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Foto: UHH/Dingler

ACHTUNG! Ab Mai: Wir arbeiten ausschließlich digital!

Bitte kontaktieren Sie uns immer über promotion.geo "AT" uni-hamburg.de   oder nutzen Sie unsere persönlichen, digitalen Sprechzeiten .

Da wir Promotionsverfahren elektronisch bearbeiten, bitten wir Sie aus Datenschutzgründen mit uns (spätestens nach erfolgter Zulassung) über

  • eine uni-hamburg -E-Mail-Adresse,
  • oder eine studium.uni-hamburg.de -E-Mail-Adresse
  • oder eine E-Mail-Adresse der E-Mail-Domänen chemie.uni-hamburg.de, informatik.uni-hamburg.de, zbh.uni-hamburg.de, hs.uni-hamburg.de, physik.uni-hamburg.de, physnet.uni-hamburg.de, uke.de oder zmnh.uni-hamburg.de

zu kommunizieren und die geforderten Unterlagen zu übermitteln.

Bitte halten Sie Ihre Kontaktdaten auf DOCATA aktuell. Eine Änderung Ihrer Korrespondenz-E-Mail-Adresse können Sie bis zur Abhaltung der Disputation jederzeit nach Anmeldung in Docata-MIN auf der Startseite über den Link Aktualisieren Sie jetzt Ihre persönlichen Kontaktdaten in Docata selbstständig vornehmen . In diesen FAQ finden Sie eine Anleitung dazu.

Allgemeine Informationen, Formulare und FAQs zu Promotionen an der MIN-Fakultät finden Sie hier zum Download .

Wichtige (fachspezifische) Informationen und Hinweise finden Sie untenstehend. Die Themen sind chronologisch aufbereitet- je fortgeschrittener Ihr Promotionsverfahren, desto weiter unten sind die Punkte für Sie relevant.

Bitte beachten Sie die Angaben zu Abwesenheiten auf der Seite des Studienbüros .

Coming from abroad? This site is available in english ! You may also find useful general insights here: Practical guide for prospective international students

Promotionsordnungen

Für Promotionen an der MIN-Fakultät gilt die Promotionsordnung als Rechtsgrundlage.

Die aktuelle Promotionsordnung ist gültig für seit 1.10.2019 zugelassene Promovierende.

Promotionsordnung (2018) 

Die auslaufende Promotionsordnung gilt für Promovierende, die vor Oktober 2019 ihre Zulassung erhalten haben.

Promotionsordnung (2010)

Wenn Sie zu den bereits vor 1. Oktober 2019 zugelassenen Doktorandinnen und Doktoranden der MIN-Fakultät gehören, können Sie auf gemeinsamen Antrag mit ihren Betreuerinnen und Betreuern ihr Promotionsverfahren nach den Regelungen der Promotionsordnung MIN-Fakultät (2018) fortsetzen.

Weitere Informationen zum Wechsel der Promotionsordnung finden Sie hier .

Bitte beachten Sie, dass nach der MIN-PromO (2018) die Betreuung im Regelfall durch ein/e Wissenschaftler/in gemäß §3 a) erfolgt, also Hochschullehrer/in, Seniorprofessoren und habilitierte Mitglieder der MIN, und promovierte Wissenschaftler/innen nach dem Wechsel ggf. als Co-Betreuung einzusetzen sind.

Promotionsausschuss

Ob Anträge auf Zulassung, Eröffnung des Verfahrens oder Verlängerungen, die Entscheidungen im Zusammenhang mit Promotionsverfahren am Fachbereich Erdsystemwissenschaften trifft der "FPA":

 Fach-Promotionsausschuss (Zeitraum: Oktober 2023 - September 2025)

Die Termine der Sitzungen und Einreichungsfristen für die Anträge finden Sie hier Bitte beachten Sie: 

  • Anträge an den Fachpromotionsausschuss müssen dem Studienbüro vollständig (! samt allen erforderlichen Unterschriften und Anlagen!) und spätestens zur ' Deadline' vorliegen, damit diese auf der kommenden Sitzung behandelt werden können.
  • Laden Sie Ihre vollständigen Anträge auf Zulassung oder Eröffnung des Promotionsverfahren bei Docata hoch.
  • Weitere Anträge reichen Sie digital als pdf an unsere Promotions-E-Mailadresse ein.

Art der Promotion - strukturiert oder individual

Wenn Sie nach der Zulassung zur Promotion von einer Individualpromotion in ein strukturiertes Promotionsprogramm wechseln, zeigen Sie uns dies bitte an. Bitte nutzen Sie dafür das folgende Formular (PDF)

Formen der Dissertation - Monographie oder kumulativ

Die Rahmenpromotionsordnung der MIN-Fakultät der Universität Hamburg in der jeweils gültigen Fassung regelt in §7 die Anforderungen an die schriftliche Promotionsleistung (Dissertation). Dort ist festgelegt, dass die Dissertation entweder als eine Dissertation, die eine in sich abgeschlossene Darstellung der Forschungsarbeiten und ihrer Ergebnisse enthält (§7 Abs. 2a; ‘Monographie’), oder als kumulative Dissertation (§7 Abs. 2b) abgegeben werden kann.

Der Fachpromotionsausschuss Geowissenschaften (FPromA GEO) gibt auf dieser rechtlichen Basis folgende Hinweise, die die Umsetzung der Promotionsordnung in der Praxis erleichtern sollen:

  • Die hohen Qualitätsstandards der schriftlichen Promotionsleistung selbstständige, vertiefte wissenschaftliche Arbeit und ein Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnis mit beachtenswerten, publikationswürdigen Ergebnissen, vergl. §7 Abs. 1) gelten unabhängig von den formalen Anforderungen an die Dissertation.
  • Die Verantwortung für die Befolgung und Einhaltung aller Regelungen in § 7 der MIN-Promotionsordnung sowie dieser Hinweise liegt bei den Promovierenden, den direkten Betreuerinnen oder Betreuern der Promotion sowie der Betreuungskommission nach § 6, Abs. 2 der Promotionsordnung. Mit der Beratung der Kandidatinnen oder Kandidaten hinsichtlich der Vor- und Nachteile beider Dissertationsformen soll bereits beim Erstellen der Betreuungsvereinbarung begonnen werden.   
  • Eine kumulative Dissertation, die einen Gesamttitel erhalten muss, besteht zusätzlich zu den Einzelarbeiten (bereits publizierte, eingereichte oder zur Einreichung vorgesehene Artikel in referierten Zeitschriften oder Büchern) aus einem verbindenden Text. Dieser verbindende Text soll den Forschungszusammenhang, den Wissensstand und die Forschungsfragen enthalten und die in die kumulative Dissertation eingefügten Einzelarbeiten übergreifend interpretieren, bewerten und diskutieren (§7 Abs. 2). Dieser verbindende Text sollte auch außerhalb des eigenen Forschungsfeldes nachvollziehbar sein. Die Doktorandin oder der Doktorand ist verpflichtet, ihren oder seinen Anteil bei Konzeption, Durchführung und Berichtsabfassung im Einzelnen darzulegen (§7 Abs. 3). In der Dissertation soll dargestellt werden welche Teile bereits wo veröffentlicht bzw. zur Veröffentlichung vorgesehen sind.

Beschluss des Fachpromotionsausschusses Geowissenschaften vom 22.08.2018

Joint Doctorates

Are you aiming for a joint doctorate procedure according to §17 of the MIN-PromO (2018)? Please follow the instructions via LINK MERKBLATT, which differ depending on your home university (MIN/University of Hamburg or University of Melbourne).

Please ensure that you meet the admission requirements at both universities before applying for admission to the doctoral program as part of the joint doctoral program between MIN / UHH and UoM.

Attention: The University of Melbourne has a deadline for signing the individual agreement (Graduate Research Agreement) of 3 months after admission there.

Antrag auf ZULASSUNG zum Promotionsverfahren

Wir bearbeiten Zulassungsanträge ausschließlich elektronisch! Antragsunterlagen in Papierform werden nicht angefordert, aber auch nicht akzeptiert!

Folgende Antragsunterlagen müssen in elektronischer Form für die Online-Antragstellung auf Zulassung zum Promotionsverfahren vorbereitet und obligatorisch im Rahmen der Online-Antragstellung eingereicht werden:

  • Kopien/Scans der Abschlusszeugnisse 1 (z. B. Bachelor- und Masterabschluss, Diplomabschluss): Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records, Diploma Supplement (sofern ausgestellt und bereits vorhanden) 1 Wenn die Abschlussdokumente in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden, dann reichen Sie bitte eine beglaubigte Übersetzung (in Deutsch oder Englisch) ein.
  • Ausgefüllte und vollständig unterschriebene Betreuungsvereinbarung: Bitte nutzen Sie ausschließlich dieses Formular .
  • Kopie/Scan der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur)
  • Ausgefüllte und vollständig unterschriebene Forschungsskizze: Bitte nutzen Sie ausschließlich dieses Formular .
  • Kopie/Scan des Identifikationsdokuments (z. B. Ausweis, Pass, Visum)
  • Tabellarischer Lebenslauf und sofern vorhanden Publikationsliste
  • Nur falls zutreffend: Eine Erklärung, dass bereits früher eine Beantragung einer Zulassung zur Promotion an einer anderen Hochschule, an einer anderen Fakultät der Universität Hamburg oder an einem anderen Fachbereich der MIN-Fakultät der Universität Hamburg erfolgt ist (mit vollständigen Angaben).
  • Nur für Kandidatinnen und Kandidaten mit internationalen Abschlüssen : Ausgefülltes Formular zur Vergleichbarkeit 2 2 Empfehlung zur Vergleichbarkeit: Bitte lassen Sie sich über Ihre/n Betreuer/in die Empfehlung zur Vergleichbarkeit Ihres Bachelor (180 ECTS)- und Masterabschlusses (120 ECTS), insbesondere der Abschlussarbeiten, bestätigen. Falls Sie nicht ausreichend ECTS vorweisen können, ist eine Zulassung unter der Auflage möglich. Fehlenden Credits sind dann bis zur Fertigstellung Ihrer Dissertation zu absolvieren. Bitte holen Sie hierzu Veranstaltungs- oder Modulvorschläge über Ihre/n Betreuer/in ein.

Die Online-Antragstellung erfolgt über Docata-MIN und beinhaltet zwei Abschnitte :

Abschnitt 1

  • In Docata-MIN registrieren : Nutzerkonto erstellen und Passwort setzen.
  • In Docata-MIN mit den Anmeldedaten des Nutzerkontos anmelden und Online-Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren ausfüllen.
  • Ersten Abschnitt des Online-Antrags abschließen und PDF-Antragsdatei Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren herunterladen: in der PDF-Antragsdatei zutreffende Erklärungen ankreuzen und dann PDF-Antragsdatei Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren unterschreiben (lassen) 3 . 3 Elektronische und eingescannte Unterschriften sind gestattet.

Abschnitt 2

In Docata-MIN anmelden und zweiten Abschnitt des Online-Antrags abschließen:

  • vollständig unterschriebenen Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren und die restlichen Antragsdokumente (siehe oben) in EINER PDF-Datei (max. Größe 30 MB) in Docata-MIN hochladen und über Docata-MIN übermitteln.

Bitte beachten Sie: Es können nur vollständige Anträge bearbeitet werden. Sollten Antragsunterlagen der oben aufgeführten obligatorisch einzureichenden Dokumente fehlen oder Unterschriften, kann der Antrag nicht an den Fach-Promotionsausschuss übermittelt werden. In so einem Fall werden Sie von uns informiert und Sie müssen die Online-Antragstellung (Abschnitt 1 und/oder Abschnitt 2) wiederholen! Um das zu vermeiden, bitten wir Sie, die o.g. Antragsunterlagen vollständig und unterschrieben im Rahmen der Online-Antragstellung einzureichen.

In den hier verlinkten FAQ zur Online-Antragstellung auf Zulassung zum Promotionsverfahren finden Sie alle Informationen über den Ablauf der Antragstellung mit Screenshots zu allen Abschnitten. Bitte lesen Sie diese unbedingt, bevor Sie die Online-Antragstellung beginnen.

Bitte informieren Sie sich über die Termine der Sitzungen des Fachpromotionsausschusses .

Weitere Informationen: Die Zulassung gilt für vier Jahre. Innerhalb dieser Zeit soll die Dissertation eingereicht und die Disputation gehalten werden. Unterbrechungen des Promotionsverfahrens sind gegenüber dem Studienbüro anzuzeigen. Eine Verlängerung der Zulassungsfrist muss rechtzeitig beantragt werden. Weitere Informationen gibt es unter dem Punkt "+Verlängerung"

Immatrikulation

Nach der Zulassung zur Promotion durch den Fach-Promotionsausschuss, müssen Sie sich spätestens bis zum Ende des folgenden Semesters immatrikulieren. Nähere Angaben hierzu finden Sie auf Ihrem Zulassungsbescheid.

Die Immatrikulationsfrist richtet sich nach dem Datum der Zulassung durch den Promotionsausschuss, also der Sitzung, in dem Ihr Antrag positiv beschieden wurde. Die Immatrikulation muss spätestens zum folgenden Semester erfolgen. Für Sitzungstermine innerhalb des Sommersemesters (1.4.-30.9.) gilt die Frist also bis zum Ende des Wintersemesters (31.3.) und für Sitzungstermine innerhalb des Wintersemesters (1.10.-31.3.) gilt die Frist bis zum Ende des Sommersemesters (30.9.).

Weitere Informationen zur Immatrikulation und der damit verbundenen Online-Bewerbung über STiNE und den beizufügenden Dokumenten finden Sie hier auf der Seite des Campus Centers.

Sie müssen bis zum Tag Ihrer Disputation als Promotionsstudent/in in dem Studiengang "Erdsystemwissenschaften (Promotion)"  oder bei strukturierter Promotion "Erdsystemwissenschaften - Grad. School"  eingeschrieben sein.

Bitte beachten Sie: Auch bei einer Immatrikulation kurz vor Semesterende bleibt der volle Semesterbeitrag zu zahlen.

Informationen zum Semesterbeitrag finden Sie hier .

Teilnahme an Veranstaltungen

Promotionsstudierende können sich nicht selbst über STiNE zu Veranstaltungen anmelden. Bitte wenden Sie sich für die Anmeldung direkt per Email an uns. Nennen Sie uns dazu bitte immer Ihre Matrikelnummer und Nummer und Titel der Veranstaltung.

Grundsätzlich melden wir Sie als Hörer/in in Veranstaltungen an.

Sofern Sie bspw. auf Grund von Auflagen Studien- oder Prüfungsleistungen erbringen müssen, um ECTS zu sammeln, füllen Sie dazu bitte das Formular (PDF) zur nachträglichen Anmeldung aus. Lassen Sie es von den Dozent/inn/en (digital) unterschreiben und schicken Sie es uns per Email.

Bitte beachten Sie auch, dass das Studienbüro Anmeldungen nur für Lehrveranstaltungen des Fachbereichs Erdsystemwissenschaften vornehmen kann (LV-Nummern beginnen mit 63-). Anmeldewünsche für Lehveranstaltungen anderer Fachbereiche richten Sie bitte direkt an das für diese Veranstaltungen zuständige Studienbüro.

Verlängerung der Zulassungsfrist

Die Zulassung zur Promotion gilt für vier Jahre. Innerhalb dieser Frist soll die Dissertation eingereicht und die Disputation abgehalten werden. Die Zulassungsfrist kann verlängert werden.

Der Antrag auf Verlängerung der Zulassung zur Promotion muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Zulassungsfrist gestellt werden. Seitens der Promotionsverwaltung wird einmalig auf diese Frist hingewiesen.

Der Antrag wird von der*dem Promovierenden gestellt und ist zusätzlich von den Betreuenden zu befürworten und zu unterschreiben (elektronische und eingescannte Unterschriften sind gestattet). Der Antrag wird vom zuständigen Fach-Promotionsausschuss entschieden.

  • Antrag auf Verlängerung der Zulassungsfrist (PDF) | Form for extension of admission perion (PDF)

Bei einer Verlängerung der Zulassungsfrist, die vor der Einreichung der Dissertation zur Bewertung beantragt wird, muss ein konkreter Zeitplan/Arbeitsplan hier eingefügt werden (zur Länge: Empfehlung ca. ½ Seite). Im Zeitplan/Arbeitsplan nennt die*der Promovierende in einem Zeitraster (z. B. von 1 - 3 Monaten) die Tätigkeiten und Arbeiten, die bis zum Abschluss des Promotionsprüfungsverfahrens (Disputation) vorzunehmen sind.

Bei Anträgen auf weitere Verlängerungen muss auf die vorherigen Anträge Bezug genommen werden.

Bitte schicken Sie den Antrag  unter Verwendung des oben verlinkten Formulars per Email an promotion.geo "AT" uni-hamburg.de

Abbruch der Promotion

Natürlich hoffen wir, dass Sie Ihr Promotionsvorhaben erfolgreich abschließen. Sollten Sie es dennoch vorzeitig abbrechen, zeigen Sie uns das bitte an und beenden Sie das Betreuungsverhältnis: Promotionsabbruch (PDF)

MIN Graduiertenzentrum

Das MIN-Graduiertenzentrum unterstützt Sie in verschiedener Hinsich in Ihrer Promotion. Weitere Informationen finden Sie hier .

Ein Angebot ist u.a. der Individual Development Plan (IDP). Dieser unterstützt dabei, Ihre individuelle berufliche Entwicklung in die eigenen Hände zu nehmen und den Übergang in die spätere Karriere zu erleichtern.

Zeitplanung auf der Zielgeraden

Bitte beachten Sie, dass die Einreichung Ihrer Dissertation, sowie der Termin Ihrer Disputation innerhalb Ihrer Zulassungsfrist liegen muss und Sie zudem immatrikuliert sein müssen. Sollte Ihre Zulassungsfrist bald auslaufen, beantragen Sie bitte eine Verlängerung. Weitere Informationen gibt es unter dem Punkt "+Verlängerung"

Soll die Abgabe der Dissertation und der Termin der Disputation im gleichen Semester durchgeführt werden, empfehlen sich folgende Sitzungen des Fachpromotionsausschusses als der letztmöglichen Abgabetermin:

Für einen Abschluss des Promotionsverfahren

  • innerhalb des Wintersemesters:   die letzte Sitzung vor dem Jahreswechsel
  • innerhalb des Sommersemesters: die im Juni oder Juli stattfindene Sitzung

Maßgeblich hierfür ist die Zeit, die es in der Regel von Einreichung der Dissertation bis zum Disputationstermin braucht:

Das Datum der erfolgreich bestandenen Disputation ist der Tag, an dem Sie Ihr Promotionsverfahren abschließen.

Bitte beachten Sie bei Ihrer Zeitplanung, dass der Disputationstermin frühestens ca. 10 Wochen nach der FPA-Deadline liegen kann.

Weitere Informationen finden Sie unter "+Anmeldung der Disputation".

Grundsätzlich empfehlen wir, zwischen Abgabe der Dissertation und Disputationstermin ca. 3 Monate (sofern keine Sonderfälle auftreten) einzuplanen, damit die durch die Promotionsordnung vorgeschriebenen Prozesse und Abläufe durchgeführt werden können.

Antrag auf ERÖFFNUNG des Promotionsverfahrens

Wir bearbeiten den Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens (d.h. Einreichung der Dissertation zur Bewertung) ausschließlich elektronisch! Antragsunterlagen in Papierform ( außer 1 Prüfungsexemplar der Dissertationsschrift in Papierform zwecks Archivierung ) werden nicht angefordert, aber auch nicht akzeptiert!

Folgende Antragsunterlagen müssen in elektronischer Form für die Online-Antragstellung auf Eröffnung des Promotionsverfahrens vorbereitet und obligatorisch im Rahmen der Online-Antragstellung eingereicht werden:

  • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (= Semesterbescheinigung)

Nur falls nicht bereits bei der Antragstellung auf Zulassung eingereicht : Kopie/Scan des Identifikationsdokuments (z. B. Ausweis, Pass, Visum) 1 1 Wichtiger Hinweis: Sollten Sie nach Zulassung Ihren Namen geändert haben (z. B. aufgrund einer Heirat) und die Namensänderung beim uns im Studienbüro noch nicht gemeldet haben, fügen Sie den entsprechenden Nachweis über die Namensänderung (z. B. Heiratsurkunde) zu den restlichen Antragsunterlagen bei.

  • Nur falls zutreffend : Beleg zu Promotionsunterbrechungen
  • In Docata-MIN mit den bereits vorhandenen Anmeldedaten anmelden (siehe FAQ dazu) und Online-Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens ausfüllen.

Ersten Abschnitt des Online-Antrags abschließen und PDF-Antragsdatei Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens herunterladen: in der PDF-Antragsdatei zutreffende Erklärungen ankreuzen und dann PDF-Antragsdatei Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens unterschreiben (lassen) 2 . 2 Elektronische und eingescannte Unterschriften sind gestattet. Neben Ihrer eigener Unterschrift, ist die Unterschrift der Betreuung und bei strukturierter Promotion die der Graduiertenschule notwendig.

In Docata-MIN anmelden und zweiten Abschnitt des Online-Antrags abschließen: vollständig unterschriebenen Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens und die restlichen Antragsdokumente (siehe oben) in EINER PDF-Datei (max. Größe 10 MB) in Docata-MIN hochladen und über Docata-MIN übermitteln.

Bitte beachten Sie: Es können nur vollständige Anträge bearbeitet werden. Sollten Antragsunterlagen der oben aufgeführten obligatorisch einzureichenden Dokumente fehlen oder Unterschriften, kann der Antrag nicht an den Fach-Promotionsausschuss übermittelt werden. In so einem Fall werden Sie von uns informiert und Sie müssen die Online-Antragstellung (Abschnitt 1 und/oder Abschnitt 2) wiederholen! Um das zu vermeiden, bitten wir Sie, die o.g. Antragsunterlagen vollständig und unterschrieben im Rahmen der Online-Antragstellung einzureichen. Vergessen Sie dabei nicht, 1 Prüfungsexemplar der Dissertationsschrift in Papierform zwecks Archivierung bei uns abzugeben und beachten Sie bitte Folgendes zur Dissertationsschrift, die Sie mit diesem Antrag zur Bewertung einreichen :

  • Nur ein gedrucktes gebundenes Exemplar der Dissertationsschrift muss an uns, das zuständige Studienbüro, zur Archivierung übermittelt werden (z. B. auf postalischem Weg oder Einwurf im großen Briefkasten neben den Fahrstühlen im 12. Stock). Keine weiteren Papierexemplare der Dissertationsschrift müssen bei uns im Studienbüro eingereicht werden.
  • Sowohl im gedruckten gebundenen Exemplar der Dissertationsschrift als auch in der in elektronischer Form eingereichten Dissertation (über den Docata-Upload) muss die von der Doktorandin bzw. dem Doktoranden unterschriebene Versicherung an Eides statt enthalten sein.

In den hier verlinkten FAQ zur Online-Antragstellung auf Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens finden Sie alle Informationen über den Ablauf der Antragstellung mit Screenshots zu allen Abschnitten. Bitte lesen Sie diese unbedingt, bevor Sie die Online-Antragstellung beginnen.

Ergänzende Informationen (Vorblatt, Versicherung an Eides statt) zur Dissertation gibt es unter dem Punkt "+Dissertation"

ACHTUNG:  Nur Dissertationen und Anträge, die vollständig bis zum Ende der Deadline eingereicht wurden und den Vorgaben der Prüfungsordnung entsprechen, werden auf der kommenden Sitzung behandelt. Wenden Sie sich bei Fragen rechtzeitig an uns!

Dissertation

Bitte nehmen Sie rechtzeitig vor Einreichung Ihrer Dissertation Kontakt mit uns auf. So können Fragen rechtzeitig geklärt werden.

Die Abläufe zum Antrag auf Eröffnung der Promotionsprüfung wird obenstehend im entsprechenden Abschnitt erklärt. Bitte lesen Sie die Hinweise und auch die FAQ vor Antragstellung aufmerksam durch.

Layout/Deckblatt? Ein Muster für das Layout von Deck- und Vorblatt für Ihre Dissertation finden Sie hier auf Deutsch oder Englisch .

Mitglieder der Prüfungskommission? In dem Antrag zur Eröffnung Ihrer Promotionsprüfung müssen Sie insgesamt 5 Mitglieder für die Prüfungskommission vorschlagen. Bitte halten Sie hierzu ggd. Rücksprache mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer und beachten Sie folgendes: - Mindestens eine/r der Gutachter/innen für die Dissertation muss Professor/in am Fachbereich sein. Im Regelfall werden hier die Betreuer/innen der Arbeit genannt. - Mindestens drei der fünf Mitglieder für die Prüfungskommission müssen Hochschullehrer/innen des Fachbereichs/der Fakultät MIN sein. - Maximal drei der fünf Mitglieder der Prüfungskommission sollen aus dem Promotionsfach (Themengebiet z.B. Geographie) kommen. - Wir erwarten, dass Sie die Vorschläge angefragt haben und diese zugestimmt haben, als Mitglieder Ihrer Prüfungskommission mitzuwirken.

Versicherung an Eides statt? Sowohl im in elektronischer Form eingereichten Dissertationsexemplar (über den Docata-Upload) als auch im beim zuständigen Studienbüro zur Archivierung eingereichten gedruckten gebundenen Exemplar der Dissertationsschrift muss die von Ihnen unterschriebene Versicherung an Eides statt enthalten sein:

"Hiermit erkläre ich an Eides statt, dass ich die vorliegende Dissertationsschrift selbst verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe.| I hereby declare upon oath that I have written the present dissertation independently and have not used further resources and aids than those stated. Ort,den| City,date Unterschrift| Signature"

Bitte fügen Sie diese Versicherung sowohl am Ende der gedruckten alsauch im elektronischen Exemplar hinzu und unterschreiben Sie diese in beiden. 2 2 Elektronische und eingescannte Unterschriften sind gestattet.

Wieviele Exemplare? Sie müssen nur ein gedrucktes gebundenes Exemplar der Dissertationsschrift an das zuständige Studienbüro zur Archivierung übermitteln (z. B. auf postalischem Weg oder per Einwurf in den Briefkasten bei den Fahrstühlen im 12. Stock). Keine weiteren Papierexemplare der Dissertationsschrift müssen beim zuständigen Studienbüro eingereicht werden. Die gedruckte Dissertation muss dauerhaft haltbar gebunden sein. Dissertationen mit Ringbindung oder Bindeschienen werden nicht angenommen.

Auf Wunsch stellen Sie den bestellten Prüfungskommissionsmitgliedern und den Gutachterinnen und Gutachtern jeweils ein weiteres gebundenes schriftliches Exemplar der Dissertation zur Verfügung. Absprachen sind hier bilateral zwischen Ihnen und den bestellten Gutachterinnen, Gutachtern und Prüfungskommissionsmitgliedern zu treffen; das zuständige Studienbüro wird in diesem Abstimmungsprozess nicht einbezogen. In diesem weiteren gebundenen schriftlichen Exemplar der Dissertation muss eine durch Sie verfasste und unterschriebene Erklärung enthalten sein, in der Sie versichern, dass das Exemplar und das in elektronischer Form eingereichte Dissertationsexemplar (über den Docata-Upload) und das beim zuständigen Studienbüro zur Archivierung eingereichte gedruckte gebundene Exemplar der Dissertationsschrift identisch sind.

Anmeldung der Disputation

Vorab zu beachten: Bis zum Tag Ihrer Disputation müssen Sie sowohl zugelassen, als auch immatrikuliert sein. Sollte Ihre Zulassungsfrist vorher auslaufen, beantragen Sie bitte eine Verlängerung. Weitere Informationen gibt es unter dem Punkt "+Verlängerung"

Die Organisation des Disputationstermins obliegt dem Doktoranden / der Doktorandin in Rücksprache mit der Prüfungskommission.

Die Anmeldung der Disputation erfolgt über ein Formular, dass Sie zugeschickt bekommen, sobald die Prüfungskommission Ihre Dissertation benotet hat.

Bitte reichen Sie das Formular per Email 15 Tage vor Disputationstermin und erst nach dem Erhalt Ihrer Dissertationsnote an die obenstehende Adresse ein.

ACHTUNG! Folgende Dokumente müssen rechtzeitig dem Studienbüro vorliegen, damit der Termin stattfinden kann:

  • Formular Anmeldung der Disputation (siehe oben)
  • alle angeforderten Gutachten
  • Annahme und Notenabstimmung durch die Prüfungskommission (Protokoll erhält die/der Vorsitzende/r)

Derzeit (gültig seit 1.10.2022) können Disputationen in folgender Form stattfinden:

  • Grundsätzlich sollen die Disputationen in Präsenz durchgeführt werden. Bitte beachten Sie das Merkblatt zur Durchführung von Disputationen-MIN-UHH (PDF, barrierefrei) in welchem auch die Ausnahmen geschildert werden.

Für hybride (teils-digitale) Disputationen eignen sich dank entsprechender technischer Ausrüstung folgende Räume:

  • Bu55 Raum 1528 (Frau Ehrenreich, MI)
  • Bu55 Raum 740 oder 838 (Herr Schiller, IfG)
  • Bu53 Raum 22/23 (Frau Terrassa, IfM)

Bitte wenden Sie sich für die Raumbuchung direkt an die Institute oder nutzen Sie die Raumbuchung über STiNE.

Am Fachbereich Erdsystemwissenschaften stehen Ihnen für Disputationen in folgenden Zeitfenstern Hörsäle zur Verfügung:

  • dienstags 14 - 18 Uhr (Geomatikum Hörsaal 3)
  • mittwochs 12 - 14 und 16-18 Uhr (Geomatikum Hörsaal 4) und 14-16 Uhr (Geomatikum Hörsaal 3)

Wenn Sie einen der Hörsäle nutzen wollen, fragen Sie diesen bitte unter Nennung des Wunschtermins per Email unter promotion.geo "AT" uni-hamburg.de an.

Veröffentlichung und Urkunde

Nach Ihrer Disputation erhalten Sie ein vorläufiges Zeugnis (digital). Die Urkunde, die Sie zum Führen des Doktortitels berechtigt, erhalten Sie erst, nachdem Sie die Veröffentlichung vorgenommen und den 'Laufzettel' eingereicht haben.

Veröffentlichungsfrist Die Veröffentlichung der Dissertation soll innerhalb eines Jahres nach Festsetzung des Gesamtprädikats (meist Tag der Disputation) erfolgen. Über eine Verlängerung der Veröffentlichungsfrist entscheidet der Fach-Promotionsausschuss auf formlosen Antrag mit Begründung durch die/den Promovierende/n (siehe § 13 der Promotionsordnung MINFakultät (2010/2018)). Der Antrag ist als Anhang/pdf digital per Email einzureichen.

Zur Erfüllung der Veröffentlichungs- und Ablieferungsfrist folgen Sie bitte den folgenden Schritten auf dem Laufzettel , der Ihnen per Nachricht zugestellt wird. Bitte reichen Sie den ausgefüllten Laufzettel im Studienbüro ein. Gerne als Scan per Email.

1. Freigabevermerk für die Veröffentlichung der Dissertation Im Laufzettel geben Sie mittels Ihrer Unterschrift an, ob Sie die Dissertation in der Fassung veröffentlichen, in der sie endgültig bewertet wurde. ODER Sofern Sie die endgültig bewertete Fassung überarbeitet haben,  muss die Freigabe zur Veröffentlichung der überarbeiteten Dissertation per Unterschrift (idR durch die Betreuung) bestätigt werden.

2. Veröffentlichung der Dissertation in der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg* Der Fakultäts-Promotionsausschuss empfiehlt die elektronische Veröffentlichung. Weitere Informationen gibt es bei der SUBHH hier . Bitte beachten Sie auch die Links und Hinweise unten. 

3. Übergabe des zur Veröffentlichung bestimmten Exemplars der Dissertation* Ein veröffentlichtes Exemplar ist bei der Fachbereichsbibliothek einzureichen. Die Fachbereichsbibliothek bestätigt dies auf dem Laufzettel (gerne digital).

4. Einreichung des Laufzettels beim Studienbüro Bitte senden Sie einen Scan/pdf des Laufzettels per Email. Alternativ nutzen Sie bitte den großen Briefkasten im 12. Stock bei den Fahrstühlen.

Die Promotionsurkunde wird i.d.R. innerhalb von 3 Monaten nach Mitteilung über die Erfüllung der Veröffentlichungspflicht durch Einreichung des Laufzettels beim Studienbüro ausgehändigt bzw.  i.d.R. per Einschreiben verschickt. Sollte sich seit Antrag auf Eröffnung Ihre Anschrift geändert haben und von der bei DOCATA hinterlegten abweichen, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit!

* zu 2. und 3. NEU: Seit Dezember 2021 ist kein zur Veröffentlichung bestimmtes Exemplar der Dissertation mehr im Studienbüro abzugeben. Wir benötigen nur das gedruckte Prüfungsexemplar, dass Sie beim Antrag auf Eröffnung eingereicht haben. Bitte nachholen, falls noch nicht geschehen!

Die Anzahl an weiteren gedruckten Veröffentlichungsexemplaren richtet sich nach folgender Tabelle:

**Wenn die kumulative Dissertation als E-Dissertation veröffentlicht wird, sind 2 gedruckte Exemplare in der Stabi abzugeben. Wenn sie als Printmedium veröffentlicht wird, sind 6 gedruckte Exemplare in der Stabi abzugeben.

Informationen der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky

Tel.: 040-42838-2236 | Mail: diss "AT" sub.uni-hamburg.de   | Web: http://www.sub.uni-hamburg.de

  • E-Dissertationen der UHH
  • FAQ - häufig gestellte Fragen

Bitte beachten Sie ggf. Hinweise zur Abgabemöglichkeit für Dissertationen

Sie wünschen persönlichen Kontakt?

Sie erreichen uns am besten per Email über...

Der Fachpromotionsausschuss des Fachbereichs Erdsystemwissenschaften tagt in...

Terminankündigungen 2022 für Promotionen und Habilitationen:

Für die Links zur...

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Foto: UHH/Schatz

Dissertationen

Eine Dissertation, Doktorarbeit, oder auch Promotionsschrift ist eine eigenständige wissenschaftliche Arbeit zur Erlangung eines Doktorgrades an einer wissenschaftlichen Hochschule mit Promotionsrecht. Neben der Veröffentlichung der Dissertation gehört zur Erlangung des Doktorgrades eine mündliche Prüfung (Rigorosum) oder mündliche Verteidigung der Dissertation (Disputation).

Ab dem Jahr 2020 (z.T. auch davor) werden Dissertationen im Forschungsinformationssystem der Universität Hamburg als Sonderform einer Publikation verzeichnet. Ältere Dissertationen, zurück bis in die Gründungsjahre der Universität, finden Sie in einer tabellarischen Darstellung.

  • Dissertationen ab 2020
  • Dissertationen vor 2020
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Foto: UHH/Denstorf

FAQ - Promotionsverfahren im Fachbereich Informatik

Stand: Januar 2023

Dieses Dokument dient nur der Beratung. Alle legal bindenden Informationen sind in der Promotionsordnung zu finden. Insbesondere können aus Angaben der FAQ keine rechtlichen Ansprüche abgeleitet werden.

1. Was muss ich über die Zulassung zum Promotionsverfahren wissen?

Bevor Sie die offizielle Zulassung zur Promotion beantragen können, brauchen Sie einen Betreuer oder eine Betreuerin von unserem Fachbereich. Interessierte finden diese auf unterschiedliche Weise. Sollten Sie bislang noch keinen Kontakt zu unseren Arbeitsbereichen haben, sehen Sie sich diese am besten im ersten Schritt auf unserer Webseite an. Sie können dann zu den für Sie interessanten Bereichen direkt Kontakt aufnehmen und sich ggf. auch für eine Stelle als Doktorand:in bewerben.   

Der Fach-Promotionsausschuss empfiehlt, d ie offizielle Zulassung innerhalb der ersten sechs Monate der Doktorandentätigkeit bzw. der Abeit an der Dissertation zu beantragen.  Spätestens neun Monate nach Beginn sollte der Zulassungsantrag vorliegen.

Die Zulassung zur Promotion erfolgt zunächst für vier Jahre (siehe § 5 Abs. 5 der Promotionsordnung MIN-Fakultät (2018)). Bitte beachten Sie, dass Sie bis zum Tag Ihrer Disputation, und somit bis zum Ende des Prüfungsverfahrens, zugelassen sein müssen. Punkt 4 dieser FAQ können Sie entnehmen, wann und wie Sie ggf. einen Verlängerungsantrag stellen können.

Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie folgende Unterlagen  via Docata-MIN einreichen:

  • Antragsformular (zu generieren in Docata-MIN, siehe Abschnitt 1 unten)
  • Ausgefüllte und vollständig unterschriebene Betreuungsvereinbarung: Bitte nutzen Sie ausschließlich dieses Formular .
  • Ausgefüllte und vollständig unterschriebene Forschungsskizze: Bitte nutzen Sie ausschließlich dieses Formular .
  • Scans der Abschlusszeugnisse (z. B. Bachelor- und Masterabschluss, Diplomabschluss): Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records, Diploma Supplement (Bitte mit beglaubigter Übersetzung, falls die Originalsprache nicht Deutsch oder Englisch ist.)
  • Scan der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur)
  • Tabellarischer Lebenslauf und, sofern vorhanden, Publikationsliste
  • Scan des Identifikationsdokuments (z. B. Ausweis, Pass, Visum)
  • Falls zutreffend: Eine formlose Erklärung, dass bereits früher eine Zulassung zur Promotion an einer anderen Hochschule, einer anderen Fakultät oder einem anderen MIN-Fachbereich der Universität Hamburg beantragt wurde (mit vollständigen Angaben).

Die Online-Antragstellung erfolgt über Docata-MIN und beinhaltet zwei Abschnitte:

Abschnitt 1 1. In Docata-MIN registrieren : Nutzerkonto erstellen und Passwort setzen. 2. In Docata-MIN mit den Anmeldedaten des Nutzerkontos anmelden und Online-Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren ausfüllen. 3. Ersten Abschnitt des Online-Antrags abschließen und PDF-Antragsdatei Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren herunterladen: in der PDF-Antragsdatei zutreffende Erklärungen ankreuzen und dann PDF-Antragsdatei unterschreiben (lassen). Elektronische und eingescannte Unterschriften sind gestattet.

Abschnitt 2 In Docata-MIN anmelden und zweiten Abschnitt des Online-Antrags abschließen: Vollständig unterschriebenen Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren und die restlichen Antragsdokumente (siehe oben) in EINER PDF-Datei (max. Größe 30 MB) in Docata-MIN hochladen und über Docata-MIN übermitteln.  Bitte bachten Sie , dass nur  vollständige Anträge bearbeitet werden können . Bei fehlenden Unterlagen oder Unterschriften muss die gesamte Antragstellung wiederholt werden! 

In der  A nleitung zur Online-Antragstellung mit Screenshots  finden Sie alle Informationen zum Ablauf der Antragstellung. Bitte lesen Sie diese, bevor Sie die Online-Antragstellung beginnen.

2. Wie soll die zum Antrag gehörende Forschungsskizze aufgebaut sein?

Dem Antrag auf Zulassung ist eine Forschungsskizze beizufügen. Bitte nutzen Sie dafür ausschließlich dieses Formular . Aus Gründen der Übersichtlichkeit können Sie Ihre Projektbeschreibung auf separaten Seiten an das Formular anhängen. In diesem Fall fügen Sie bitte vor der Antragstellung  alle Seiten zu einem einzigen PDF-Dokument zusammen.   

Ihre Projektbeschreibung ist auf max. zwei Seiten inkl. Überschrift und Referenzen zu beschränken. Bitte bauen Sie sie wie folgt auf: 

  • Nennung des Themas und Einbettung in den Kontext
  • Beschreibung des Standes der Wissenschaft/Technik in dem Thema mit Nennung von wichtigen Schlüsselpublikationen
  • Beschreibung des geplanten Vorgehens mit Nennung wichtiger Vorarbeiten
  • Nennung konkreter Forschungsfragestellungen, deren Adressierung angestrebt wird

3. Wann muss ich mich als Promotionsstudent:in immatrikulieren?

Als Promovierende:r müssen Sie bis zum Abschluss Ihres Promotionsverfahrens an der Universität Hamburg als Promotionsstudent:in immatrikuliert sein. Dies gilt auch für extern durchzuführende Dissertationsvorhaben.

Die Immatrikulation muss spätestens zum folgenden Semester nach der Zulassung durch den Fach-Promotionsausschuss beim Campus Center beantragt werden (genauere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid). Erfolgt keine Immatrikulation, erlischt die Zulassung (§ 6 der Promotionsordnung MIN-Fakultät (2018)).

4. Wann und wie stelle ich einen Verlängerungsantrag?

Die Zulassung zur Promotion erfolgt zunächst für vier Jahre (siehe § 5 Abs. 5 der Promotionsordnung MIN-Fakultät (2018)), sie kann aber aus fachlichen sowie nicht-fachlichen Gründen (z.B. Mutterschutz, Kinderbetreuung, Angehörigenbetreuung, Krankheit) auf Antrag verlängert werden. Ein Antrag auf Verlängerung muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Zulassungsfrist per E-Mail gestellt werden. (Bitte senden an:  [email protected] ( promotion "AT" informatik.uni-hamburg.de ) ).

Nutzen Sie für die Antragstellung bitte das hier verlinkte Formular . Dieses enthält alle wichtigen Informationen, die Sie für die Antragstellung brauchen. 

Wesentliches Ziel des Verlängerungsantrages ist es, eine Diskussion über den Verlauf der Dissertation zwischen Ihnen und Ihren Betreuenden anzuregen. Wir möchten Sie dabei unterstützen, dass Qualifizierungsziel Promotion in einer angemessenen Zeit zu erreichen. Korrekt gestellte Anträge, die von Promovierenden und Betreuer:nnen gemeinsam getragen werden, werden im Regelfall positiv beschieden.

Bitte beachten Sie : Aus Datenschutzgründen bitten wir unsere Promovierenden, mit uns über eine Uni Hamburg E-Mail-Adresse  zu kommunizieren (z.B. uni.hamburg.de, studium.uni-hamburg.de, informatik.uni-hamburg.de). Eine Änderung Ihrer Korrespondenz-E-Mail-Adresse können Sie jederzeit nach Anmeldung in Docata-MIN auf der Startseite selbstständig vornehmen. In den MIN-FAQ finden Sie eine Anleitung dazu.

5. Was muss ich bei der Einreichung der Dissertation beachten?

Zeitgleich mit der Einreichung Ihrer Dissertation schlagen sie förmlich die Gutachter:innen und Mitglieder Ihrer Promotionsprüfungskommission vor und beantragen die Eröffnung des Promotionsprüfungsverfahrens.  

Bereiten Sie hierfür bitte folgende   Antragsunterlagen  in elektronischer Form vor und reichen Sie im Rahmen der Online-Antragstellung via Docata-MIN ein:

  • Antragsformular (zu generieren in Docata-MIN, siehe unten)
  • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (= Semesterbescheinigung)
  • Falls nicht bereits bei der Antragstellung auf Zulassung eingereicht: Scan des Identifikationsdokuments (z. B. Ausweis, Pass, Visum).
  • Falls zutreffend: Nachweis über Namensänderung nach Ihrer Zulassung zur Promotion (z. B. Heiratsurkunde)
  • Falls zutreffend: Beleg zu Promotionsunterbrechungen

Die Online-Antragstellung und Einreichung der Dissertation erfolgt über Docata-MIN und beinhaltet zwei Abschnitte :

Abschnitt 1 1. In Docata-MIN mit den bereits vorhandenen Anmeldedaten anmelden (siehe MIN-FAQ dazu) und Online-Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens ausfüllen. 2. Ersten Abschnitt des Online-Antrags abschließen und PDF-Antragsdatei Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens herunterladen: in der PDF-Antragsdatei zutreffende Erklärungen ankreuzen und dann PDF-Antragsdatei unterschreiben (lassen). Elektronische und eingescannte Unterschriften sind gestattet. 3. Dissertation als PDF in Docata-MIN hochladen (mit unterschriebener Eidesstattlicher Versicherung)

Abschnitt 2 In Docata-MIN anmelden und zweiten Abschnitt des Online-Antrags abschließen: Vollständig unterschriebenen Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens und die restlichen Antragsdokumente (siehe oben) in EINER PDF-Datei (max. Größe 10 MB) in Docata-MIN hochladen und über Docata-MIN übermitteln. Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge bearbeitet werden können!

Zusätzlich müssen Sie  1 Exemplar der Dissertation in Papierform zur Archivierung beim Studienbüro abgeben oder per Post einsenden. In das Papierexemplar muss eine CD oder ein USB-Stick mit der elektronischen Version der Dissertation eingeklebt werden. Bitte achten Sie auch beim gedruckten Exemplar darauf, die Eidesstattliche Versicherung zu unterschreiben.

In der Anleitung zur Online-Antragstellung mit Screenshots finden Sie alle Informationen zum Ablauf der Antragstellung. Bitte lesen Sie diese, bevor Sie die Online-Antragstellung beginnen.

6. Welche formellen Vorgaben muss meine Dissertation unbedingt erfüllen?

Die Dissertation muss in jedem Fall ein Titelblatt, eine leere Seite 2, eine eidesstattliche Versicherung und diverse Anhänge enthalten. Diese werden im Folgenden kurz beschrieben.

  • Den Namen der Verfasserin/des Verfassers
  • Fakultät und Organisationseinheit der Verfasserin/des Verfassers
  • Die Bezeichnung als „an der Universität Hamburg eingereichte Dissertation“
  • Jahr der Einreichung
  • Eine Seite 2 für die Namen der Gutachterinnen und Gutachter Beachten Sie, dass diese Namen zum Zeitpunkt der Einreichung noch nicht eingetragen werden können , da die Gutachterinnen und Gutachter erst vom Fach-PromA eingesetzt werden.
  • Jeweils eine Kurzfassung der Ergebnisse in deutscher und englischer Sprache. Die Zusammenfassungen sind weitestgehend inhaltsidentisch zu verfassen. Der Fach-Promotionsausschuss empfiehlt für die Zusammenfassung einen Umfang von 1-2 Seiten.
  • Liste der aus der Dissertation hervorgegangenen Veröffentlichungen. Der Fach-PromA empfiehlt im Falle von Veröffentlichungen mit mehreren Autoren eine kurze Beschreibung des konkreten Beitrages der oder des Promovierenden.
  • Eidesstattliche Versicherung Verwenden Sie folgende Formulierung für die Eidesstattliche Versicherung (siehe auch § 8 Abs. 4 der Promotionsordnung MIN-Fakultät (2018)): „Hiermit erkläre ich an Eides statt, dass ich die vorliegende Dissertationsschrift selbst verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe.“ Ist die Dissertation auf Englisch verfasst, muss die eidesstattliche Versicherung trotzdem in der Amtssprache Deutsch abgegeben werden.

7. Kann ich eine kumulative Dissertation verfassen?

Grundsätzlich ermöglicht die  Promotionsordnung MIN-Fakultät (2018) die Einreichung von kumulativen Dissertationen, siehe hierzu § 8 Abs. 2. Ob sich eine kumulative Dissertation zur Darstellung der Forschungsresultate eignet, hängt von vielen individuellen Gegebenheiten, insbesondere dem Fachgebiet, der Geschlossenheit des Themas und natürlich der Publikationsleistung ab.

Nicht-kumulativ verfasste Dissertationen ermöglichen die gesamtheitliche Darstellung einer Forschungsleistung in kohärenter Weise. Sie ermöglichen einen hohen Detailreichtum und auch die Darstellung und Diskussion von Negativresultaten. Kumulative Dissertationen bedingen in der Regel einen geringeren zeitlichen Aufwand für das Verfassen der Arbeit selbst. Sie ermöglichen so, dass stattdessen in dieser Zeit weitere, ggf. hochrangigere Publikationen vorangetrieben werden können. Wir empfehlen, spätestens ein Jahr vor der Einreichung der Dissertation das Gespräch mit dem Betreuer zu suchen und die Vor- und Nachteile individuell abzuwägen.

Anforderungen

Gemäß § 8 Abs. 2 b der Promotionsordnung MIN-Fakultät (2018) legt der Fach-Promotionsausschuss die Anforderungen für kumulative Dissertationen fest. Für das Fach Informatik gilt:

  • Es müssen mindestens drei Publikationen vorliegen, die inhaltlich dem Promotionsthema klar zuzuordnen sind. In inhaltlich sehr gut begründeten Fällen kann der Doktorand einen Ausnahmeantrag beim Fach-Promotionsausschuss stellen.
  • Die Doktorandin oder der Doktorand sollte (ggf. gleichberechtigte) Erstautorin oder -autor dieser Arbeiten sein bzw. maßgeblich an den publizierten Forschungsergebnissen beteiligt sein.
  • Die Publikationen sollten in anerkannten, internationalen Journalen oder Konferenzbänden internationaler Tagungen erscheinen, die einem strikten Peer-Review unterliegen.
  • Alle aufgeführten Publikationen müssen zum Zeitpunkt der Einreichung der Dissertation zur Publikation angenommen sein.

Beachten Sie, dass über die Annahme der Dissertation ihre Promotionsprüfungskommission gemäß Empfehlung der Gutachter entscheidet (§ 11 Abs. 1 der Promotionsordnung MIN-Fakultät (2018)). Wir empfehlen daher dringend, eine kumulative Dissertation in enger Abstimmung mit dem Betreuer durchzuführen.

Formale Vorgaben

Die formalen Vorgaben sind in § 8 Abs. 5 der MIN-Promotionsordnung (2018) geregelt. Ergänzend dazu empfiehlt der Fach-Promotionsausschuss auf der Titelseite „kumulative Dissertation“ anzugeben.

In § 8 Abs. 2 der MIN-Promotionsordnung (2018) sind weitergehende Bestimmungen geregelt. Die Arbeit muss einen Gesamttitel tragen, eine Einleitung, die Einzelarbeiten und zudem einen verbindenden Text, der die Einzelarbeiten übergreifend interpretiert, bewertet und diskutiert, enthalten. Darüber hinaus empfiehlt der Fach-Promotionsausschuss:

  • Die Einzelarbeiten sollten in der Arbeit klar abgegrenzt und als Einheit erkennbar sein. Binden Sie die Einzelarbeiten möglichst in genau der Form ein, in der sie veröffentlicht wurden. Leiten Sie jede Einzelarbeit mit einem Deckblatt ein, welches die vollständige Referenz und eine in der kumulativen Dissertation eindeutige Kennung enthält.
  • Im Anhang – idealerweise vor den Einzelarbeiten – sollte eine Liste der Einzelarbeiten enthalten sein. Zu jeder Einzelarbeit sollte in einem kurzen Absatz der konkrete Beitrag des Promovierenden und aller Co-Autoren beschrieben sein (siehe hierzu § 8 Abs. 3). Wir empfehlen dringend, diese Abgrenzung der Beiträge mit allen Co-Autoren abzustimmen und sich deren Einverständnis schriftlich zusichern zu lassen.
  • Publikationen in Journalen und Konferenzbänden sind häufig in der Seitenzahl stark begrenzt. Dies hat zur Folge, dass Details nicht ausreichend beschrieben werden können. Hat eine Einzelarbeit ein textuelles „Supplementary Material“, sollte dieses nach Möglichkeit ebenfalls in die kumulative Dissertation eingehen. Nutzen Sie die Möglichkeit, Kapitel oder Anhänge zu verfassen, um weitere Details wie ausführlichere Ergebnisse, Methoden und deren Parametrisierung oder auch Fehlentwicklungen auf dem Weg zum publizierten Endergebnis in die Arbeit aufzunehmen.

Veröffentlichung

Neben den Regularien zur Veröffentlichung von Dissertationen (siehe § 14 der Promotionsordnung MIN-Fakultät (2018)) ist bei kumulativen Arbeiten ein besonderes Augenmerk auf die Urheberrechte zu richten. Der Fach-Promotionsausschuss empfiehlt, eine Veröffentlichung der kumulativen Dissertation als zusammenhängendes Dokument mit den enthaltenen Publikationen anzustreben. Dabei ist unbedingt zu beachten, dass die dazu notwendigen Rechte vom Journal-Verlag oder Konferenz-Ausrichter einzuholen sind. Sollten die Rechte für die Veröffentlichung einer Publikation im Rahmen der Dissertation nicht vorliegen, ist die Publikation vor Veröffentlichung zu entfernen und durch ein entsprechendes Hinweisblatt mit der vollständigen Referenz zu ersetzen.

8. Welche Regeln gelten für die Auswahl der Gutachter:innen und Mitglieder der Prüfungskommission?

Generelle anforderungen.

Der/Die Promovierende hat ein Vorschlagsrecht für die Auswahl der Gutachterinnen und Gutachter sowie der Mitglieder der Prüfungskommission. Betreuer:innen haben kein Vorschlagsrecht, der Fach-Promotionsausschuss wünscht sich jedoch eine kurze Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Personen. Regularien für die Begutachtung sind in § 10 der Promotionsordnung MIN-Fakultät (2018) geregelt. Beachten Sie bei den Vorschlägen bitte Folgendes:

  • Eine:r der Gutachter:innen ist grundsätzlich eine:r der Betreuer:innen.
  • Der Fach-Promotionsausschuss empfiehlt, dass mindestens ein:e Gutachter:in keine gemeinsamen Publikationen mit der oder dem Promovierenden hat , die inhaltlicher Bestandteil der Dissertation sind.
  • Möglichst alle Gutachter:innen sollten auch der Prüfungskommission angehören. Zusätzlich müssen als Vorsitz bzw. stellvertretender Vorsitz der Prüfungskommission zwei professorale Mitglieder des Fachbereichs vorgeschlagen werden. Diese dürfen nicht der oder die Betreuer:in sein. 

Die vorgeschlagenen Gutachter:innen und Mitglieder der Prüfungskommission werden in den Antrag auf Verfahrenseröffnung aufgenommen, der im Zuge der Abgabe der Dissertation in Docata-MIN ausgefüllt wird. Wenn möglich, informieren Sie uns bitte so früh wie möglich per Email ( promotion.inf "AT" uni-hamburg.de ) darüber, welche Personen Sie vorschlagen möchten.    

Anforderungen bei der Note "summa cum laude"

Bei Vergabe der Note „summa cum laude“ sieht die Promotionsordnung ein Gutachten einer externen Gutachterin oder eines externen Gutachters vor. Die hierfür vorgeschlagene externe Person soll die folgenden durch den Fach-Promotionsausschusses aufgestellten Kriterien erfüllen:

  • Es handelt sich um eine/n akademische/n Principal Investigator mit Betreuungsrecht für Promotionen an ihrer/seiner Hauptuniversität.
  • Die Person hat nachgewiesenermaßen eine internationale Sichtbarkeit für das Thema der Dissertation.
  • Die Person hat eine nachgewiesene, aktuelle Publikationsleistung mit einem h-Index > 15.
  • Es gibt keine gemeinsamen Projekte und Publikationen mit der/dem Promovierenden in den letzten 5 Jahren.
  • Es gibt keine gemeinsamen Projekte und Publikationen mit der/dem Betreuenden in den letzten 5 Jahren (siehe auch PromO § 8 Abs. 5).

Sollte eines der 5 Qualitätskriterien nicht erfüllt sein, kann eine Begründung darüber abgegeben werden, warum die Person die hohen Qualitätsanforderungen trotzdem erfüllt. In Zweifelsfällen empfiehlt es sich, zwei Personen vorzuschlagen. Idealerweise nehmen Sie den vorgeschlagenen Drittgutachter bzw. die Drittgutachterin bereits in Ihren Antrag auf Verfahrenseröffnung auf.

9. Wie ist der Ablauf des Disputationsverfahrens?

Sobald Ihre Dissertation formal durch die Prüfungskommission angenommen wurde, können Sie Ihre Disputation anmelden. Bei der Planung der Disputation müssen Sie folgendes mit Ihrer Prüfungskommission abstimmen:

  • Datum, Uhrzeit und Raum,
  • Disputationsart (in Präsenz oder in Teilpräsenz, falls eine oder mehrere Personen eine weite Anreise hätten),
  • Form der Teilnahme durch die Hochschulöffentlichkeit (in Präsenz, per Videokonferenz oder beides).

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Disputation mindestens 10 Tage vor dem Disputationstermin offiziell anmelden müssen . Das Anmeldeformular erhalten Sie mit der Mitteilung über die Annahme Ihrer Dissertation. Eine Woche vor dem Disputationstermin efolgt die Einladung der Prüfungskommission und der Hochschulöffentlichkeit durch die Promotionsverwaltung. 

Für die Disputation selbst empfiehlt der Fach-Promotionsausschuss  folgenden Ablauf (für die rechtlichen Bestimmungen siehe auch § 12 der Promotionsordnung MIN-Fakultät (2018)):

Zuerst werden alle Anwesenden begrüßt und die Mitglieder der Prüfungskommission sowie der oder die Promovierende vorgestellt. Danach erhält der oder die Promovierende die Aufforderung zum Vortrag, der ca. 30 Minuten dauern sollte. Im Anschluss wird die Diskussion/Fragerunde (30-90min Dauer insgesamt) eröffnet, in der die Prüfungskommissionsmitglieder Fragen zum Vortrag und weitere Fragen zur Einordnung der Probleme der Dissertation in größere wissenschaftliche Zusammenhänge stellen können. Der Kreis der Frageberechtigten wird schließlich auf die Hochschulöffentlichkeit erweitert.

Danach zieht sich die Kommission zur Beratung zurück, bewertet die Disputation nach § 13 Abs. 1 und ermittelt die Gesamtnote und gibt das Ergebnis der oder dem Promovierenden bekannt (nicht öffentlich). In der Regel weist die Kommission darauf hin, dass die Veröffentlichungspflicht innerhalb eines Jahres zu erfüllen ist und der Titel erst nach Erhalt der Urkunde geführt werden darf.

10. Wo kann ich die entsprechenden Regelungen und weiterführende Informationen zum Nachlesen finden?

Allgemeine Informationen: https://www.promovieren.uni-hamburg.de/min/promotion.html

Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis: https://www.uni-hamburg.de/fid/satzung-gute-wissenschaftliche-praxis.pdf

 Promotionsordnung MIN-Fakultät (2018): https://www.promovieren.uni-hamburg.de/min/promotion/pdf-promotion/20180502-neuf-promo-min.pdf

Befangenheitsrichtlinien der DFG: http://www.dfg.de/formulare/10_201/

11. An wen kann ich mich mit offenen Fragen zu meiner Promotion wenden?

Mit Fragen wenden Sie sich zunächst per Email an das  Studienbüro Informatik . Dieses ist unter [email protected] ( promotion "AT" informatik.uni-hamburg.de )  für Promotionsthemen zu erreichen. Für tiefergehende inhaltliche Fragen werden Sie sich an den Vorsitzenden des Fach-Promotionsausschusses, Prof. Dr. Matthias Rarey. Lassen Sie sich bitte unter [email protected] ( rarey-office "AT" zbh.uni-hamburg.de ) einen Termin geben.

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Foto: UHH/Denstorf

Auswirkungen des Coronavirus Aktuelle Hinweise aus dem Promotionsbüro Bitte beachten Sie, dass derzeit kein Publikumsverkehr im Promotionsbüro stattfinden kann.

24. März 2020, von Zsuzsa Becker

Eingang zum Hauptgebäude

Foto: UHH/Dingler

Aus gegebenem Anlass ist der Publikumsverkehr im Promotionsbüro der Fakultät ab sofort eingestellt. Die Sprechstunden des Promotionsbüros werden bis auf Weiteres nicht stattfinden. Beratungen können nur noch per E-Mail oder telefonisch durchgeführt werden.

Die persönliche Abgabe von Dissertationen ist dadurch aktuell nicht möglich. Abgabefristen, die zwischen dem 14.03.2020 und dem 01.10.2020 liegen, werden jedoch automatisch um die Zeit der Bibliotheksschließung während der Regelbearbeitungszeit - derzeit also bis zu 38 Kalendertage - verlängert. Individuelle Verlängerungsanträge sind hierfür nicht erforderlich. Wer seine Dissertation dennoch fristgerecht einreichen möchte, kann dies vorab in elektronischer Form tun an:  promotion.geisteswiss "AT" verw.uni-hamburg.de .

Bitte beachten Sie: Die elektronische Einreichung befreit nicht von der Einreichung der Dissertation in gedruckter Form, die nachträglich auf dem Postwege oder, sobald die Möglichkeit wieder gegeben ist, persönlich im Promotionsbüro erfolgen kann.

Bei Fragen wenden Sie sich an Frau Zerrin Eren unter  promotion.geisteswiss "AT" verw.uni-hamburg.de  oder telefonisch unter 040 42838-8284.

Weitere Meldungen

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Dissertationen

Auf diesen Seiten finden Sie Dissertation, die im Fachbereich Chemie abgeschlossenen wurden.

Die Datenbank (abfragbar durch die Suche) enthält auch Dissertationen, die von Mitgliedern des Fachbereiches an anderen Universitäten betreut wurden.

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Foto: UHH/Denstorf

Einladung zur Disputation

10. April 2024, von Franziska Neubauer

Wir freuen uns sehr, die Disputation von Herrn Bernard Nwabueze Obi ankündigen zu dürfen! Frau Jun.-Prof. Dr. Laila Prager betreut die Dissertation und lädt alle Interessierten im hochschulöffentlichen Rahmen zur Teilnahme ein. Hier finden Sie die offizielle Einladung.

Disputation von Bernard Nwabueze Obi am Freitag, den 12.04.2024 um 12:00 Uhr:

„Home, where healing is complete. An ethnography of Igbo migrants in Germany and their biomedicine and traditional healing experience"

Ort: Seminarraum 222; ESA West, Institut f. Ethnologie, ESA-West in 20146 Hamburg

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Auslegung Gutachten Becker

5. April 2024, von Internetredaktion

 Universität Hamburg

Fakultät für Rechtswissenschaft

-       Promotionsausschuss –

                                                                                                                                              5. April 2024

 Betr.: Promotionsverfahren      Carolin Becker

Sehr geehrte Damen und Herren, 

hiermit werden Sie gemäß § 9 Abs. 5 PromO davon unterrichtet, dass die Dissertation:

„Doppelbesteuerung aufgrund einer Wegzugsbesteuerung gemäß § 6 AStG“

und die Zusammenfassung sowie die beiden Gutachten bis zum 19.04.2024                

in der Verwaltung der Fakultät, Schlüterstr. 28, Zi. A 120 zur Einsicht ausliegen.

Erstgutachter:                 Prof. Dr. Hummel

Note:                                 magna cum laude

Zweitgutachter:             Prof. Dr. Frotscher

Prof. Dr. Peter Wetzels

Vorsitzender des Promotionsausschusses

Auslegung Gutachten Becker (PDF)

Weitere Meldungen

Universität Hamburg

Faculty of Law

Prof. Dr. Peter Wetzels                                                                                 Hamburg, den 28.03.2024

To the members of the Faculty of Law, To Ms. Bulbul Khaitan, In accordance with § 11 of the doctoral regulations, I invite you to...

An die Mitglieder der Fakultät für Rechtswissenschaft

An Herrn Christian Uffelmann

Betr.: Disputation...

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Lea Schröder successfully defends dissertation

25 March 2024

Lea Schröder

Photo: Joachim Moll

Congratulations to Lea Schröder for her successful disputation on 25th of March!

Lea Schröder works in the group Sustainability and Global Change (FNU) on land use topics. Her dissertation “Sustainable agricultural adaptation under climate change: Insights from Northeast India and the Brazilian Amazon” was jointly supervised by Prof. Uwe Schneider and Prof. Jürgen Scheffran.

In her research, Lea has focused on the upland shifting cultivation system in Northeast India, where she assessed the effects of climate change on soil erosion. She also analyzed the factors that influence the use of soil and water conservation practices, based on a survey conducted with tribal farming communities in the study region. Lea's second study region was the Brazilian Amazon, where she conducted interviews with cattle ranchers and soybean farmers to understand local intensification processes, such as pasture-to-cropland conversions. Through her research, she has identified important factors that motivate and constrain agricultural adaptation in these regions.

Lea will continue as a postdoctoral researcher in the CLICCS-C2 project.

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Luisa Gensch published her first PhD paper titled "Pesticide risk assessment in European agriculture: Distribution patterns, ban-substitution effects and regulatory implications" in “Environmental pollution”. Luisa is a PhD student at FNK and also a member of the International Max-Planck Research...

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Dissertationen

Die Veröffentlichung Ihrer Dissertation ist integraler Bestandteil Ihres Promotionsverfahrens. Die Staatsbibliothek betreibt den Dissertationsserver der Universität Hamburg und unterstützt Sie beim digitalen Veröffentlichen. Veröffentlichen Sie nicht digital, ist es notwendig, Ihre Dissertation in gedruckter Form zu publizieren. Darüber hinaus sind Sie immer verpflichtet, Exemplare Ihrer Arbeit bei der Stabi abzugeben. Informieren Sie sich darüber hier oder bei Ihrer Promotionsstelle. Die Stabi ist zentrale Sammelstelle für die Dissertationen der Universität Hamburg. Neben der Bereitstellung der als Papierausgaben veröffentlichten Arbeiten werden auch alle elektronischen Dissertationen der Universität Hamburg und vieler weiterer Universitäten  über den Dissertationsserver der Bibliothek und über den Katalog plus angeboten.

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Bericht zur DGD-Tagung in Hamburg

9. April 2024

Unter dem Titel „Demographic Development in the Nordic Countries and Germany“ fand im März die Jahrestagung der DGD an der Universität Hamburg statt. Ab sofort ist auch ein ausführlicher Bericht zur Tagung mit hier erhältlich.

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  4. Einschreiben in zulassungsfreie Bachelorstudiengänge oder Rechtswissenschaft

  5. Studienbeginn: Die erste Woche an der Uni

  6. Wir wollen's wissen!

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  1. E-Dissertationen der UHH

    Alle Dissertationen werden auf dem Archivserver der Deutschen Nationalbibliothek archiviert. Der Dissertationenserver ist bei einschlägigen Nachweissystemen (wie OpenDOAR - Directory of Open Access Repositories; ROAR - Registry of Open Access Repositories) gemeldet.

  2. Promotion : Fachbereich Erdsystemwissenschaften

    ACHTUNG! Ab Mai: Wir arbeiten ausschließlich digital! Bitte kontaktieren Sie uns immer über promotion.geouni-hamburg.de oder nutzen Sie unsere persönlichen, digitalen Sprechzeiten. Da wir Promotionsverfahren elektronisch bearbeiten, bitten wir Sie aus Datenschutzgründen mit uns (spätestens nach erfolgter Zulassung) über.

  3. Dissertationen : FIS-Portal : Universität Hamburg

    FIS-Portal. Weitere Daten. Dissertationen. Eine Dissertation, Doktorarbeit, oder auch Promotionsschrift ist eine eigenständige wissenschaftliche Arbeit zur Erlangung eines Doktorgrades an einer wissenschaftlichen Hochschule mit Promotionsrecht.

  4. Startseite

    Neben der Bereitstellung der als Papierausgaben veröffentlichten Arbeiten werden auch alle elektronischen Dissertationen der Universität Hamburg und vieler weiterer Universitäten über den Dissertationsserver der Bibliothek und über den Katalog plus angeboten. Sie haben Fragen zum Publizieren Ihrer Dissertation?

  5. PDF KONTAKT UND ANSPRECHPARTNER EINREICHUNG DER DISSERTATION

    EINREICHUNG DER DISSERTATION GEMÄß Geschäftsführung DER PROMOTIONSORDNUNG VOM 18. JANUAR 2017. SOZIALWISSENSCHAFTEN. KONTAKT UND ANSPRECHPARTNER . Universität Hamburg Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Graduate School Von-Melle-Park 5, Aufgang C D-20146 Hamburg www.wiso.uni-hamburg.de/einrichtungen/graduate-school .

  6. PDF Merkblatt/Checkliste zum Einreichen der Dissertation

    Merkblatt/Checkliste zum Einreichen der Dissertation. Promotionsbüro. Edmund-Siemers-Allee 1 Raum 312 20146 Hamburg Tel. +49 40 42838-8284 [email protected] www.gwiss.uni-hamburg.de. Merkblatt/Checkliste zum Einreichen der Dissertation.

  7. FAQ : Fakultät für Rechtswissenschaft : Universität Hamburg

    Welche Unterlagen muss ich bei der offiziellen Einreichung der Dissertation abgeben? - Upload der Dissertation in Docata sowie zwei gedruckte Exemplare in der Geschäftsstelle des Promotionsausschusses

  8. FAQ

    Was muss ich bei der Einreichung der Dissertation beachten? 6. Welche formellen Vorgaben muss meine Dissertation unbedingt erfüllen? 7. Kann ich eine kumulative Dissertation verfassen? 8. Welche Regeln gelten für die Auswahl der Gutachter:innen und Mitglieder der Prüfungskommission? 9. Wie ist der Ablauf des Disputationsverfahrens? 10.

  9. PDF Leitfaden zum Promotionsverfahren an der Medizinischen Fakultät ...

    Antrag auf Zulassung zur Promotion. Abgabe der Dissertation. Gutachtenerstellung durch den Prüfungsausschuss. Mündliche Prüfung. Bestehen der Prüfung. Veröffentlichung der Dissertation. Promotionsfeier. Stand: März 2021. Zusätzliche Informationen. Informationen finden Sie unter. www.uke.de > studierende > promotion.

  10. Print-Dissertationen ǀ SUB Hamburg

    Wenn von der Fakultät zugelassen, können ein oder mehrere bereits veröffentlichte oder zur Veröffentlichung anstehende Artikel mit einer Zusammenfassung versehen als Dissertation eingereicht werden. Es sollten die einzelnen Teile voneinander unterscheidbar sein.

  11. PDF So laden Sie Ihre Hochschulschrift auf den Server der ...

    Beginnen Sie die Anmeldung Ihrer Dissertation/Habilitation mit dem Button „Neuer Eintrag": Falls Sie keine Rechenzentrumskennung haben, wählen Sie „Login für Externe" und registrieren sich über „Neu Hier?" mit Ihrer aktuellen und aktiven E-Mail-Adresse (Sie bekommen dann weitere Informationen für die Anmeldung zugesendet)

  12. Aktuelle Hinweise aus dem Promotionsbüro

    Wer seine Dissertation dennoch fristgerecht einreichen möchte, kann dies vorab in elektronischer Form tun an: promotion.geisteswissverw.uni-hamburg.de.

  13. Recherchetipp: Wie und wo finde ich Dissertationen?

    Angehörige der Universität Hamburg können Ihre Dissertation elektronisch veröffentlichen. Die Dissertation ist dann weltweit frei zugänglich verfügbar.

  14. Dissertationen : Fachbereich Chemie : Universität Hamburg

    Auf diesen Seiten finden Sie Dissertation, die im Fachbereich Chemie abgeschlossenen wurden. Die Datenbank (abfragbar durch die Suche) enthält auch Dissertationen, die von Mitgliedern des Fachbereiches an anderen Universitäten betreut wurden. seit 2020. 2010-2019. 2000-2009. 1990-1999. 1980-1989. 1970-1979. 1960-1969. 1940-1959. until 1939.

  15. Einladung zur Disputation : Institut für Ethnologie : Universität Hamburg

    Einladung zur Disputation. 10. April 2024, von Franziska Neubauer. Wir freuen uns sehr, die Disputation von Herrn Bernard Nwabueze Obi ankündigen zu dürfen! Frau Jun.-Prof. Dr. Laila Prager betreut die Dissertation und lädt alle Interessierten im hochschulöffentlichen Rahmen zur Teilnahme ein. Hier finden Sie die offizielle Einladung.

  16. Auslegung Gutachten Becker : Fakultät für Rechtswissenschaft

    Universität Hamburg. Fakultät für Rechtswissenschaft- Promotionsausschuss - 5. April 2024 Betr.: Promotionsverfahren Carolin Becker Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit werden Sie gemäß § 9 Abs. 5 PromO davon unterrichtet, dass die Dissertation: „Doppelbesteuerung aufgrund einer Wegzugsbesteuerung gemäß § 6 AStG" und die Zusammenfassung sowie die beiden Gutachten bis zum 19.04 ...

  17. Lea Schröder successfully defends dissertation : Sustainability and

    Congratulations to Lea Schröder for her successful disputation on 25th of March!. Lea Schröder works in the group Sustainability and Global Change (FNU) on land use topics. Her dissertation "Sustainable agricultural adaptation under climate change: Insights from Northeast India and the Brazilian Amazon" was jointly supervised by Prof. Uwe Schneider and Prof. Jürgen Scheffran.

  18. Ein Service der Hochschulschriftenbearbeitung der SUB Hamburg

    Die Anamnesegespräche wurden auf Video aufgezeichnet und anhand des Anamneseschemas, mit dem im Modellstudiengang iMED an der Medizinischen Fakultät Hamburg im Rahmen des KUMplusKOM-Stranges Anamnese unterrichtet wird, ausgewertet. Es wurde hierbei zwischen den Kategorien „Ärztliche Frage" und durch die Schauspielpatientin oder den Schauspielpatienten „Selbst berichtet ...

  19. Dissertationen ǀ SUB Hamburg

    Veröffentlichen Sie nicht digital, ist es notwendig, Ihre Dissertation in gedruckter Form zu publizieren. Darüber hinaus sind Sie immer verpflichtet, Exemplare Ihrer Arbeit bei der Stabi abzugeben. Informieren Sie sich darüber hier oder bei Ihrer Promotionsstelle. Die Stabi ist zentrale Sammelstelle für die Dissertationen der Universität Hamburg.

  20. Gastwissenschaftler:innen : Arbeitsmarkt, Migration, Gender

    Hamburg Research Academy; Pier Plus; Hamburger Zentrum für Universitäres Lehren und Lernen (HUL) ISA-Zentrum; Centrum für Erdsystemforschung und Nachhaltigkeit (CEN) Museen und Sammlungen ; Universitätsarchiv; Regionales Rechenzentrum; Präsidialverwaltung; Transferagentur; Unikontor; Zielgruppen. Studieninteressierte; Studierende ...

  21. Neeharika Kakunuri, M.A. : Arbeitsmarkt, Migration, Gender

    E-Mail: neeharika.kakunuriucdconnect.ie. Neeharika Kakunuri is a visiting scholar and PhD candidate from the University College Dublin (UCD) under the supervision of Prof Frank Walsh. She is currently visiting Prof Miriam Beblo and her team at Universität Hamburg. Neeharika's work focuses on development issues in South Asia with a strong focus ...

  22. Bericht zur DGD-Tagung in Hamburg : Ökologisierung und quantitative

    Dissertationen; Kooperationen; Kontakt; Foto: UHH/Denstorf. UHH. WiSo-Fakultät. Fachbereich Sozialwissenschaften . Professuren. Professur Kley. Über uns. Aktuelles. Bericht zur DGD-Tagung in Hamburg. Bericht zur DGD-Tagung in Hamburg. 9. April 2024. Unter dem Titel „Demographic Development in the Nordic Countries and Germany" fand im März die Jahrestagung der DGD an der Universität ...