreibung des geplanten Vorgehens mit Nennung wichtiger Vorarbeiten
  • Nennung konkreter Forschungsfragestellungen, deren Adressierung angestrebt wird

3. Wann muss ich mich als Promotionsstudent:in immatrikulieren?

Als Promovierende:r müssen Sie bis zum Abschluss Ihres Promotionsverfahrens an der Universität Hamburg als Promotionsstudent:in immatrikuliert sein. Dies gilt auch für extern durchzuführende Dissertationsvorhaben.

Die Immatrikulation muss spätestens zum folgenden Semester nach der Zulassung durch den Fach-Promotionsausschuss beim Campus Center beantragt werden (genauere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid). Erfolgt keine Immatrikulation, erlischt die Zulassung (§ 6 der Promotionsordnung MIN-Fakultät (2018)).

4. Wann und wie stelle ich einen Verlängerungsantrag?

Die Zulassung zur Promotion erfolgt zunächst für vier Jahre (siehe § 5 Abs. 5 der Promotionsordnung MIN-Fakultät (2018)), sie kann aber aus fachlichen sowie nicht-fachlichen Gründen (z.B. Mutterschutz, Kinderbetreuung, Angehörigenbetreuung, Krankheit) auf Antrag verlängert werden. Ein Antrag auf Verlängerung muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Zulassungsfrist per E-Mail gestellt werden. (Bitte senden an:  [email protected] ( promotion "AT" informatik.uni-hamburg.de ) ).

Nutzen Sie für die Antragstellung bitte das hier verlinkte Formular . Dieses enthält alle wichtigen Informationen, die Sie für die Antragstellung brauchen. 

Wesentliches Ziel des Verlängerungsantrages ist es, eine Diskussion über den Verlauf der Dissertation zwischen Ihnen und Ihren Betreuenden anzuregen. Wir möchten Sie dabei unterstützen, dass Qualifizierungsziel Promotion in einer angemessenen Zeit zu erreichen. Korrekt gestellte Anträge, die von Promovierenden und Betreuer:nnen gemeinsam getragen werden, werden im Regelfall positiv beschieden.

Bitte beachten Sie : Aus Datenschutzgründen bitten wir unsere Promovierenden, mit uns über eine Uni Hamburg E-Mail-Adresse  zu kommunizieren (z.B. uni.hamburg.de, studium.uni-hamburg.de, informatik.uni-hamburg.de). Eine Änderung Ihrer Korrespondenz-E-Mail-Adresse können Sie jederzeit nach Anmeldung in Docata-MIN auf der Startseite selbstständig vornehmen. In den MIN-FAQ finden Sie eine Anleitung dazu.

5. Was muss ich bei der Einreichung der Dissertation beachten?

Zeitgleich mit der Einreichung Ihrer Dissertation schlagen sie förmlich die Gutachter:innen und Mitglieder Ihrer Promotionsprüfungskommission vor und beantragen die Eröffnung des Promotionsprüfungsverfahrens.  

Bereiten Sie hierfür bitte folgende   Antragsunterlagen  in elektronischer Form vor und reichen Sie im Rahmen der Online-Antragstellung via Docata-MIN ein:

  • Antragsformular (zu generieren in Docata-MIN, siehe unten)
  • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (= Semesterbescheinigung)
  • Falls nicht bereits bei der Antragstellung auf Zulassung eingereicht: Scan des Identifikationsdokuments (z. B. Ausweis, Pass, Visum).
  • Falls zutreffend: Nachweis über Namensänderung nach Ihrer Zulassung zur Promotion (z. B. Heiratsurkunde)
  • Falls zutreffend: Beleg zu Promotionsunterbrechungen

Die Online-Antragstellung und Einreichung der Dissertation erfolgt über Docata-MIN und beinhaltet zwei Abschnitte :

Abschnitt 1 1. In Docata-MIN mit den bereits vorhandenen Anmeldedaten anmelden (siehe MIN-FAQ dazu) und Online-Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens ausfüllen. 2. Ersten Abschnitt des Online-Antrags abschließen und PDF-Antragsdatei Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens herunterladen: in der PDF-Antragsdatei zutreffende Erklärungen ankreuzen und dann PDF-Antragsdatei unterschreiben (lassen). Elektronische und eingescannte Unterschriften sind gestattet. 3. Dissertation als PDF in Docata-MIN hochladen (mit unterschriebener Eidesstattlicher Versicherung)

Abschnitt 2 In Docata-MIN anmelden und zweiten Abschnitt des Online-Antrags abschließen: Vollständig unterschriebenen Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens und die restlichen Antragsdokumente (siehe oben) in EINER PDF-Datei (max. Größe 10 MB) in Docata-MIN hochladen und über Docata-MIN übermitteln. Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge bearbeitet werden können!

Zusätzlich müssen Sie  1 Exemplar der Dissertation in Papierform zur Archivierung beim Studienbüro abgeben oder per Post einsenden. In das Papierexemplar muss eine CD oder ein USB-Stick mit der elektronischen Version der Dissertation eingeklebt werden. Bitte achten Sie auch beim gedruckten Exemplar darauf, die Eidesstattliche Versicherung zu unterschreiben.

In der Anleitung zur Online-Antragstellung mit Screenshots finden Sie alle Informationen zum Ablauf der Antragstellung. Bitte lesen Sie diese, bevor Sie die Online-Antragstellung beginnen.

6. Welche formellen Vorgaben muss meine Dissertation unbedingt erfüllen?

Die Dissertation muss in jedem Fall ein Titelblatt, eine leere Seite 2, eine eidesstattliche Versicherung und diverse Anhänge enthalten. Diese werden im Folgenden kurz beschrieben.

  • Den Namen der Verfasserin/des Verfassers
  • Fakultät und Organisationseinheit der Verfasserin/des Verfassers
  • Die Bezeichnung als „an der Universität Hamburg eingereichte Dissertation“
  • Jahr der Einreichung
  • Eine Seite 2 für die Namen der Gutachterinnen und Gutachter Beachten Sie, dass diese Namen zum Zeitpunkt der Einreichung noch nicht eingetragen werden können , da die Gutachterinnen und Gutachter erst vom Fach-PromA eingesetzt werden.
  • Jeweils eine Kurzfassung der Ergebnisse in deutscher und englischer Sprache. Die Zusammenfassungen sind weitestgehend inhaltsidentisch zu verfassen. Der Fach-Promotionsausschuss empfiehlt für die Zusammenfassung einen Umfang von 1-2 Seiten.
  • Liste der aus der Dissertation hervorgegangenen Veröffentlichungen. Der Fach-PromA empfiehlt im Falle von Veröffentlichungen mit mehreren Autoren eine kurze Beschreibung des konkreten Beitrages der oder des Promovierenden.
  • Eidesstattliche Versicherung Verwenden Sie folgende Formulierung für die Eidesstattliche Versicherung (siehe auch § 8 Abs. 4 der Promotionsordnung MIN-Fakultät (2018)): „Hiermit erkläre ich an Eides statt, dass ich die vorliegende Dissertationsschrift selbst verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe.“ Ist die Dissertation auf Englisch verfasst, muss die eidesstattliche Versicherung trotzdem in der Amtssprache Deutsch abgegeben werden.

7. Kann ich eine kumulative Dissertation verfassen?

Grundsätzlich ermöglicht die  Promotionsordnung MIN-Fakultät (2018) die Einreichung von kumulativen Dissertationen, siehe hierzu § 8 Abs. 2. Ob sich eine kumulative Dissertation zur Darstellung der Forschungsresultate eignet, hängt von vielen individuellen Gegebenheiten, insbesondere dem Fachgebiet, der Geschlossenheit des Themas und natürlich der Publikationsleistung ab.

Nicht-kumulativ verfasste Dissertationen ermöglichen die gesamtheitliche Darstellung einer Forschungsleistung in kohärenter Weise. Sie ermöglichen einen hohen Detailreichtum und auch die Darstellung und Diskussion von Negativresultaten. Kumulative Dissertationen bedingen in der Regel einen geringeren zeitlichen Aufwand für das Verfassen der Arbeit selbst. Sie ermöglichen so, dass stattdessen in dieser Zeit weitere, ggf. hochrangigere Publikationen vorangetrieben werden können. Wir empfehlen, spätestens ein Jahr vor der Einreichung der Dissertation das Gespräch mit dem Betreuer zu suchen und die Vor- und Nachteile individuell abzuwägen.

Anforderungen

Gemäß § 8 Abs. 2 b der Promotionsordnung MIN-Fakultät (2018) legt der Fach-Promotionsausschuss die Anforderungen für kumulative Dissertationen fest. Für das Fach Informatik gilt:

  • Es müssen mindestens drei Publikationen vorliegen, die inhaltlich dem Promotionsthema klar zuzuordnen sind. In inhaltlich sehr gut begründeten Fällen kann der Doktorand einen Ausnahmeantrag beim Fach-Promotionsausschuss stellen.
  • Die Doktorandin oder der Doktorand sollte (ggf. gleichberechtigte) Erstautorin oder -autor dieser Arbeiten sein bzw. maßgeblich an den publizierten Forschungsergebnissen beteiligt sein.
  • Die Publikationen sollten in anerkannten, internationalen Journalen oder Konferenzbänden internationaler Tagungen erscheinen, die einem strikten Peer-Review unterliegen.
  • Alle aufgeführten Publikationen müssen zum Zeitpunkt der Einreichung der Dissertation zur Publikation angenommen sein.

Beachten Sie, dass über die Annahme der Dissertation ihre Promotionsprüfungskommission gemäß Empfehlung der Gutachter entscheidet (§ 11 Abs. 1 der Promotionsordnung MIN-Fakultät (2018)). Wir empfehlen daher dringend, eine kumulative Dissertation in enger Abstimmung mit dem Betreuer durchzuführen.

Formale Vorgaben

Die formalen Vorgaben sind in § 8 Abs. 5 der MIN-Promotionsordnung (2018) geregelt. Ergänzend dazu empfiehlt der Fach-Promotionsausschuss auf der Titelseite „kumulative Dissertation“ anzugeben.

In § 8 Abs. 2 der MIN-Promotionsordnung (2018) sind weitergehende Bestimmungen geregelt. Die Arbeit muss einen Gesamttitel tragen, eine Einleitung, die Einzelarbeiten und zudem einen verbindenden Text, der die Einzelarbeiten übergreifend interpretiert, bewertet und diskutiert, enthalten. Darüber hinaus empfiehlt der Fach-Promotionsausschuss:

  • Die Einzelarbeiten sollten in der Arbeit klar abgegrenzt und als Einheit erkennbar sein. Binden Sie die Einzelarbeiten möglichst in genau der Form ein, in der sie veröffentlicht wurden. Leiten Sie jede Einzelarbeit mit einem Deckblatt ein, welches die vollständige Referenz und eine in der kumulativen Dissertation eindeutige Kennung enthält.
  • Im Anhang – idealerweise vor den Einzelarbeiten – sollte eine Liste der Einzelarbeiten enthalten sein. Zu jeder Einzelarbeit sollte in einem kurzen Absatz der konkrete Beitrag des Promovierenden und aller Co-Autoren beschrieben sein (siehe hierzu § 8 Abs. 3). Wir empfehlen dringend, diese Abgrenzung der Beiträge mit allen Co-Autoren abzustimmen und sich deren Einverständnis schriftlich zusichern zu lassen.
  • Publikationen in Journalen und Konferenzbänden sind häufig in der Seitenzahl stark begrenzt. Dies hat zur Folge, dass Details nicht ausreichend beschrieben werden können. Hat eine Einzelarbeit ein textuelles „Supplementary Material“, sollte dieses nach Möglichkeit ebenfalls in die kumulative Dissertation eingehen. Nutzen Sie die Möglichkeit, Kapitel oder Anhänge zu verfassen, um weitere Details wie ausführlichere Ergebnisse, Methoden und deren Parametrisierung oder auch Fehlentwicklungen auf dem Weg zum publizierten Endergebnis in die Arbeit aufzunehmen.

Veröffentlichung

Neben den Regularien zur Veröffentlichung von Dissertationen (siehe § 14 der Promotionsordnung MIN-Fakultät (2018)) ist bei kumulativen Arbeiten ein besonderes Augenmerk auf die Urheberrechte zu richten. Der Fach-Promotionsausschuss empfiehlt, eine Veröffentlichung der kumulativen Dissertation als zusammenhängendes Dokument mit den enthaltenen Publikationen anzustreben. Dabei ist unbedingt zu beachten, dass die dazu notwendigen Rechte vom Journal-Verlag oder Konferenz-Ausrichter einzuholen sind. Sollten die Rechte für die Veröffentlichung einer Publikation im Rahmen der Dissertation nicht vorliegen, ist die Publikation vor Veröffentlichung zu entfernen und durch ein entsprechendes Hinweisblatt mit der vollständigen Referenz zu ersetzen.

8. Welche Regeln gelten für die Auswahl der Gutachter:innen und Mitglieder der Prüfungskommission?

Generelle anforderungen.

Der/Die Promovierende hat ein Vorschlagsrecht für die Auswahl der Gutachterinnen und Gutachter sowie der Mitglieder der Prüfungskommission. Betreuer:innen haben kein Vorschlagsrecht, der Fach-Promotionsausschuss wünscht sich jedoch eine kurze Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Personen. Regularien für die Begutachtung sind in § 10 der Promotionsordnung MIN-Fakultät (2018) geregelt. Beachten Sie bei den Vorschlägen bitte Folgendes:

  • Eine:r der Gutachter:innen ist grundsätzlich eine:r der Betreuer:innen.
  • Der Fach-Promotionsausschuss empfiehlt, dass mindestens ein:e Gutachter:in keine gemeinsamen Publikationen mit der oder dem Promovierenden hat , die inhaltlicher Bestandteil der Dissertation sind.
  • Möglichst alle Gutachter:innen sollten auch der Prüfungskommission angehören. Zusätzlich müssen als Vorsitz bzw. stellvertretender Vorsitz der Prüfungskommission zwei professorale Mitglieder des Fachbereichs vorgeschlagen werden. Diese dürfen nicht der oder die Betreuer:in sein. 

Die vorgeschlagenen Gutachter:innen und Mitglieder der Prüfungskommission werden in den Antrag auf Verfahrenseröffnung aufgenommen, der im Zuge der Abgabe der Dissertation in Docata-MIN ausgefüllt wird. Wenn möglich, informieren Sie uns bitte so früh wie möglich per Email ( promotion.inf "AT" uni-hamburg.de ) darüber, welche Personen Sie vorschlagen möchten.    

Anforderungen bei der Note "summa cum laude"

Bei Vergabe der Note „summa cum laude“ sieht die Promotionsordnung ein Gutachten einer externen Gutachterin oder eines externen Gutachters vor. Die hierfür vorgeschlagene externe Person soll die folgenden durch den Fach-Promotionsausschusses aufgestellten Kriterien erfüllen:

  • Es handelt sich um eine/n akademische/n Principal Investigator mit Betreuungsrecht für Promotionen an ihrer/seiner Hauptuniversität.
  • Die Person hat nachgewiesenermaßen eine internationale Sichtbarkeit für das Thema der Dissertation.
  • Die Person hat eine nachgewiesene, aktuelle Publikationsleistung mit einem h-Index > 15.
  • Es gibt keine gemeinsamen Projekte und Publikationen mit der/dem Promovierenden in den letzten 5 Jahren.
  • Es gibt keine gemeinsamen Projekte und Publikationen mit der/dem Betreuenden in den letzten 5 Jahren (siehe auch PromO § 8 Abs. 5).

Sollte eines der 5 Qualitätskriterien nicht erfüllt sein, kann eine Begründung darüber abgegeben werden, warum die Person die hohen Qualitätsanforderungen trotzdem erfüllt. In Zweifelsfällen empfiehlt es sich, zwei Personen vorzuschlagen. Idealerweise nehmen Sie den vorgeschlagenen Drittgutachter bzw. die Drittgutachterin bereits in Ihren Antrag auf Verfahrenseröffnung auf.

9. Wie ist der Ablauf des Disputationsverfahrens?

Sobald Ihre Dissertation formal durch die Prüfungskommission angenommen wurde, können Sie Ihre Disputation anmelden. Bei der Planung der Disputation müssen Sie folgendes mit Ihrer Prüfungskommission abstimmen:

  • Datum, Uhrzeit und Raum,
  • Disputationsart (in Präsenz oder in Teilpräsenz, falls eine oder mehrere Personen eine weite Anreise hätten),
  • Form der Teilnahme durch die Hochschulöffentlichkeit (in Präsenz, per Videokonferenz oder beides).

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Disputation mindestens 10 Tage vor dem Disputationstermin offiziell anmelden müssen . Das Anmeldeformular erhalten Sie mit der Mitteilung über die Annahme Ihrer Dissertation. Eine Woche vor dem Disputationstermin efolgt die Einladung der Prüfungskommission und der Hochschulöffentlichkeit durch die Promotionsverwaltung. 

Für die Disputation selbst empfiehlt der Fach-Promotionsausschuss  folgenden Ablauf (für die rechtlichen Bestimmungen siehe auch § 12 der Promotionsordnung MIN-Fakultät (2018)):

Zuerst werden alle Anwesenden begrüßt und die Mitglieder der Prüfungskommission sowie der oder die Promovierende vorgestellt. Danach erhält der oder die Promovierende die Aufforderung zum Vortrag, der ca. 30 Minuten dauern sollte. Im Anschluss wird die Diskussion/Fragerunde (30-90min Dauer insgesamt) eröffnet, in der die Prüfungskommissionsmitglieder Fragen zum Vortrag und weitere Fragen zur Einordnung der Probleme der Dissertation in größere wissenschaftliche Zusammenhänge stellen können. Der Kreis der Frageberechtigten wird schließlich auf die Hochschulöffentlichkeit erweitert.

Danach zieht sich die Kommission zur Beratung zurück, bewertet die Disputation nach § 13 Abs. 1 und ermittelt die Gesamtnote und gibt das Ergebnis der oder dem Promovierenden bekannt (nicht öffentlich). In der Regel weist die Kommission darauf hin, dass die Veröffentlichungspflicht innerhalb eines Jahres zu erfüllen ist und der Titel erst nach Erhalt der Urkunde geführt werden darf.

10. Wo kann ich die entsprechenden Regelungen und weiterführende Informationen zum Nachlesen finden?

Allgemeine Informationen: https://www.promovieren.uni-hamburg.de/min/promotion.html

Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis: https://www.uni-hamburg.de/fid/satzung-gute-wissenschaftliche-praxis.pdf

 Promotionsordnung MIN-Fakultät (2018): https://www.promovieren.uni-hamburg.de/min/promotion/pdf-promotion/20180502-neuf-promo-min.pdf

Befangenheitsrichtlinien der DFG: http://www.dfg.de/formulare/10_201/

11. An wen kann ich mich mit offenen Fragen zu meiner Promotion wenden?

Mit Fragen wenden Sie sich zunächst per Email an das  Studienbüro Informatik . Dieses ist unter [email protected] ( promotion "AT" informatik.uni-hamburg.de )  für Promotionsthemen zu erreichen. Für tiefergehende inhaltliche Fragen werden Sie sich an den Vorsitzenden des Fach-Promotionsausschusses, Prof. Dr. Matthias Rarey. Lassen Sie sich bitte unter [email protected] ( rarey-office "AT" zbh.uni-hamburg.de ) einen Termin geben.

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Foto: MikhailPavstyuk/unsplash

Nichtamtliche Lesefassung der Promotionsordnung der Fakultät für Geisteswissenschaften der Universität Hamburg

Vom 7. juli 2010, inkl.  änderung der promotionsordnung der fakultät für geisteswissenschaften der universität hamburg  vom 12. april 2017, inkl. änderung der promotionsordnung der fakultät für geisteswissenschaften der universität hamburg  vom 20. november 2019.

Bei der vorliegenden Version handelt es sich um eine nichtamtliche Lesefassung, in der der die oben genannten Änderungen eingearbeitet sind. Maßgeblich und rechtlich verbindlich ist weiterhin nur der in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Hamburg veröffentlichte Text.

§ 1 Bedeutung der Promotion, Doktorinnengrad und Doktorgrad

(1) Die Fakultät für Geisteswissenschaften der Universität Hamburg verleiht den Grad einer Doktorin oder eines Doktors der Philosophie (abgekürzt: Dr. phil.) auf Grund eines Promotionsverfahrens gemäß den nachstehenden Bestimmungen. In den Fächern des Fachbereichs Evangelische Theologie verleiht die Fakultät für Geisteswissenschaften in Verbindung mit dem Fachbereich Evangelische Theologie den Grad einer Doktorin oder eines Doktors der Theologie (abgekürzt: Dr. theol.).

(2) Durch die Promotion wird über den erfolgreichen Studienabschluss hinaus die Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit durch eigene Forschungsleistungen nachgewiesen.

(3) Die Promotionsleistung besteht aus

  • einer schriftlichen wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation) oder mehreren Einzelarbeiten (kumulative Arbeit)
  • ihrer mündlichen Verteidigung (Disputation) auf Deutsch oder Englisch.

(4) Für besondere wissenschaftliche Leistungen in einem Promotionsfach kann der Grad einer Doktorin oder eines Doktors der Philosophie ehrenhalber (Doctor philosophiae honoris causa, abgekürzt: Dr. phil. h.c.) verliehen werden. Für besondere wissenschaftliche Leistungen in den Fächern des Fachbereichs Evangelische Theologie kann in Verbindung mit dem Fachbereich Evangelische Theologie der Grad einer Doktorin oder eines Doktors der Theologie ehrenhalber (Doctor theologiae honoris causa, abgekürzt:D. theol. h. c.) verliehen werden.

(5) Ein Grad gemäß Absatz 1 kann im selben Promotionsfach nur einmal verliehen werden.

§ 2 Promotionsausschuss

(1) Zur Durchführung der Promotionsverfahren wird vom zuständigen Fakultätsorgan ein Promotionsausschuss eingesetzt. Dieser ist ein Prüfungsausschuss nach § 63 Absatz 1 HmbHG i. V. m. § 59 HmbHG mit den dort beschriebenen Kompetenzen. Ihm gehören mindestens ein zum Promotionsverfahren zugelassenes Mitglied der Fakultät sowie eine promovierte Wissenschaftliche Mitarbeiterin oder ein promovierter Wissenschaftlicher Mitarbeiter und acht Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer an, die je einen Fachbereich der Fakultät vertreten, und von denen eine oder einer Mitglied des Dekanates ist. Für jedes Mitglied ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu bestellen. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre, die des zum Promotionsverfahren zugelassenen Mitglieds ein Jahr. Die Wiederwahl eines Mitglieds ist möglich. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, wird ein Nachfolger oder eine Nachfolgerin für die restliche Amtszeit gewählt. Der Promotionsausschuss wählt den Vorsitzenden oder die Vorsitzende sowie dessen Stellvertreter oder deren Stellvertreterin aus dem Kreise der dem Promotionsausschuss angehörenden Mitglieder der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer.

(2) Der Promotionsausschuss entscheidet über die Zulassung von Antragstellerinnen oder Antragstellern und deren Dissertationsvorhaben zum Promotionsverfahren. Er ist zur Beratung der Antragstellerinnen oder Antragsteller verpflichtet. Bei interdisziplinären Promotionsvorhaben sorgt der Promotionsausschuss für eine angemessene Beteiligung der anderen Fächer an der Begutachtung. Der Promotionsausschuss tagt nicht öffentlich.

(3) Der Promotionsausschuss kann Entscheidungen im Einzelfall oder bestimmte Befugnisse generell der oder dem Promotionsausschussvorsitzenden oder Unterausschüssen übertragen. Der Promotionsausschuss kann die Übertragung zu jedem Zeitpunkt rückgängig machen.

(4) Der Promotionsausschuss ist dem Fakultätsrat gegenüber rechenschaftspflichtig. Er unterrichtet den Fakultätsrat einmal jährlich von seinen Entscheidungen.

§ 3 Zulassungsvoraussetzungen

(1) Vor Aufnahme der zum Dissertationsvorhaben gehörenden Arbeiten ist beim Promotionsausschuss die Zulassung zum Promotionsvorhaben zu beantragen. Voraussetzung für die Zulassung zum Promotionsverfahren ist im Regelfall der erfolgreiche Studienabschluss in einem für die Promotion wesentlichen Studiengang an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes durch die Ablegung

  • einer Masterprüfung in einem forschungsorientierten Studiengang im Umfang von insgesamt
  • inkl. des zuvor abgeschlossenen Studiengangs – mindestens 300 Leistungspunkten,
  • einer Magisterprüfung in einem Studiengang an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule,
  • einer Diplomprüfung in einem Studiengang an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule,
  • einer Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an der Oberstufe Allgemeinbildender Schulen,
  • einer Ersten juristischen Staatsprüfung oder
  • einem Ersten theologischen Examen

jeweils mit mindestens der Note "gut" im Promotionsfach.

(2) Besitzt die Antragstellerin oder der Antragsteller einen anderen als in Absatz 1 vorgesehenen Studienabschluss, kann sie oder er zum Promotionsverfahren zugelassen werden, wenn ihre oder seine Qualifikation für das Promotionsfach gewährleistet ist. Das gilt insbesondere auch, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller

  • eine Masterprüfung in einem Studiengang mit einem Umfang von – inkl. des zuvor abgeschlossenen Studiengangs – weniger als 300 Leistungspunkten,
  • eine Erste Staatsprüfung für ein anderes Lehramt als das Lehramt an der Oberstufe Allgemeinbildender Schulen, oder
  • eine Masterprüfung in einem nicht forschungsorientierten Studiengang

abgelegt hat. Der Promotionsausschuss kann diesen Antragstellerinnen oder Antragstellern auferlegen, innerhalb einer bestimmten Frist Leistungsnachweise zu erbringen, deren Erwerb in dem nach Absatz 1 geforderten Hochschulstudium üblich oder zur Ergänzung der von der Antragstellerin oder dem Antragsteller nachgewiesenen Kenntnisse und Fähigkeiten für die angestrebte Promotion erforderlich ist.

(3) Als Studienabschluss gemäß Absatz 1 gilt auch ein gleichwertiges Examen an einer Hochschule außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes. Bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit ist eine Äquivalenzbescheinigung bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland einzuholen. Die fachlich verantwortliche Vertreterin oder der fachlich verantwortliche Vertreter des Promotionsausschusses prüft die Vergleichbarkeit dieser Hochschulabschlussbenotung mit einer Gesamtnote von mindestens "gut". Falls eine Gleichwertigkeit nicht festgestellt wird, prüft der Promotionsausschuss, ob nach Erfüllung von Bedingungen im Sinne von Absatz 2 eine Gleichwertigkeit hergestellt werden kann.

(4) Hat die Antragstellerin oder der Antragsteller einen Abschluss in einem Diplomstudiengang an einer Fachhochschule oder einer Berufsakademie erworben, ist die entsprechende Befähigung nachzuweisen durch eine Abschlussprüfung an einer Fachhochschule oder Berufsakademie in einem für die Promotion wesentlichen Studiengang mit einer nach der Notenskala der jeweiligen Prüfungsordnung bestmöglichen Gesamtnote. Der Promotionsausschuss kann diesen Antragstellerinnen oder Antragstellern auferlegen, innerhalb einer bestimmten Frist Leistungsnachweise zu erbringen, deren Erwerb in dem nach Absatz 1 geforderten Hochschulstudium üblich oder zur Ergänzung der von der Antragstellerin oder dem Antragsteller nachgewiesenen Kenntnisse und Fähigkeiten für die angestrebte Promotion erforderlich ist.

(5) Die Antragstellerin oder der Antragsteller weist nach, dass sie oder er über ausreichende Sprachkenntnisse für die Durchführung des Promotionsverfahrens verfügt:

  • Antragstellerinnen oder Antragstellern mit einem Studienabschluss einer ausländischen Hochschule oder gleichgestellten Einrichtung, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, und die die Promotionsleistungen in deutscher Sprache erbringen wollen, durch das Bestehen der deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) oder gleichwertige Nachweise.
  • Sollen die Promotionsleistungen in englischer Sprache erbracht werden, durch Nachweis von Kenntnissen der englischen Sprache auf der Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).
  • Wird das Promotionsverfahren gemäß § 7 (2) und § 11 (1) in einer anderen Sprache durchgeführt, legt der Promotionsausschuss hierfür geeignete Anforderungen und Nachweise fest.
  • Für die Zulassung zur Promotion ist in einzelnen Fächern der Nachweis bestimmter Sprachkenntnisse erforderlich, die in der Anlage 1 zur Promotionsordnung festgelegt sind. Diese müssen spätestens bei Abgabe der Dissertation nachgewiesen werden.

(6) Abweichend von Absatz 1, Satz 2 kann eine Zulassung auch nach Ablegung einer Bachelorprüfung erfolgen ("fast track"), wenn die Bachelorprüfung insgesamt mit der Note "sehr gut" bewertet wurde und eine Feststellungsprüfung durch zwei hauptberufliche Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer der Fakultät oder habilitierte Mitglieder der Fakultät, darunter mindestens eine Professorin oder ein Professor, in einem für die Promotion einschlägigen geisteswissenschaftlichen Fach erfolgreich durchgeführt wurde. Die Zulassung gemäß den Bestimmungen dieses Absatzes ist mit der Auflage zu versehen, dass die Doktorandin oder der Doktorand vor Einreichung der Dissertation einen Masterabschluss an der Universität Hamburg in einem für die Promotion wesentlichen geisteswissenschaftlichen Studiengang erwirbt. Die Zulassung kann mit weiteren Auflagen verbunden werden. Ein Masterabschluss einer anderen Universität in einem geisteswissenschaftlichen Studiengang kann vom Promotionsausschuss im Einzelfall als gleichwertig anerkannt werden.

§ 4 Zulassungsverfahren

(1) Anträge auf Zulassung zur Promotion sind unter Angabe des angestrebten Promotionsfachs und des angestrebten Grades mit den folgenden Unterlagen an den Promotionsausschuss zu richten:

  • Zeugnisse, Urkunden und Qualifikationsnachweise, die gemäß § 3 erforderlich sind,
  • ein tabellarischer Lebenslauf,
  • eine Erklärung, ob bereits früher eine Anmeldung der Promotionsabsicht erfolgt ist oder ob ein Promotionsverfahren bei einer anderen Hochschule oder einer anderen Fakultät durchgeführt wird, gegebenenfalls nebst vollständigen Angaben über frühere Anmeldungen oder Vorhaben zur Promotion,
  • eine Erklärung, dass die geltende Promotionsordnung der Antragstellerin oder dem Antragsteller bekannt ist,
  • Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse gemäß § 3 (5),
  • für Anträge zur Erlangung des Dr. theol. eine Erklärung der Antragstellerin oder des Antragstellers, dass sie oder er einer christlichen Kirche angehört. Der Promotionsausschuss kann auf Empfehlung seines Mitglieds aus dem Fachbereich Evangelische Theologie über Ausnahmen von dieser Regel entscheiden.

(2) Dem Zulassungsantrag ist eine Darstellung der Ziele und Methoden für das Dissertationsvorhaben ("Exposé") beizufügen. Das Dissertationsvorhaben muss von mindestens einer hauptberuflichen Hochschullehrerin bzw. einem hauptberuflichen Hochschullehrer der Fakultät für Geisteswissenschaften oder einer bzw. einem entpflichteten oder in den Ruhestand versetzten Hochschullehrerin bzw. Hochschullehrer dieser Fakultät oder einer habilitierten Wissenschaftlerin bzw. einem habilitierten Wissenschaftler dieser Fakultät, die bzw. der das angestrebte Promotionsfach vertritt, befürwortet werden. Die befürwortende Person muss zugleich ihre Bereitschaft zur Betreuung der Dissertation bekunden.

(3) Über Anträge auf Zulassung zum Promotionsverfahren entscheidet der Promotionsausschuss in der Regel innerhalb eines Monats. Ablehnungen sind schriftlich zu begründen.

(4) Der Promotionsantrag ist abzulehnen, wenn:

  • die Voraussetzungen gemäß § 3 nicht vorliegen,
  • die Unterlagen gemäß Absatz 1 und 2 fehlen,
  • ein Promotionsverfahren im Promotionsfach oder einem Teilgebiet des Promotionsfachs bereits erfolgreich beendet worden ist,
  • die Antragstellerin oder der Antragsteller bereits zu einem Promotionsverfahren im beantragten Promotionsfach zugelassen ist oder
  • wenn die Erklärung gemäß Absatz 1 Buchstabe c) wahrheitswidrig abgegeben worden ist.

Der Promotionsantrag kann bei fachlicher Unzuständigkeit abgelehnt werden.

§ 5 Einschreibung als Studierende zur Promotion

(1) Doktorandinnen oder Doktoranden müssen sich an der Universität Hamburg als Studierende zur Promotion immatrikulieren lassen.

(2) Wird die Einschreibung nicht in der im Bescheid über die Zulassung zum Promotionsverfahren vorgesehenen Frist bzw. im Verlängerungszeitraum beantragt, erlischt die Zulassung zum Promotionsverfahren. Ein erneuter Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren wird dadurch nicht ausgeschlossen.

§ 6 Betreuung des Dissertationsvorhabens, Regelbearbeitungszeit

(1) Mit der Zulassung der Doktorandin oder des Doktoranden zum Promotionsverfahren verpflichtet sich die Fakultät, die Betreuung und spätere Begutachtung des Dissertationsvorhabens sicherzustellen. Außerdem stellt sie sicher, dass den Doktorandinnen und Doktoranden zu Beginn des Promotionsverfahrens die „Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der Universität Hamburg“ vom 9. September 1999 in der jeweils gültigen Fassung ausgehändigt werden.

(2) Betreuerinnen bzw. Betreuer einer Dissertation sind im Regelfall hauptberufliche Hochschullehrerinnen bzw. Hochschullehrer der Fakultät für Geisteswissenschaften oder entpflichtete oder in den Ruhestand versetzte Hochschullehrerinnen bzw. Hochschullehrer oder habilitierte Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftler dieser Fakultät. Die Betreuung einer Dissertation ist andauernde Pflicht der Betreuerinnen und Betreuer und darf nicht delegiert werden. Der Promotionsausschuss bestellt die Betreuerin oder den Betreuer auf Vorschlag der Antragstellerin oder des Antragstellers mit der Zulassung nach § 4. Für jedes Promotionsverfahren, in dem die Doktorandin oder der Doktorand Mitglied einer Graduiertenschule ist, setzt der Promotionsausschuss eine mindestens zweiköpfige Betreuungskommission ein. Der Betreuungskommission gehört mindestens eine hauptberufliche Professorin oder ein hauptberuflicher Professor der Fakultät für Geisteswissenschaften an, die oder der in der Regel als Gutachterin oder Gutachter der Dissertation bestellt wird.

(3) Abweichend von Absatz 2 haben in den Promotionsverfahren der Fakultät für Geisteswissenschaften auch andere Personen die Rechte und Pflichten von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern sowie habilitierten Mitgliedern dieser Fakultät:

  • Angehörige außeruniversitärer Forschungseinrichtungen und Bildungsstätten, denen von der Universität Hamburg im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen im Einvernehmen mit der Fakultät das Recht gewährt worden ist, als Betreuerinnen oder Betreuer, Gutachterinnen oder Gutachter und als Prüferinnen oder Prüfer bei Promotionen mitzuwirken.
  • Aus Drittmitteln finanzierte Nachwuchsgruppenleiterinnen oder -leiter, für die die Universität Hamburg aufnehmende Einrichtung ist und denen im Einvernehmen mit der Fakultät im Rahmen eines Vertrages das Recht zuerkannt worden ist, Doktorandinnen oder Doktoranden zur Promotion zu führen. Der Promotionsausschuss setzt in diesem Fall eine mindestens zweiköpfige Betreuungskommission ein. Der Betreuungskommission gehört mindestens eine hauptberufliche Professorin oder ein hauptberuflicher Professor der Fakultät für Geisteswissenschaften an, die oder der in der Regel als Gutachterin oder Gutachter der Dissertation bestellt wird.

(4) In begründeten Fällen können vom Promotionsausschuss auch Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer als Betreuerinnen oder Betreuer bestellt werden, die nicht der Fakultät angehören. Der Promotionsausschuss setzt in diesem Fall eine mindestens zweiköpfige Betreuungskommission ein. Der Betreuungskommission gehört mindestens eine hauptberufliche Professorin oder ein hauptberuflicher Professor der Fakultät für Geisteswissenschaften an, die oder der in der Regel als Gutachterin oder Gutachter der Dissertation bestellt wird. Externe Betreuerinnen oder Betreuer müssen auch dann, wenn ihr dienstliches Tätigkeitsfeld überwiegend außerhalb der Freien und Hansestadt Hamburg liegt, eine geordnete Betreuung gewährleisten und insbesondere dafür Sorge tragen, dass der persönliche Kontakt mit der Doktorandin oder dem Doktoranden sichergestellt ist.

(5) Das Thema des Dissertationsvorhabens kann frei gewählt werden, die Wahl muss jedoch im Einvernehmen mit den Betreuerinnen bzw. Betreuern erfolgen. Die Betreuerinnen bzw. Betreuer schließen mit der Doktorandin oder dem Doktoranden eine Betreuungsvereinbarung ab, in denen das Promotionsthema, beiderseitige Rechte und Pflichten sowie in der Regel ein auf die Regelbearbeitungszeit angelegter Arbeitsplan festgelegt sind. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten beinhalten unter anderem einen verbindlichen und regelmäßigen Austausch über den Fortschritt des Promotionsvorhabens und regelmäßige Rückmeldungen zu Leistungen und Potentialen der Doktorandin oder des Doktoranden.

(6) Während der Bearbeitungszeit der Dissertation sollen die Promovierenden die Gelegenheit haben, ihre Fortschritte im Promotionsvorhaben in geeignetem Rahmen vorzustellen.

(7) In der Regel soll die Dissertation nach drei Jahren eingereicht werden und das Verfahren nach vier Jahren abgeschlossen sein (Regelbearbeitungszeit). Für Doktorandinnen und Doktoranden, die mit der Zulassung zum Promotionsvorhaben noch nicht alle in einzelnen Fächern erforderlichen Sprachnachweise (vgl. Anlage 1) erbracht haben, legt der Promotionsausschuss entsprechend angepasste Fristen fest.

(8) Die Betreuerin oder der Betreuer verpflichtet sich durch eine Erklärung gegenüber der Doktorandin oder dem Doktoranden und dem Fachbereich zur Betreuung des Dissertationsvorhabens für die im Arbeitsplan vereinbarte Bearbeitungszeit. Über einen darüberhinausgehenden Betreuungszeitraum entscheidet der Promotionsausschuss auf Antrag im Einvernehmen mit der Betreuerin oder dem Betreuer. Die Doktorandin oder der Doktorand muss einen entsprechenden Antrag rechtzeitig vor dem Ende des Betreuungszeitraumes an den Promotionsausschuss richten. Sehen sich eine Betreuerin oder ein Betreuer oder die Doktorandin oder der Doktorand im Laufe der Arbeit aus gewichtigen Gründen veranlasst, das Betreuungsverhältnis zu beenden, so sind sie verpflichtet, die oder den Vorsitzenden des Promotionsausschusses unter Angabe der Gründe unverzüglich zu benachrichtigen.

(9) Endet die Mitgliedschaft einer Betreuerin oder eines Betreuers zur Universität Hamburg, so behält sie oder er fünf Jahre lang das Recht, die Betreuung einer begonnenen Dissertation zu Ende zu führen und der Prüfungskommission mit Stimmrecht anzugehören. Die zeitliche Begrenzung gilt nicht für ehemalige hauptberufliche Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer der Universität Hamburg, deren Lehr- und Prüfungsberechtigung fortgelten.

§ 7 Dissertation

(1) Mit der schriftlichen Promotionsleistung ist die Befähigung zu selbstständiger vertiefter wissen­schaftlicher Arbeit nachzuweisen und ein Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnis anzustreben.

(2) Als schriftliche Promotionsleistung, die in deutscher, englischer oder auf Antrag in einer anderen Sprache abzufassen ist, kann vorgelegt werden

  • eine Arbeit, die eine in sich abgeschlossene Darstellung der Forschungsarbeiten und ihrer Ergebnisse enthält, oder
  • eine Arbeit, die aus veröffentlichten und/oder unveröffentlichten Einzelarbeiten besteht, die in ihrer Gesamtheit eine einer Dissertation gemäß Buchstabe a) gleichwertige Leistung darstellt (kumulative Dissertation). Eine kumulative Arbeit, die einen Gesamttitel erhalten muss, besteht zusätzlich zu den in § 7 Absatz 5 vorgesehenen Angaben aus einer Liste mit den Titeln der Einzelarbeiten und einer Einleitung und einem verbindenden Text, der die in die kumulative Arbeit eingefügten Einzelarbeiten übergreifend interpretiert, bewertet und diskutiert.

(3) Bei schriftlichen Promotionsleistungen gemäß Absatz 2, die in Zusammenarbeit mit anderen Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftlern entstanden sind, muss der Anteil der Doktorandin oder des Doktoranden eindeutig abgrenzbar und bewertbar sein. Die Doktorandin oder der Doktorand ist verpflichtet, ihren oder seinen Anteil bei Konzeption, Durchführung und Berichtsabfassung im Einzelnen darzulegen.

(4) Die Doktorandin oder der Doktorand muss alle Hilfsmittel und Hilfen angeben und an Eides statt versichern, die Dissertation selbst verfasst und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt zu haben. Die Arbeit darf nicht schon einmal in einem früheren Promotionsverfahren angenommen oder als ungenügend beurteilt worden sein. In Zweifelsfällen sind Arbeiten aus früheren Promotionsverfahren zum Vergleich vorzulegen.

(5) Die maschinenschriftliche Dissertation muss auf dem Titelblatt den Namen der Verfasserin oder des Verfassers, unter Nennung der Fakultät die Bezeichnung als an der Universität Hamburg eingereichte Dissertation und das Jahr der Einreichung enthalten sowie ein Vorblatt für die Namen der Gutachterinnen oder Gutachter vorsehen. Als Anhang muss sie Kurzfassungen der Ergebnisse der Dissertation in deutscher und englischer Sprache sowie eine Liste der aus dieser Dissertation hervorgegangenen Vorveröffentlichungen enthalten.

(6) Die Dissertation ist in jeweils fünf Exemplaren im Dekanat oder einem vom Dekanat benannten Prüfungsamt einzureichen. Jede Gutachterin oder jeder Gutachter erhält ein Exemplar zum Verbleib, ein Exemplar verbleibt bei der Fakultät und wird archiviert.

§ 8 Prüfungskommission

(1) Für jedes Promotionsverfahren bildet der Promotionsausschuss eine Prüfungskommission, nachdem die Doktorandin oder der Doktorand die Dissertation eingereicht hat. Der Prüfungskommission gehören in der Regel beide Gutachterinnen oder Gutachter für die Dissertation gemäß §9 an. Der Promotionsausschuss bestellt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine stellvertretende Vorsitzende oder einen stellvertretenden Vorsitzenden der Prüfungskommission, die jeweils Hochschullehrerin oder Hochschullehrer oder habilitiertes Mitglied der Fakultät sein müssen.

(2) Die Prüfungskommission besteht aus mindestens drei im Promotionsverfahren prüfungsberechtigten Personen, davon mindestens zwei hauptberufliche Hochschullehrerinnen bzw. Hochschullehrer der Fakultät für Geisteswissenschaften oder habilitierte Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftler dieser Fakultät. Wird der Grad eines Dr. theol. angestrebt, so sind sämtliche Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer des Fachbereichs Evangelische Theologie Mitglieder der Prüfungskommission. Der Prüfungskommission soll nicht mehr als eine Hochschullehrerin oder ein Hochschullehrer angehören, die oder der entpflichtet oder in den Ruhestand versetzt worden ist. § 6 Absatz 3 bleibt unberührt.

(3) Für ausscheidende oder aus zwingenden Gründen längere Zeit verhinderte Mitglieder der Prüfungskommission ergänzt der Promotionsausschuss die Prüfungskommission unter Beachtung der Maßgaben von Absatz 2 entsprechend.

(4) Die Aufgaben der Prüfungskommission sind:

  • Bewertung der Dissertation auf der Grundlage der vorliegenden Gutachten und evtl. Stellungnahmen nach § 9 Absatz 5, 6,
  • Ansetzen und die Durchführung der Disputation,
  • Bewertung der Disputation,
  • Festlegung der Gesamtnote, die die Einzelbewertungen für Dissertation und Disputation gemäß §§ 10, 11, 12 berücksichtigt.

(5) Die Prüfungskommission tagt nicht öffentlich.

(6) Die Prüfungskommission fasst Beschlüsse mit der Mehrheit ihrer stimmberechtigten Mitglieder. Alle Abstimmungen über Leistungsbewertungen erfolgen offen, Stimmenthaltungen sind nicht zulässig. Entscheidungen über Leistungsbewertungen dürfen nur bei Beteiligung aller Mitglieder der Prüfungskommission an der Abstimmung getroffen werden.

§ 9 Begutachtung der Dissertation

(1) Der Promotionsausschuss bestellt die Gutachterinnen oder Gutachter für die Dissertation, nachdem die Doktorandin oder der Doktorand diese eingereicht hat.

(2) Als Gutachterin oder Gutachter für die Dissertation ist grundsätzlich die Betreuerin oder der Betreuer des Dissertationsvorhabens zu bestellen. Eine weitere Gutachterin oder einen weiteren Gutachter bestellt der Promotionsausschuss. Mindestens eine Gutachterin oder ein Gutachter muss Professorin oder Professor sein. Mindestens eine Gutachterin bzw. ein Gutachter muss der Gruppe der hauptberuflichen Hochschullehrerinnen bzw. Hochschullehrer der Fakultät für Geisteswissenschaften oder der entpflichteten oder in den Ruhestand versetzten Hochschullehrerinnen bzw. Hochschullehrer dieser Fakultät oder der habilitierten Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftler dieser Fakultät angehören. Mindestens eine Gutachterin oder ein Gutachter muss dem Fachgebiet der Dissertation angehören. Berühren wesentliche methodische oder sachliche Aspekte der Dissertation ein Fachgebiet, das hauptsächlich in einer anderen Fakultät vertreten ist, soll die weitere begutachtende Hochschullehrerin oder der weitere begutachtende Hochschullehrer dieser Fakultät angehören. § 6 Absatz 3 bleibt unberührt. Die Doktorandin oder der Doktorand kann die Gutachterinnen oder Gutachter vorschlagen. Dem Vorschlag ist, soweit möglich und vertretbar, zu entsprechen.

(3) Die Gutachten sind unabhängig voneinander zu verfassen und innerhalb von zwölf Wochen nach ihrer Anforderung einzureichen. Fristüberschreitungen sind gegenüber dem Promotionsausschuss schriftlich zu begründen. Die Mitglieder des Promotionsausschusses und der Prüfungskommissionen müssen die Gutachten vertraulich behandeln. Die Gutachten müssen die Bedeutung der Dissertation und ihrer Ergebnisse in einem größeren Zusammenhang würdigen und etwaige Mängel darstellen. In der Gesamtbeurteilung hat jede Gutachterin oder jeder Gutachter entweder die Annahme unter Angabe einer Bewertung nach § 10 oder die Ablehnung zu empfehlen. Gehen aus einem Gutachten die erforderlichen Beurteilungen nicht eindeutig hervor, gibt der Promotionsausschuss das Gutachten zur Überarbeitung zurück.

(4) Weichen die Bewertungen in den Gutachten um mehr als eine Note voneinander ab, bestellt der Promotionsausschuss eine weitere Gutachterin oder einen weiteren Gutachter.

(5) Wird die Dissertation von beiden Gutachterinnen und Gutachtern übereinstimmend mit "summa cum laude" bewertet, so ist diese Bewertung durch eine dritte, externe Gutachterin oder einen dritten, externen Gutachter zu bestätigen. Die Entscheidung über die Person, die diese Bestätigung abgeben soll, muss in der Prüfungskommission ohne Gegenstimme erfolgen.

(6) Nach Abschluss der Begutachtung ist die Dissertation mit den Gutachten zwei Wochen, in der vorlesungsfreien Zeit vier Wochen lang im Dekanat oder an dem vom Dekanat hierfür bestimmten Ort auszulegen. Alle gemäß § 6 Absatz 2 und 3 zur Betreuung einer Dissertation berechtigten Mitglieder der Fakultät können die Dissertation und die Gutachten einsehen und eine schriftliche Stellungnahme abgeben, die den Promotionsunterlagen beizufügen ist. Dieser Personenkreis ist vom Promotionsausschuss in geeigneter Weise über die Auslage der Dissertation zu informieren. Zusätzlich haben auch alle Mitglieder des Promotionsausschusses und der jeweiligen Prüfungskommission während der Auslagefrist das Recht, die Dissertation und die Gutachten einzusehen. Der Promotionsausschuss kann für den Fall, dass Stellungnahmen während der Auslagefrist eingehen, eine externe Gutachterin oder einen externen Gutachter bestellen.

§ 10 Entscheidung über die Dissertation und Ansetzung der Disputation

(1) Nach Ablauf der Auslagefrist entscheidet die Prüfungskommission über die Annahme oder Ableh­nung der Dissertation, die Zulassung der Doktorandin oder des Doktoranden zur Disputation sowie über die Festsetzung des Prädikates der Dissertation.

Sie verwendet im Falle der Annahme die Prädikate:

  • mit Auszeichnung (summa cum laude, 0,7) für Arbeiten des jeweiligen Fachgebietes, die zu neuen bedeutsamen wissenschaftlichen Erkenntnissen geführt haben und mit grundlegender Erschließung neuer Fakten und/oder methodischer Innovation einhergehen.
  • sehr gut (magna cum laude, 1) für Arbeiten des jeweiligen Fachgebietes, die zu neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen geführt haben und mit origineller Erschließung neuer Fakten und/oder methodischer Innovationeinhergehen.
  • gut (cum laude, 2) für Arbeiten des jeweiligen Fachgebietes, die zu wissenschaftlichen Erkenntnissen auf Grund der Erschließung neuer Fakten und/oder methodischer Innovation geführt haben.
  • genügend (rite, 3) für Arbeiten des jeweiligen Fachgebietes mit Erschließung neuer Fakten und/oder methodischer Innovation.

Das Prädikat „summa cum laude“ für die Dissertation darf nur dann vergeben werden, wenn auch die dritte Stellungnahme gemäß § 9 Absatz 5 dieses Prädikat vorschlägt. Im Falle der Ablehnung der Dissertation erklärt die Prüfungskommission ohne Ansetzung der Disputation die Promotion für nicht bestanden und begründet die Entscheidung. Die Ablehnung ist der Doktorandin oder dem Doktoranden durch die Promotionsausschussvorsitzende oder den Promotionsausschussvorsitzenden schriftlich und unter Angabe der Begründung dieser Entscheidung durch die Prüfungskommission mitzuteilen.

(2) Nach Annahme der Dissertation teilt die Prüfungskommission der Doktorandin oder dem Doktoranden ihre Entscheidung mit und bestimmt den Termin der Disputation. Sie soll innerhalb von zwei Monaten nach dem Eingang des letzten Gutachtens durchgeführt werden. Über begründete Ausnahmen entscheidet auf Antrag die oder der Vorsitzende des Promotionsausschusses. Zu der Disputation lädt die oder der Vorsitzende des Promotionsausschusses ein.

(3) Erklärt die Doktorandin oder der Doktorand ihren oder seinen Verzicht auf die Durchführung der Disputation, so ist die Promotion nicht bestanden. Dies ist der Doktorandin oder dem Doktoranden von der oder dem Promotionsausschussvorsitzenden schriftlich mitzuteilen.

§ 11 Disputation

1) Die Disputation hat den Zweck, die Fähigkeit der Doktorandin oder des Doktoranden zur mündlichen Darstellung und Erörterung wissenschaftlicher Probleme nachzuweisen. Die Disputation findet je nach Wunsch der Doktorandin oder des Doktoranden in deutscher oder englischer Sprache statt. Über die Durchführung der Disputation in einer anderen Sprache entscheidet die Prüfungskommission auf Antrag der Doktorandin oder des Doktoranden. Die Disputation ist hochschulöffentlich, es sei denn, die Doktorandin oder der Doktorand widerspricht. Die oder der Vorsitzende kann, sofern die ordnungsgemäße Durchführung der Disputation dies erforderlich macht, die Öffentlichkeit ausschließen, die Mitglieder des Promotionsausschusses gehören nicht zur Öffentlichkeit in diesem Sinne. Die Mitglieder der Prüfungskommission sind verpflichtet, an der Disputation teilzunehmen.

(2) Die Disputation beginnt mit einem etwa 20minütigen Vortrag, in dem die Doktorandin oder der Doktorand die Ergebnisse der Dissertation und deren Bedeutung in größerem fachlichen Zusammenhang darstellt und erläutert. Anschließend verteidigt die Doktorandin oder der Doktorand die Dissertation und beantwortet Fragen von Mitgliedern der Prüfungskommission. Die Fragen sollen sich auf die Einordnung der Probleme der Dissertation in größere wissenschaftliche Zusammenhänge beziehen. In einer Disputation für den Dr. theol. sollen sich die Fragen auf mindestens drei Fächer des Fachbereichs Evangelische Theologie beziehen. Die Aussprache muss mindestens 40 und soll höchstens 70 Minuten dauern.

(3) Die oder der Vorsitzende der Prüfungskommission koordiniert die wissenschaftliche Aussprache und entscheidet über Vorrang und nötigenfalls Zulässigkeit von Fragen.

(4) Die Mitglieder der Prüfungskommission bestellen eines ihrer Mitglieder zur Protokollführerin oder zum Protokollführer. Die Protokollführerin oder der Protokollführer führt ein Protokoll über den Ablauf der Disputation. Das Protokoll ist zu den Promotionsunterlagen zu nehmen. Das Protokoll muss folgende Angaben enthalten:

  • Tag/Uhrzeit/Ort der Disputation
  • Anwesenheitsliste der Mitglieder der Prüfungskommission
  • Note der Dissertation
  • Stichpunktartige Angabe der Diskussionsbeiträge
  • Benotung der Disputation
  • Gesamtnote nach § 12
  • Besondere Vorkommnisse

Das Protokoll ist von allen Mitgliedern der Prüfungskommission zu unterzeichnen.

(5) Versäumt die Doktorandin oder der Doktorand die Disputation unentschuldigt, so gilt sie als nicht bestanden. Dies ist der Doktorandin oder dem Doktoranden schriftlich mitzuteilen.

§ 12 Entscheidung über die Disputation und die Promotion

(1) Im Anschluss an die Disputation bewertet die Prüfungskommission in nicht öffentlicher Sitzung die Disputation unter Verwendung der in § 10 Absatz 1 angegebenen Bewertungsprädikate. Sodann legt die Prüfungskommission die Gesamtnote unter Verwendung der in § 10 Absatz 1 angegebenen Bewertungsprädikate fest. In die Bildung der Gesamtnote geht die Bewertung der Dissertation zu drei Vierteln, die Bewertung der Disputation zu einem Viertel ein. Die Gesamtnote der Promotion lautet nach Rundung des entsprechenden arithmetischen Mittels wie folgt:

bis unter 0,90:                       "mit Auszeichnung" (summa cum laude),

ab 0,91 bis unter 1,50:          "sehr gut" (magna cum laude),

ab 1,50bis unter 2,50:           "gut" (cum laude),

ab 2,50:                                    "genügend" (rite).

Das Prädikat "mit Auszeichnung" (summa cum laude) darf als Gesamtnote nur dann gegeben werden, wenn die Dissertation dieses Prädikat erhalten hat. Die Prüfungskommission informiert die Doktorandin oder den Doktoranden über die Einzelbewertungen für die Dissertation und Disputation sowie die Gesamtnote.

(2) Nach Festsetzung der Gesamtnote durch die Prüfungskommission erhält die Doktorandin oder der Doktorand ein Zwischenzeugnis, das den Titel der Dissertation, die Einzelprädikate von Dissertation und Disputation sowie das Gesamtprädikat enthält. Dieses Zwischenzeugnis berechtigt nicht zum Führen des Doktorgrades.

(3) Ist die Disputation nicht bestanden, so ist die begründete Entscheidung der Doktorandin oder dem Doktoranden von der oder dem Promotionsausschussvorsitzenden schriftlich innerhalb von vier Wochen mitzuteilen. Die Disputation darf einmal, frühestens nach einem, spätestens nach drei Monaten wiederholt werden.

(4) Ist auch die zweite Disputation nicht bestanden, so erklärt die Prüfungskommission die Promotion für nicht bestanden und begründet ihre Entscheidung. Die Entscheidung wird der Doktorandin oder dem Doktoranden von der oder dem Promotionsausschussvorsitzenden schriftlich innerhalb von zwei Wochen mitgeteilt.

§ 13 Veröffentlichungs- und Ablieferungspflicht

(1) Die Dissertation ist innerhalb von zwei Jahren nach Vollzug der Promotion zu veröffentlichen. Kann die Veröffentlichung nicht innerhalb der festgelegten Zeit erfolgen, so kann die bzw. der Vorsitzende des Promotionsausschusses auf begründeten Antrag hin die Frist verlängern.

(2) Der Promotionsausschuss legt im Einklang mit den Anforderungen der Staats- und Universitätsbibliothek fest, wie viele Exemplare der gedruckten oder vervielfältigten Dissertation die Doktorandin oder der Doktorand abzuliefern hat. Er legt außerdem fest, in welcher Weise gedruckte Exemplare durch solche auf anderen Informationsträgern ersetzt werden können.

§ 14 Promotionsurkunde

(1) Über die Promotion wird eine Urkunde in deutscher, auf Antrag auch in englischer Sprache ausgestellt. In der Urkunde werden das Promotionsfach, der Titel der eingereichten Dissertation, die Prädikate der Dissertation und der Disputation, die Gesamtnote sowie das Datum der erfolgreich bestandenen Disputation angegeben.

(2) Stellt sich vor der Aushändigung der Promotionsurkunde heraus, dass die Voraussetzungen für die Aberkennung der Promotion vorliegen, wird die Urkunde der Antragstellerin oder dem Antragsteller nicht ausgehändigt. In diesem Fall werden der Antragstellerin oder dem Antragsteller die Gründe für die unterbliebene Aushändigung mitgeteilt. Ferner wird sie oder er auf die Möglichkeit des Widerspruchs gegen diese Entscheidung hingewiesen.

(3) Die Promotionsurkunde soll innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung über die Erfüllung der Veröffentlichungspflicht gemäß § 13 ausgehändigt werden. Die Promotionsurkunde berechtigt zur Führung des Doktorgrades.

§ 15 Widerspruch und Überprüfung des Verfahrens

Widersprüche gegen Entscheidungen der Prüfungskommission sind, sofern eine Rechtsmittelbelehrung erteilt wurde, innerhalb eines Monats, sonst innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe bei dem oder der Vorsitzenden der Prüfungskommission einzulegen. Hilft die Prüfungskommission dem Widerspruch nicht ab, ist die Angelegenheit dem Widerspruchsausschuss in Promotionsangelegenheiten der Universität zur Entscheidung zuzuleiten (§ 66 Hamburgisches Hochschulgesetz vom 18. Juli 2001, zuletzt geändert am 26. Januar 2010). Auch gegen Entscheidungen des Promotionsausschusses kann die Bewerberin bzw. der Bewerber Rechtsmittel einlegen.

§ 16 Gemeinsame Promotion mit ausländischen Einrichtungen

(1) Das Promotionsverfahren kann gemeinsam mit ausländischen Hochschulen oder gleichgestellten Bildungs- oder Forschungseinrichtungen durchgeführt werden, wenn

  • die Antragstellerin oder der Antragsteller die Voraussetzungen für die Zulassung zum Promotionsverfahren an der Fakultät für Geisteswissenschaften der Universität Hamburg erfüllt und
  • die ausländische Einrichtung nach ihren nationalen Rechtsvorschriften das Promotionsrecht besitzt und der von dieser Einrichtung zu verleihende Grad im Geltungsbereich des Grundgesetzes anzuerkennen wäre.

(2) Die Durchführung des gemeinsamen Promotionsverfahrens muss vertraglich geregelt werden. Die vertraglichen Regelungen gelten neben den Bestimmungen dieser Promotionsordnung. Bei ihrer Vereinbarung sind hinsichtlich der Anforderungen und des Verfahrens zur Sicherstellung der Gleichwertigkeit die Regelungen dieser Promotionsordnung zu berücksichtigen. Es muss einvernehmlich festgelegt werden, welche Promotionsordnung anzuwenden ist. Die auswärtige Promotionsordnung muss ggf. in deutscher oder englischer Übersetzung vorgelegt werden, damit festgestellt werden kann, ob diese in Anforderungen und Verfahren der Promotionsordnung der Fakultät gleichwertig ist. Ist die ausländische Promotionsordnung maßgeblich, muss sichergestellt werden, dass die essentiellen Regelungen der Promotionsordnung der Fakultät für Geisteswissenschaften der Universität Hamburg ebenfalls gewährleistet sind.

(3) Die Doktorandin oder der Doktorand muss an den beteiligten Einrichtungen zugelassen sein.

(4) Die Sprachen, in der die Dissertation verfasst werden kann, müssen vertraglich geregelt werden. Die Dissertation muss neben der deutschen oder englischen Zusammenfassung eine Zusammenfassung in der dritten Sprache enthalten.

(5) Die Prüfungskommission wird paritätisch mit jeweils zwei Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrern oder habilitierten Mitgliedern der beteiligten Fakultäten aus jeder beteiligten Hochschule oder gleichwertigen Forschungs- oder Bildungseinrichtung besetzt. Beide Gutachterinnen oder Gutachter sind Mitglieder der Kommission. Die Kommission kann auf Antrag um bis zu zwei weitere Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer oder habilitierte Mitglieder der beteiligten Fakultäten erweitert werden, wobei die paritätische Besetzung erhalten bleiben muss. Es muss sichergestellt sein, dass Prüfungskommissionsmitglieder die Prüfungssprache beherrschen.

(6) Bei divergierenden Notensystemen in beiden Ländern muss eine Einigung erfolgen, wie die gemeinsam festgestellten Prüfungsnoten benannt und einheitlich dokumentiert werden.

(7) Es soll von beiden Universitäten gemeinsam eine zweisprachige Promotionsurkunde nach dem von der Hochschulrektorenkonferenz entwickelten Muster ausgestellt werden. Damit erwirbt die Doktorandin oder der Doktorand das Recht, den Doktorgrad entweder in der deutschen oder in der ausländischen Form zu führen. Es wird jedoch nur ein Doktorgrad verliehen.

§ 17 Ehrenpromotion

(1) In Anerkennung hervorragender wissenschaftlicher Verdienste kann die Fakultät für Geisteswissenschaften den Rang und die Würde eines Doktors bzw. einer Doktorin der Philosophie ehrenhalber (Dr. phil. h.c.) oder eines Doktors bzw. einer Doktorin der Theologie ehrenhalber (D. theol. h.c.) verleihen.

(2) Die Verleihung muss von mindestens zwei Professorinnen bzw. Professoren oder habilitierten Mitgliedern der Fakultät mit schriftlicher Begründung an die Dekanin bzw. den Dekan beantragt werden.

(3) Der Antrag ist angenommen, wenn mindestens drei Viertel der Mitglieder des Fakultätsrats so beschließen.

(4) Die Ehrenpromotion erfolgt durch die Überreichung einer Urkunde, in der die Verdienste der oder des Geehrten gewürdigt werden.

§ 18 Aberkennung des Doktorinnengrades bzw. Doktorgrads

Für die Aberkennung des Doktorinnengrades bzw. Doktorgrades gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 19 Verfahrenseinstellung, Rücktritt, neues Promotionsverfahren

(1) Sind seit der Zulassung zum Promotionsverfahren mehr als acht Jahre vergangen, so kann der Promotionsausschuss nach vorheriger schriftlicher Zustimmung und Stellungnahme der Betreuerin oder des Betreuers nach Anhörung der Doktorandin oder des Doktoranden das Verfahren einstellen. Der Einstellungsbescheid ist zu begründen. Er erfolgt schriftlich durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Promotionsausschusses. Ein erneuter Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren wird dadurch nicht ausgeschlossen.

(2) Die Doktorandin oder der Doktorand hat bis zum Eingang des zuerst eingehenden Gutachtens das Recht zum Rücktritt. Die bisherigen Verfahrensschritte gelten nach einem Rücktritt nicht als Promotionsverfahren.

§ 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Übergangsregelungen

Diese Promotionsordnung tritt am Tage nach der Bekanntgabe in Kraft. Sie ist für alle diejenigen Doktoranden rechtswirksam, die die Zulassung zum Promotionsvorhaben nach Inkrafttreten dieser Ordnung beantragen. Doktorandinnen und Doktoranden, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Ordnung bereits für ein Promotionsstudium in der Fakultät für Geisteswissenschaften immatrikuliert sind oder in einem Beschäftigungsverhältnis an der Universität Hamburg stehen, haben ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Ordnung fünf Jahre lang die Möglichkeit, das Promotionsverfahren nach der letztgültigen Fassung derjenigen Promotionsordnung durchzuführen, die für das Promotionsfach zum Zeitpunkt der Immatrikulation bzw. Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses gültig war.

Sprachanforderungen für die an der Fakultät für Geisteswissenschaften vertretenen Promotionsfä­cher

(1) Für die Zulassung zur Promotion für den Dr. theol. ist der Nachweis des Graecums, des Hebraicums und des Latinums erforderlich. Promovendinnen oder Promovenden mit dem Studienabschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an der Oberstufe – Allgemeinbildende Schulen können auf Antrag vom Nachweis entweder des Latinums oder des Hebraicums dispensiert werden. Ein Dispens vom Hebraicum ist ausgeschlossen bei einer Promotion in einem der exegetischen Fächer, vom Latinum bei einer Promotion im Fach Kirchengeschichte oder Systematische Theologie. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann bei ausländischen Promovendinnen oder Promovenden vom Nachweis entweder des Hebraicums oder des Latinums dispensiert werden, wenn sie

  • auf andere Weise erworbene ausreichende Kenntnisse in der betreffenden Sprache nachweisen oder
  • besondere anderweitige fremdsprachliche Kenntnisse geltend machen können.

(2) Neben den für die Anfertigung der Dissertation erforderlichen Sprachkenntnissen sind folgende Anforderungen für den Dr. phil. zu erfüllen:

Alte Geschichte, Klassische Archäologie, Byzantinische und Neugriechische Philologie:

  • Latinum und Graecum;

Mittlere und Neuere Geschichte:

  • Latinum (bei Schwerpunkt Mittlere Geschichte), Kleines Latinum (bei Schwerpunkt Neuzeit);

Sozial- und Wirtschaftsgeschichte:

  • Latinum (bei Schwerpunkt Mittelalter), Kleines Latinum (bei Schwerpunkt Neuzeit);

Griechische Philologie:

Lateinische Philologie:

"Kleines Latinum", "Latinum" bzw. "Graecum" verstehen sich als hinreichende Kenntnisse im Sinne der jeweiligen Prüfung, die auch durch den erfolgreichen Abschluss der entsprechenden Universi­tätskurse nachgewiesen werden können (Kleines Latinum: Lateinkurs 2, Latinum: Lateinkurs 3, Grie­chisch/Graecum: Griechisch I + II).

Wird ein Dissertationsthema aus dem Bereich der Neueren Geschichte bzw. der Sozial- und Wirt­schaftsgeschichte mit Schwerpunkt Neuzeit gewählt, so kann an die Stelle der Lateinkenntnisse für Bewerberinnen oder Bewerber aus anderen Kulturkreisen der Nachweis einer anderen klassischen Sprache treten. Für Bewerberinnen oder Bewerber aus Kulturkreisen ohne eigene klassische Sprachen kann der Fakultätsrat besondere Regelungen treffen.

Wird ein Dissertationsthema aus dem Bereich der Neueren Geschichte bzw. der Sozial- und Wirtschaftsgeschichte mit Schwerpunkt Neuzeit gewählt, zu dessen Bearbeitung Lateinkenntnisse nicht erforderlich sind, kann der Promotionsausschuss auf Antrag der Bewerberin oder des Bewerbers auf den Nachweis von Lateinkenntnissen verzichten, wenn die Betreuerinnen oder Betreuer den Antrag befürworten.

Zum Campus Center

Die rechtsverbindliche Promotionsordnung sowie alle Änderungen finden Sie auf der Webseite des Campus Centers .

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Foto: UHH/Dingler

Eine Promotion ist die forschungsorientierte Vertiefung auf dem Gebiet eines bereits abgeschlossenen Hochschulstudiums mit dem Ziel, einen eigenständigen, wissenschaftlichen Beitrag zur Forschung zu leisten. Eine Promotion in der Rechtswissenschaft dauert in der Regel drei Jahre. In dieser Zeit wird ein Forschungsthema eigenständig wissenschaftlich bearbeitet und schließt mit einer Dissertation (schriftliche Doktorarbeit) und Disputation (Vortrag mit Diskussion) ab.

An der Fakultät für Rechtswissenschaft können Sie sowohl individuell als auch in strukturierten Doktorandenprogrammen promovieren. Beide Arten der Promotion schließen mit dem Grad Dr. iur. ab, unterscheiden sich jedoch in ihren Rahmenbedingungen.

Bitte beachten Sie, dass ab dem 24. Juli 2023 Anträge auf Zulassung zur Promotion nur noch über das Online Tool Docata für Promotionsverfahren an der Universität Hamburg gestellt werden können.

Auch für den weiteren Verlauf Ihres Promotionsverfahrens bedeutet dies, dass Sie mit Docata

  • zukünftig einen sicheren Online-Zugriff auf alle Informationen und Dokumente für Ihr Promotionsverfahren haben.
  • geänderte Kontaktdaten und neue Informationen zu Ihrer Promotion online einreichen können.
  • Dokumente direkt in Docata hochladen können.
  • wichtige Informationen rund um Ihr Promotionsverfahren in Docata erhalten.
  • den Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens online stellen können.

Docata Online-Tool

  • Weitere Informationen zum Zulassungsverfahren in Docata und zum Verlauf des Promotionsverfahrens finden Sie bitte unter  Individualpromotion : Rechtswissenschaft : Universität Hamburg (uni-hamburg.de)  und  https://www.faq-docata.uni-hamburg.de/allgemein.html 

Des Weiteren bietet die Fakultät – zum Teil auch unter Beteiligung anderer Institute – eine Reihe von Aufbaustudiengängen und Masterprogrammen für AbsolventInnen der Ersten Juristischen Prüfung (oder eines vergleichbaren Studiums an einer ausländischen Hochschule) an.

Aktuelle Meldungen

Einladung disputation shariatmadari, einladung disputation kaplan, einladung disputation glockemann.

Rechtshaus

Foto: pixabay.com

Absolventen auf einem Berg

Foto: UHH/Denstorf

Musikexpress

„Swiftposium“: Jetzt gab es sogar eine Konferenz zu Taylor Swift

An der Universität von Melbourne wurde facettenreich zur Karriere und den Einfluss der Sängerin getagt.

Im Vorfeld des australischen Parts der „The Eras“ -Tour, die am 16. Februar in Australien startet, ging an der Universität von Melbourne eine zweitägiges „Swiftposium“ an den Start. Bei der Konferenz diskutierten Expert:innen aus den Bereichen Wirtschaft, Gender Studies, Medizin, Musikwissenschaft und Stadtplanung ausgedehnt über das Phänomen „ Taylor Swift “. Zu der Tagung, die vom 11. bis 13. Februar, stattfand, hieß es auf der Uni-Website, sie sei „für Wissenschaftler, die einen kritischen Dialog über Swifts Popularität und ihre tiefgreifenden Auswirkungen auf eine Reihe von Themen führen wollten.“

Akademiker:innen aus der ganzen Welt reisten an

Insgesamt 400 Beiträge von 78 Universitäten aus der ganzen Welt wurden zur Diskussion auf der Veranstaltung eingereicht. Davon wurden 130 Themen von Forscher:innen mit verschiedenen Schwerpunkten angenommen. Letztendlich sprachen Teilnehmer:innen unter anderem über den Feminismus in ihren Texten, die Verwendung ihrer Songs für die Herz-Lungen-Wiederbelebung und sowie über den Kampf gegen Deep-Fake-Bilder von Taylor Swift. Außerdem gab es beim „Swiftposium“ auch einen Vortrag von Dr. Georgia Carroll, die 2023 eine Dissertation über Fan-Gemeinden wie die von Swift, veröffentlicht hatte.

Auch Swifties konnten teilnehmen

Neben der eigentlichen Konferenz veranstaltete die RMIT University am 11. Februar ein „Fanposium“. Hierbei handelte es sich um „Swiftposium“-Ableger, zu dem Fans und Öffentlichkeit Zutritt hatten. Das dreistündige Event umfasste „eine Podiumsdiskussion mit Experten, Präsentationen von Fans und eine Vorführung des Dokumentarfilms ‚Miss Americana‘“, wie es auf der Uni-Website heißt.

Weitergang der Tour

Am 16. Februar wird Taylor Swift im Rahmen der „The Eras“-Tour ihr erstes von drei Konzerten im Melbourne Cricket Ground geben. Anschließend folgen vier Shows in Sydney, mit denen der Popstar die Australien-Etappe am 26. Februar im Accor Stadium beendet. Im Sommer ist sie dann in Deutschland unterwegs.

Alle Deutschland-Termine von Taylor Swift im Überblick:

  • 17. Juli 2024: Veltins-Arena, Gelsenkirchen
  • 18. Juli 2024: Veltins-Arena, Gelsenkirchen
  • 19 . Juli 2024: Veltins-Arena, Gelsenkirchen
  • 23. Juli 2014: Volksparkstadion, Hamburg
  • 24. Juli 2024: Volksparkstadion, Hamburg
  • 27. Juli 2024: Olympiastadion, München
  • 28. Juli 2024: Olympiastadion, München

Artikel im Original lesen auf www.musikexpress.de

Taylor Swift live

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VIDEO

  1. The plot thickens. Theology of mission paper, and the script is flipped...for the better I hope!

  2. Hort-Stipendienstiftung: HHU-Studentin an Cambridge University

  3. Warum Betreuende selten ein Thesis-Thema vergeben #bachelorarbeit #masterarbeit #studium #thesis

  4. K.0.-Kriterien für die Themenwahl deiner #thesis #bachelorarbeit #masterarbeit #studium

  5. Wissenschaftliches Schreiben an der Uni

COMMENTS

  1. E-Dissertationen der UHH

    Neben der Bereitstellung der als Papierausgaben veröffentlichten Arbeiten werden auch alle elektronischen Dissertationen der Universität Hamburg und vieler weiterer Universitäten über den Dissertationsserver der Bibliothek und über den Katalog plus angeboten. Der Dissertationenserver existiert seit 1997.

  2. Promotion : Studium : Universität Hamburg

    schicken Sie bitte die entsprechende Online-Bewerbung für das jeweilige Promotionsstudium in STiNE ab (Registrierung unter www.uni-hamburg.de/online-bewerbung), laden Sie zur Einschreibung über das STiNE-Formular bitte folgende Dokumente hoch: Ihr Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung an einer Hochschule,

  3. PDF Formular Einreichung Dissertation

    You need to provide the following for the submission of the dissertation: Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens und restliche Antragsunterlagen (siehe Checkliste in Docata und Webseite Ihres Fachbereichs) Erkundigen Sie sich in Ihrem Fachbereich nach der Art und Anzahl der Prüfungsexemplare ggf. Antrag zur kumulativen Dissertation ggf.

  4. PDF Merkblatt/Checkliste zum Einreichen der Dissertation ...

    che Dissertation muss auf dem ☐ Titelblatt den Namen der Verfasserin oder des Ver-fassers, unter Nennung der Fakultät die Bezeichnung als an der Universität Hamburg eingereichte Dissertation und das Jahr der Einreichung enthalten sowie ein ☐ Vorblatt für die amen der utachterinnen oder utachter vorsehen. Als Anhang muss sie ☐

  5. Promotionsprüfung : MIN-Promotionsportal : Universität Hamburg

    Die Dissertation wird über das IT-System Docata-MIN zur Benotung eingereicht; dabei wird der Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens gestellt. Nach Einreichen der Dissertation setzt der zuständige Fach-Promotionsausschuss eine Prüfungskommission ein und bestellt die Gutachter*innen.

  6. Print-Dissertationen ǀ SUB Hamburg

    Wenn von der Fakultät zugelassen, können ein oder mehrere bereits veröffentlichte oder zur Veröffentlichung anstehende Artikel mit einer Zusammenfassung versehen als Dissertation eingereicht werden. Es sollten die einzelnen Teile voneinander unterscheidbar sein.

  7. FAQ

    Fragen und Antworten rund um die Veröffentlichung Ihrer Dissertation. Hier geht es um den Prozess der Veröffentlichung Ihres Werks. Bei Fragen zum Urheberrecht wenden Sie sich gerne an unsere Rechtsauskunft. Vielleicht wird Ihre Frage dort bereits in der Fallsammlung behandelt.

  8. PDF Merkblatt/Checkliste zum Einreichen der Dissertation

    nein ja ja Wenn nein: Reichen Sie bitte Ihre Dissertation bei der auswärtigen Institution ein. 3. Lesen Sie noch einmal den gesamten Paragrafen 7 der PromO Fak GW und vergewissern Sie sich, dass Ihre Arbeit alle dort angesprochenen Merkmale aufweist.

  9. PDF Leitfaden zum Promotionsverfahren an der Medizinischen Fakultät ...

    Antrag auf Zulassung zur Promotion Abgabe der Dissertation Gutachtenerstellung durch den Prüfungsausschuss Mündliche Prüfung Bestehen der Prüfung Veröffentlichung der Dissertation Promotionsfeier Stand: März 2021 Zusätzliche Informationen Informationen finden Sie unter www.uke.de > studierende > promotion Online Anmeldung mit Projektskizze und ggf.

  10. PDF KONTAKT UND ANSPRECHPARTNER EINREICHUNG

    EINREICHUNG DER DISSERTATION EINREICHUNG DER DISSERTATION NACH DER PROMOTIONSORDNUNG VOM 24. AUGUST 2010 SOZIALWISSENSCHAFTEN KONTAKT UND ANSPRECHPARTNER Universität Hamburg Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Graduate School Von-Melle-Park 5, Aufgang C D-20146 Hamburg www.wiso.uni-hamburg.de/einrichtungen/graduate-school

  11. Promotionsverfahren : Fachbereich Physik : Universität Hamburg

    Einreichen der Dissertation Anmeldung zur Disputation Veröffentlichung und Urkunde Kumulative und Interdisziplinäre Dissertation Promotionsprogramme (Graduiertenschulen), Promotionsförderung und Karriereentwicklung Abbruch der Promotion / Beendigung des Betreuungsverhältnisses Exmatrikulation Gute wissenschaftliche Praxis

  12. PDF KONTAKT UND ANSPRECHPARTNER EINREICHUNG DER DISSERTATION

    DER DISSERTATION EINREICHUNG DER DISSERTATION GEMÄß Geschäftsführung DER PROMOTIONSORDNUNG VOM 18. JANUAR 2017 SOZIALWISSENSCHAFTEN KONTAKT UND ANSPRECHPARTNER Universität Hamburg Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Graduate School Von-Melle-Park 5, Aufgang C D-20146 Hamburg www.wiso.uni-hamburg.de/einrichtungen/graduate ...

  13. Betreuende : MIN-Promotionsportal : Universität Hamburg

    Wann soll eine Dissertation eingereicht werden und wer entscheidet das? Sofern das ursprünglich gesetzte Thema oder auch ein modifiziertes Thema in der Bearbeitung ein wissenschaftliches Level erreicht hat, welches einer Promotion würdig ist, sollte dies thematisiert werden.

  14. PDF KONTAKT UND ANSPRECHPARTNER Dr. Ulf Beckmann

    DER DISSERTATION EINREICHUNG DER DISSERTATION (PROMOTIONSORDNUNG VOM 18.01.2017, NEUFASSUNG VOM 07.12.2022) SOZIALWISSENSCHAFTEN KONTAKT UND ANSPRECHPARTNER Universität Hamburg Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Graduate School Von-Melle-Park 5, Aufgang C D-20146 Hamburg www.wiso.uni-hamburg.de/einrichtungen/graduate-school ...

  15. FAQ : Rechtswissenschaft : Universität Hamburg

    Welche Unterlagen muss ich bei der offiziellen Einreichung der Dissertation abgeben? - Upload der Dissertation in Docata sowie zwei gedruckte Exemplare in der Geschäftsstelle des Promotionsausschusses - Zusammenfassung des Inhalts 2-fach. In welchem Format muss die Dissertation in Docata hochgeladen werden?

  16. Promotion und Habilitation : Fachbereich Chemie

    Postadresse: Martin-Luther-King-Platz 6 20146 Hamburg Tel.: +49 40 42838-2511 E-Mail: [email protected] Sprechzeiten Strukturiertes Promotionsstudium Ab sofort können sich alle neuen Doktoranden für das strukturierte Promotionsstudium Chemie anmelden.

  17. Aktuelle Hinweise aus dem Promotionsbüro

    Individuelle Verlängerungsanträge sind hierfür nicht erforderlich. Wer seine Dissertation dennoch fristgerecht einreichen möchte, kann dies vorab in elektronischer Form tun an: promotion.geisteswiss "AT" verw.uni-hamburg.de.

  18. Promotion : Fachbereich Erdsystemwissenschaften

    Eine kumulative Dissertation, die einen Gesamttitel erhalten muss, besteht zusätzlich zu den Einzelarbeiten (bereits publizierte, eingereichte oder zur Einreichung vorgesehene Artikel in referierten Zeitschriften oder Büchern) aus einem verbindenden Text. Dieser verbindende Text soll den Forschungszusammenhang, den Wissensstand und die Forschungsfragen enthalten und die in die kumulative ...

  19. Dissertationen ǀ SUB Hamburg

    Neben der Bereitstellung der als Papierausgaben veröffentlichten Arbeiten werden auch alle elektronischen Dissertationen der Universität Hamburg und vieler weiterer Universitäten über den Dissertationsserver der Bibliothek und über den Katalogplus angeboten.

  20. Recherchetipp: Wie und wo finde ich Dissertationen?

    Dissertationen aus den Wirtschaftswissenschaften finden Sie in Econbiz, aus den Sozialwissenschaften in Sociohub. Übrigens: Angehörige der Universität Hamburg können Ihre Dissertation elektronisch veröffentlichen. Die Dissertation ist dann weltweit frei zugänglich verfügbar.

  21. FAQ

    (Bitte senden an: [email protected] (promotion "AT" informatik.uni-hamburg.de)). Nutzen Sie für die Antragstellung bitte das hier verlinkte Formular . Dieses enthält alle wichtigen Informationen, die Sie für die Antragstellung brauchen.

  22. Promotionsordnung (Lesefassung)

    (5) Die maschinenschriftliche Dissertation muss auf dem Titelblatt den Namen der Verfasserin oder des Verfassers, unter Nennung der Fakultät die Bezeichnung als an der Universität Hamburg eingereichte Dissertation und das Jahr der Einreichung enthalten sowie ein Vorblatt für die Namen der Gutachterinnen oder Gutachter vorsehen. Als Anhang muss sie Kurzfassungen der Ergebnisse der ...

  23. Promotion : Rechtswissenschaft : Universität Hamburg

    geänderte Kontaktdaten und neue Informationen zu Ihrer Promotion online einreichen können. Dokumente direkt in Docata hochladen können. wichtige Informationen rund um Ihr Promotionsverfahren in Docata erhalten.

  24. „Swiftposium": Jetzt gab es sogar eine Konferenz zu Taylor Swift

    Außerdem gab es beim „Swiftposium" auch einen Vortrag von Dr. Georgia Carroll, die 2023 eine Dissertation über Fan-Gemeinden wie die von Swift, veröffentlicht hatte.