dissertation vg wort melden

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Geld für Ihre Doktorarbeit von der VG Wort mitnehmen!

Unabhängig davon, ob Sie Ihre Dissertation im Eigendruck oder mit Verlagsvertrag bei einem Verlag veröffentlichen, können Sie als Autor Verwertungsansprüche bei der Verwertungsgesellschaft Wort (»VG Wort«) anmelden. Die Ausschüttung dieser Tantiemen für das Jahr 2017 (ausgezahlt in 2018) betrug für ein im Verlag veröffentlichtes Buch im Standardumfang (101 - 300 Druckseiten) 1.800 EUR! Die Beträge schwanken, waren aber bislang immer lohnenswert: Der niedrigste Wert hier verzeichnete Wert waren 350 Euro im Jahr 2007, im Jahr 2021 kamen 2.000 EUR zur Auszahlung. Für umfangreichere bzw. kürzere Werke werden Zu- bzw. Abschläge vorgenommen, für Dissertationen im Selbstverlag gibt es regelmäßig nur den halben Betrag. Einzelheiten zur Berechnung der Quoten gibt es auf den Internetseiten der Verwertungsgesellschaft Wort .

Auf dieser Seite:

Woher kommt das Geld?

Was muß ich tun, um das geld zu bekommen.

  • Welche Fristen sind einzuhalten?
  • Wieviel Geld gab es in den letzten Jahren für ein Standardbuch
  • Darf's noch etwas mehr sein
  • Sonderausschüttung Bibliothekstantieme
  • Tantiemen für Online-Texte
  • Nicht verteilbare Einnahmen der VG Wort
  • ein (wissenschaftliches) Buch schreiben und veröffentlichen
  • mit der VG Wort einen Wahrnehmungsvertrag abschließen Die VG Wort refinanziert sich über Gebühren bei ihren Ausschüttungen, der Autor muss also keine sonstigen Beiträge o.ä. an die VG Wort zahlen.
  • für das entsprechende Buch innerhalb der geltenden Frist eine Meldung an die VG Wort erstellen
  • sich im Oktober des Jahres auf die eingehende Zahlung freuen

Voraussetzung für die erforderliche Meldung im Bereich Wissenschaften ist eine »angemessene Verbreitung des Buches in wissenschaftlichen Bibliotheken« im Sinne des jeweils aktuell geltenden Verteilungsplanes der VG Wort. Derzeit (06.10.2018) ist § 48 des Verteilungsplanes der VG Wort vom 9. Juni 2018 einschlägig:

§ 48 Ausschüttung für wissenschaftliche sowie Fach-und Sachbücher

1. Eine individuelle Ausschüttung erfolgt für wissenschaftliche sowie Fach - und Sachbücher, die in wissenschaftlichen Bibliotheken in der Bundesrepublik Deutschland in angemessenem Umfang ausgeliehen werden. Berücksichtigt werden nur Werke, die im Karlsruher Virtuellen Katalog (KVK) in mindestens zwei regionalen Verbundsystemen mit mindestens 5 Standorten nachgewiesen sind. Schenkungen werden nicht berücksichtigt.

2. Wissenschaftliche sowie Fach - und Sachbücher, bei denen die Voraussetzung von Abs. 1 nicht erfüllt ist, können nur berücksichtigt werden , sofern nachgewiesen wird, dass sie in der Bundesrepublik Deutschland in angemessenem Umfang verbreitet sind (bei mindestens 3 Standorten oder mindestens 100 verkauften Werkexemplaren) und erwartet werden kann, dass sie abgelichtet werden. Diese Werke wer den mit 50 % des regulären Urheberanteils berücksichtigt. Autobiographien werden nicht berücksichtigt.

3. Werke, die für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmt sind, sowie Werke, die zu einem erheblichen Anteil aus urheberrechtsfreien Texten oder Abbildungen bestehen, werden unter den Voraussetzungen des Abs. 1 mit 50 %, unter den Voraussetzungen des Abs. 2 mit 25 % des regulären Urheberanteils berücksichtigt.

4. Alle Werke i.S. von Abs. 1 und 2 können einmalig gemeldet werden, wenn sie im Jahr vor der Ausschüttung oder in den vorangegangenen 2 Jahren erschienen sind. Neuauflagen oder Lizenzausgaben sind nur meldefähig, wenn sie in wesentlichen Teilen neu bearbeitet sind (mindestens 10 % neuer Text). Dabei wird die Aktualisierung von Datenmaterial, die Veränderung im Druck - und Erscheinungsbild oder der Austausch von Bildmaterial nicht berücksichtigt.

5. Buchreihen und Serien, deren einzelne Bände überwiegend aus identischem Text bestehen, werden nur mit einem Band berücksichtigt. Abweichende Textteile können als Buchbeiträge gemäß den Bestimmungen des § 50 gemeldet werden.

6. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Umfang eines Buchs. Dieser ist vom Urheber auf Anforderung zu belegen. Danach werden Bücher u n abhängig von ihrem Format bewertet bei 49 bis 100 Druckseiten mit Faktor 0,7 101 bis 300 Druckseiten mit Faktor 1,0 301 bis 500 Druckseiten mit Faktor 1,1 501 bis 700 Druckseiten mit Faktor 1,2 701 bis 900 Druckseiten mit Faktor 1,3 901 bis 1.100 Druckseiten mit Faktor 1,4 über 1. 100 Druckseiten mit Faktor 1,5

7. Sammlungen von urheberrechtlich geschützten Lernkarten, die einen Mindestumfang von 101 Karten erreichen, werden mit 1/8 des vollen Buchwerts berücksichtigt.

8 . Ein Urheber kann seinen individuellen Anspruch an eine der in § 49 aufgeführten Urheberorganisationen abtreten mit der Folge, dass an diese die entsprechenden Beträge von der VG WORT auszuschütten sind.

9 . Für Beiträge in wissenschaftlichen und Fach - und Sachbüchern gelten die Bestimmungen des § 50 .

Die konkret zu verteilende Summe wird für jedes Jahr anhand der Einnahmen der VG Wort festgelegt.Für das Jahr 2020 ergab sich für ein Standard-Buch ein Betrag von 1.400 EUR. Die genauen Regelungen finden Sie am zuverlässigsten und aktuellsten unmittelbar bei der VG Wort.

Für diese Tantiemen können sich Nachteile ergeben, wenn man ein Werk sowohl elektronisch als auch gedruckt publiziert: Beide Verbreitungswege werden nämlich getrennt erfasst. Das führt natürlich dazu, dass man im Vergleich zu einem einheitlichen Vertriebsweg doppelt so viele Exemplare absetzen muss, um die jeweiligen Mindest-Verbreitungen zu erreichen. Eine Kumulierung lässt die VG Wort auch dann nicht zu, wenn es sich inhaltlich um dieselbe Arbeit handelt. Mehr zu dieser Problematik im Forum… .

Wieviel Geld gibt es genau?

Für wissenschaftliche Bücher ist der Betrag von drei Faktoren abhängig, nämlich zum einem von der Seitenzahl und zum anderen von der jeweiligen Höhe der Jahresausschüttung, außerdem davon, ob man einer Beteiligung des Verlages an der Ausschüttung zugestimmt hat oder nicht.

Der in den Quoten der Abteilung Wissenschaft festgelegte Standardbetrag (nur Autorenanteil) für ein im Jahr … erschienenes Buch gilt für ein Werk mit 101 bis 300 Druckseiten. Für größere Werke gibt es entsprechend mehr, für kleinere weniger.

Der entsprechende Wert ergibt sich jeweils aus der »Aktennotiz Hauptausschüttung« der VG Wort für das jeweilige Erscheinungs- bzw. Ausschüttungsjahr und dort aus der Rubrik 2) Abteilung Wissenschaft, A. Printmedien, a) Ausschüttung an Autoren und dort als zweiter Aufzählungspunkt »Vergütung für ein 20.. ersch. Buch«. Auf der Internetseite sind allerdings die Werte nur eine Zeitlang verfügbar, so dass ich hier versuche, ein etwas länger reichendes Archiv anzubieten (immerhin publiziert die VG Wort aber nun schon die letzten fünf Jahre).

Den großen Sprung zwischen dem Plan 2017 und dem Plan 2018 erkläre ich mir mit einem BGH-Urteil zu den Verlegeranteilen vom 21.04.2016 ( Az.I ZR 198/13 »Verlegeranteil« ) . Die waren vorher von der VG Wort "automatisch" vom Autorenanteil abgezweigt worden. Seit jener Entscheidung steht fest. dass dieses Geld grundsätzlichvollständig dem Autor zusteht und ein Verlagsanteil nur mit Zustimmung des Autors an den Verlag ausgezahlt werden darf. Weil es im Bereich Wissenschaft einen 50prozentigen Anteil geht, haben sich die Werte zwischen beiden Jahren entsprechend verdoppelt.

Darf's noch ein bißchen mehr sein?

Es gibt drei Möglichkeiten, die beschriebenen Einnahmen noch einmal etwas zu erhöhen: Einmal durch Teilnahme an der nur alle drei Jahre erfolgenden Sonderausschüttung Bibliothekstantieme und zum anderen, indem man auch weitere Texte (z.B. in Fachzeitschriften, aber auch im Internet) bei der VG Wort meldet. Und für Menschen, die vielleicht schon vor längerer Zeit veröffentlicht haben, gibt es evtl. noch nicht verteilbare Einnahmen .

Aufsätze, weitere Bücher, Texte im Internet?

Wenn man schon einmal dabei ist mit dem Melden bei der VG Wort: Auch für Aufsätze in Fachzeitschriften gibt es Geld, ebenso für Texte im Internet. Die Margen sind zwar etwas kleiner, aber warum sollte man 40 Euro, die einem zustehen, nicht auch noch mitnehmen? In Fachzeitschriften sieht Text oft so klein aus - auf den von der VG Wort herangezogenen sog. Normseiten (1.500 Schreibmaschinen-Anschläge) sieht das ganz anders aus und damit gehen auch die Quoten in die Höhe. Selbst dieser Text überschreitet das Minimum mit ca. 2.500 Zeichen schon deutlich - und in den Dateieigenschaften der üblichen Schreibprogramme lässt sich das auch fix automatisch kontrollieren.

Die Texte im Internet sind eine weitere Besonderheit. Hier muss man eigentlich schon bei der Veröffentlichung eine sog. Zählmarke (Vorpixel) in die Internetseite einbauen. Das tut nicht weh - ist aber immer dann schwierig, wenn der Seitenbetreiber das nicht unterstützt, z.B. auf Verlags-Homepages o.ä.

Für eine Übergangszeit gibt es deshalb im Bereich Texte im Internet noch die sog. Sonderausschüttung für all diejenigen, die noch keine Zählmarken einbauen können. Damit man aber überhaupt kontrollieren kann, ob der Text im fraglichen Jahr im Internet stand, muss er bis zum 31. Dezember gemeldet werden.

Einzelheiten dazu findet man auf den Internetseiten der VG Wort, die allerdings leider sehr unübersichtlich gestaltet ist.

Einkommensteuer?

Die Auszahlungen müssen übrigens in der Steuererklärung angegeben werden, es dürfte sich regelmäßig um Einnahmen aus freiberuflicher (schriftstellerischer) Tätigkeit handeln. Dafür darf man dann auch die im selben Jahr entstandenen Ausgaben in Abzug bringen. Ärgerlich oder aufwändiger wird es, wenn die Kosten - wie so oft - in früheren Jahren entstanden sind. Mehr dazu im Bereich Finanzen/Steuern...

Nicht verteilbare Einnahmen

Noch fragen.

Eigene Fragen können Sie am besten im Forum stellen…

Gefunden bei https://doktorandenforum.de.

  • SpringerLink shop

Informationen zur VG WORT-Ausschüttung und Verlagsbeteiligung

iStock-507218960 © Franck-Boston / Getty Images / iStock

Schon an die VG WORT gedacht?

Durch eine Meldung Ihres Buches bei der VG WORT haben Sie die Möglichkeit, neben dem mit dem Verlag vereinbarten Honorar eine weitere lohnenswerte Vergütung für die Nutzung Ihres Buches zu erhalten. Der Abschluss eines entsprechenden Wahrnehmungsvertrags mit der VG WORT ist kostenlos und ohne großen Aufwand möglich. Detaillierte Informationen zu der Möglichkeit der Meldung Ihres Buches bei der VG WORT finden Sie unten in unseren diesbezüglichen FAQs.  Hinweis: Wir sind darum bemüht, auf dieser Seite die für unsere Autoren wichtigsten Informationen zur Meldung von Büchern und Buchbeiträgen bei der VG WORT zusammenzustellen und häufig gestellte Fragen zu beantworten. Um die Darstellung nicht ausufern zu lassen, beschränken sich die Ausführungen zu dieser komplexen Materie auf die wesentlichen Punkte. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass dadurch bestimmte Punkte verkürzt oder die für Sie im Einzelfall relevanten Konstellationen gar nicht angesprochen sind. Auch kann trotz aller Bemühungen keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität sämtlicher Informationen gegeben werden. Im Zweifelsfall sollten Sie sich anhand der von der VG WORT zur Verfügung gestellten Informationen über die für Sie maßgeblichen Regelungen informieren. Um Ihnen hierbei behilflich zu sein, verweisen wir im Rahmen der unten stehenden FAQs soweit wie möglich auf die entsprechenden Dokumente der VG WORT.

FAQs zur Meldung von Büchern und Buchbeiträgen bei der VG WORT 

(Stand: 19.12.2023)

Die VG WORT ist als Verwertungsgesellschaft ein nicht gewinnorientierter Verein, in dem sich Autor*innen und Verlage zur gemeinsamen Wahrnehmung bestimmter urheberrechtlicher Ansprüche zusammengeschlossen haben. Die VG WORT ist treuhänderisch tätig und verteilt sämtliche Einnahmen – nach Abzug ihrer eigenen Verwaltungskosten – an die mit ihr vertraglich verbundenen Rechteinhaber*innen.

Weitere Informationen zur Tätigkeit der VG WORT finden Sie auf der  Homepage der VG WORT .

Die VG WORT ist als Verwertungsgesellschaft in den Bereichen tätig, in denen eine individuelle Rechtewahrnehmung durch die Urheber*innen bzw. den Verlag aus rechtlichen oder praktischen Gründen nicht möglich bzw. nicht sinnvoll ist. So haben Urheber*innen eines Werkes beispielsweise gegen die Hersteller von Geräten und von Speichermedien, die zur Vornahme von privaten Kopien benutzt werden, grundsätzlich einen Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung. Diese Ansprüche würden sich mit vertretbarem Aufwand aber nicht individuell durchsetzen lassen, so dass sie kollektiv von Verwertungsgesellschaften wie der VG WORT wahrgenommen werden. Ein weiteres Beispiel für Einnahmen aus solchen sogenannten „gesetzlichen Vergütungsansprüchen“ sind Gelder, die Bibliotheken dafür an die VG WORT entrichten müssen, dass dort Bücher und Zeitschriften ausgeliehen werden können. Die Höhe der jeweils anfallenden Vergütung ist durch Tarife oder Einzel- und Gesamtverträge der VG WORT mit den Vergütungspflichtigen oder ihren Verbänden (z.B. Industrieverbände, Bibliotheken, Bund und Länder) geregelt.

Im Folgenden finden Sie weitere Informationen zu den Einnahmen und Tarifen der VG WORT .   

Um an den Ausschüttungen der VG WORT für die Printfassungen wissenschaftlicher Bücher beteiligt zu werden, muss ein Wahrnehmungsvertrag mit der VG WORT abgeschlossen und das entsprechende Buch bei der VG WORT gemeldet werden (siehe Frage 9 für Details zur Meldung). Meldeberechtigt sind Urheber*innen (Autor*innen, Übersetzer*innen und Herausgeber*innen) von wissenschaftlichen und Sach- und Fachtexten. Sind an einem Buch oder einem Beitrag mehrere Autor*innen beteiligt, so kann jede/r Co-Autor*in das betreffende Werk als Miturheber*in melden.

Weitere Informationen finden dazu Sie im Merkblatt der VG WORT für Urheber*innen im wissenschaftlichen Bereich

Online-Texte (wie z.B. online verfügbare eBooks) werden von Nutzer*innen ebenso wie gedruckte Bücher und Zeitschriftenbeiträge z.B. für private oder Forschungszwecke vervielfältigt (z.B. durch Ausdrucken und Kopieren). Analog zu der Hauptausschüttung für Printpublikationen sollen Autor*innen von Online-Texten und ihre Verlage durch die sog. METIS-Ausschüttung der VG WORT einen Ausgleich für solche von Nutzer*innen rechtmäßig erstellten Kopien der betreffenden Texte erhalten. Die VG WORT vergütet dabei nicht pauschal alle Online-Texte, sondern nur solche, die durch eine Mindestzahl von Aufrufen eine hinreichende Kopierwahrscheinlichkeit aufweisen. Die METIS-Ausschüttung findet unabhängig von der Hauptausschüttung für Printpublikationen statt und die Teilnahme daran muss separat beantragt werden (z.B. wenn ein Buch als Print- und Onlineversion erschienen ist).  In Bezug auf METIS wird zwischen der regulären METIS-Ausschüttung und der METIS-Sonderausschüttung unterschieden: Bei der regulären METIS-Ausschüttung können nur Autor*innen teilnehmen, deren Verlag (wie Springer Nature mit seinem Portal „SpringerLink“) am METIS-Zählmarkenverfahren teilnimmt. Demgegenüber kann die METIS-Sonderausschüttung für die Veröffentlichung von Texten auf deutschen Webseiten beantragt werden, auf denen  keine  Zählmarken eingebaut sind (Details hierzu siehe Frage 6 und Frage 9). 

Ausführliche Informationen finden Sie im Merkblatt „ METIS für Urheber*innen “ der VG WORT.

Die reguläre METIS-Ausschüttung kann für Online-Texte beantragt werden, bei denen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erwartet werden kann, dass sie kopiert werden. Das wird bei allen Texten angenommen, die online verfügbar sind und nicht mit einem technischen Kopierschutz versehen sind. Ein gemeldeter Text muss überdies zusammenhängend sein und im Regelfall aus mindestens 1.800 Zeichen (inklusive Leerzeichen) bestehen. Erfüllt ein Text die o.g. Kriterien, so muss er noch eine Mindestanzahl von Zugriffen durch Nutzer*innen aus Deutschland erreichen. Die Anzahl der Zugriffe wird mit Zählmarken erfasst, die auf den jeweiligen Webseiten eingebaut werden und die Aufrufe zählen. Über die Höhe der Mindestzugriffszahl entscheidet jährlich der Verwaltungsrat der VG WORT. Derzeit liegt sie bei Texten mit bis zu 10.000 Zeichen bei 1.500 Aufrufen im Kalenderjahr. Bei Texten mit mehr als 10.000 Zeichen reduziert sich die Mindestzugriffsschwelle auf 750 Aufrufe. Aufrufe von Texten hinter einer Bezahlschranke werden mit dem Faktor drei multipliziert, so dass dann bei Texten mit mehr als 10.000 Zeichen bereits 250 Aufrufe für eine Ausschüttung ausreichen.

Seit April 2020 sind auf „SpringerLink“ aktuelle Zählmarken implementiert, die die Aufrufe der einzelnen Texte durch die Nutzer*innen erfassen. Auf Grundlage dieser Zählungen kann der Verlag gegenüber der VG Wort alle Texte melden, die auf diesem Portal die Mindestzugriffswerte erreichen (siehe Frage 5) und somit an der Ausschüttung beteiligt werden können. Für die korrekte Zuordnung Ihrer Texte ist es erforderlich, dass Sie dem Verlag bitte Ihre VG Wort-Karteinummer spätestens bis zum 1. April des auf Ihre Werkpublikation folgenden Jahres mitteilen. Die Karteinummer wird Ihnen von der VG Wort im Zuge des Abschlusses Ihres Wahrnehmungsvertrags per Mail geschickt und ist auch in Ihrem Wahrnehmungsvertrag vermerkt. Wenn Sie bisher noch keinen Wahrnehmungsvertrag mit der VG WORT haben, erhalten Sie Ihre Karteinummer per Mail nachdem der postalisch eingesandte Wahrnehmungsvertrag von der VG WORT bearbeitet wurde (siehe Frage 9 zur Meldung). Ihre Karteinummer übermitteln Sie dann bitte über folgendes  Formular . Eventuelle Rückfragen zur METIS-Meldung können Sie an die folgende Emailadresse richten: [email protected]

Die Übermittlung der Karteinummer ist nur für die reguläre METIS-Ausschüttung notwendig, nicht aber für die Sonderausschüttung: diese ist gerade für solche Webseiten vorgesehen, auf denen  keine  Zählmarken eingebaut sind. Die Sonderausschüttung kann deshalb unabhängig von der Teilnahme des Verlags am METIS-Programm für Online-Texte auf deutschen Webseiten beantragt werden (siehe Frage 9 mit weiteren Informationen zur Meldung). Im Vergleich zur regulären METIS-Ausschüttung sind die Ausschüttungssummen der Sonderausschüttung deutlich geringer und liegen je nach Anzahl der gemeldeten Text wohl nur im niedrigen zweistelligen Bereich.

Die Ausschüttungen an Urheber*innen und Verlage erfolgen anhand der Regelungen in den Verteilungsplänen der VG WORT. Die konkreten Ausschüttungsquoten werden vom Vorstand und dem Verwaltungsrat der VG WORT jährlich neu festgelegt. Im Printbereich lag der auf Autor*innen entfallende Anteil für eine wissenschaftliche Monografie, die in hinreichendem Maße in deutschen wissenschaftlichen Bibliotheken ausgeliehen wurde, in den letzten Jahren im Regelfall zwischen 700 und 1000 Euro. Für weniger oft ausgeliehene Bücher und solche, die nicht einen Mindestumfang von 101 Seiten haben, gelten reduzierte Sätze. Details hierzu lassen sich §§ 46 ff. des aktuellen Verteilungsplans der VG WORT vom 16. Juni 2023 entnehmen.

Auch bei der Ausschüttung für Online-Texte (METIS-Ausschüttung) wird die Höhe der Ausschüttungssummen von der VG WORT jährlich neu festgelegt. Anders als im Printbereich handelt es sich hier nicht um eine einmalige Zahlung – es erfolgt vielmehr jedes Jahr eine Ausschüttung, sofern in dem betreffenden Jahr die Ausschüttungsvoraussetzungen gegeben sind, also insbesondere die Mindestanzahl von Aufrufen erreicht wurde. Nach den aktuellen Verteilungsquoten erhält ein meldefähiger Text bei der regulären METIS-Ausschüttung eine Ausschüttungssumme im Bereich von 30-40 EUR. Bei Büchern mit mehr als 250.000 Zeichen und vielen Aufrufen kann die Ausschüttungssumme auch deutlich höher liegen. Im Vergleich zur regulären METIS-Ausschüttung sind die Ausschüttungssummen der METIS-Sonderausschüttung deutlich geringer und liegen je nach Anzahl der gemeldeten Texte oft nur im niedrigen zweistelligen Bereich. Nähere Informationen dazu finden Sie in der  Quoten-Übersicht  der VG WORT.

Neuauflagen von Büchern, für die Sie in der Vergangenheit schon einmal Gelder von der VG WORT ausgeschüttet bekommen haben, können bei der Ausschüttung für wissenschaftliche sowie Fach- und Sachbücher dann gemeldet werden, wenn es sich um eine wesentlich neu bearbeitete Auflage mit mindestens 10% neuem Text handelt. Details können § 48 Ziffer 5 des  aktuellen Verteilungsplans  der VG WORT entnommen werden.

Die Meldung von Print publikationen ist auf den von der VG WORT vorgesehenen Meldeformularen oder online über das von der VG Wort eingerichtete Portal T.O.M. („Texte Online Melden“) vorzunehmen. Für die Teilnahme an der regulären METIS-Ausschüttung für Online -Texte können Sie Ihre Werke nicht selbst melden. Die Meldung erfolgt vielmehr über eine Schnittstelle zwischen dem Verlag und der VG WORT. Damit Ihre ausschüttungsberechtigten Werke auf diesem Weg ordnungsgemäß gemeldet werden können, ist es einerseits erforderlich, dass Sie dem Verlag (wie in Frage 6 beschrieben) Ihre VG WORT-Karteinummer übermitteln. Zum anderen ist für die Teilnahme an der Ausschüttung eine einmalige Registrierung im genannten T.O.M.-Portal der VG WORT notwendig. 

Wenn Sie an der METIS-Sonderausschüttung teilnehmen möchten, müssen Sie gegenüber der VG Wort selbst die URL angeben, unter der Ihr/e Text/e online veröffentlicht wurde/n.

Hier gelangen Sie zum  Online-Meldeportal T.O.M.

Weitere Informationen zur Titelmeldung finden Sie im  Merkblatt der VG WORT für Urheber*innen im wissenschaftlichen Bereich sowie in den  Hinweisen zur Sonderausschüttung .

In den Bereichen Wissenschaft und METIS konnten Urheber*innen lange Zeit auch ohne Abschluss eines umfassenden Wahrnehmungsvertrags Ausschüttungen von der VG WORT beziehen. Seit dem  01.02.2018  ist nun aber auch in diesen Bereichen der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrags erforderlich, um Texte bei der VG WORT melden zu können. Der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrags mit der VG Wort ist ohne großen Aufwand mittels einer Onlineregistrierung oder in Papierform möglich. Sie finden alle notwendigen Dokumente auf der  Website der VG WORT  bzw. im dortigen  Registrierungs- und Meldeportal „T.O.M.“ . Für die METIS-Ausschüttung reicht es auch aus, wenn Sie bereits einen Wahrnehmungsvertrag mit einer Schwestergesellschaft der VG WORT (Literar Mechana in Österreich, Pro Litteris in der Schweiz) abgeschlossen haben. Zusätzlich müssen Sie sich (wie oben in Frage 9 beschrieben) im T.O.M.-Portal registrieren. Dort können Sie Ihre Meldungen einsehen und verwalten. Bitte beachten Sie hinsichtlich der Titelmeldungen die unter Frage 11 dieser FAQ aufgeführten Fristen.

Weitere Informationen zur Titelmeldung finden Sie im  Merkblatt der VG WORT für Urheber*innen im wissenschaftlichen Bereich , im  Projekthandbuch „METIS für Urheber“  sowie in den  Hinweisen zur Sonderausschüttung .

Die Teilnahme an der Ausschüttung für Printwerke setzt voraus, dass Sie (sofern nicht bereits geschehen) zunächst einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG WORT abschließen. Der Antrag auf Abschluss eines solchen Wahrnehmungsvertrags kann zwar online ausgefüllt werden, muss aber zusätzlich ausgedruckt und postalisch an die VG WORT geschickt werden. Nach Abschluss des Wahrnehmungsvertrags können Sie Ihre Werke dann bei der VG WORT melden. Die konkrete Werkanmeldung muss für diese Ausschüttung spätestens bis zum 31. Januar eines Jahres bei der VG WORT eingegangen sein, um im Rahmen der Ausschüttungen in dem gleichen Jahr berücksichtigt werden zu können. Bei postalischer Anmeldung ist jeweils das Datum des Posteingangs bei der VG WORT entscheidend. Später eingehende Meldungen können von der VG WORT erst im Folgejahr berücksichtigt werden, soweit nicht Ausschlussfristen entgegenstehen.

Wenn Sie an der METIS-Ausschüttung teilnehmen wollen, so setzt dies ebenfalls zunächst den Abschluss eines Wahrnehmungsvertrags mit der VG WORT voraus (sofern nicht bereits geschehen). Überdies müssen Sie sich im T.O.M.-Portal der VG WORT registrieren und dem Verlag für die Teilnahme an der regulären METIS-Ausschüttung Ihre VG WORT-Karteinummer übermitteln (siehe Fragen 6 und 9). Der Verlag übernimmt dann die Werkmeldungen bis zum Fristablauf am 01. Juni eines jeden Jahres.

Die Meldung Ihrer Werke für die alternativ mögliche METIS-Sonderausschüttung müssen Sie analog zur Meldung der Printwerke bis zum 31. Januar eines Jahres selbst vornehmen, wenn Sie im gleichen Jahr an der Ausschüttung teilnehmen möchten.

Derzeit sind Bücher, Buch- und Fachzeitschriftenbeiträge sowie Lieferungen  3 Jahre  für die Printausschüttung meldefähig. Diese Werke können einmalig gemeldet werden, wenn sie im Jahr vor der Ausschüttung oder in den vorangegangenen zwei Jahren erschienen sind. Für die Ausschüttung im Jahr 2024 können also beispielsweise Werke gemeldet werden, die in den Jahren 2021-2023 erschienen sind.   Für die reguläre METIS-Ausschüttung gilt, dass auch Texte aus früheren Jahren gemeldet werden können, sofern sie in dem Jahr, für das die Meldung erfolgt, die Mindestzugriffsschwelle überschreiten (siehe Frage 5) und die sonstigen oben beschriebenen Voraussetzungen für eine Meldung vorliegen.  Für die METIS-Sonderausschüttung ist nicht entscheidend, wann ein Text online gestellt wurde. Wichtig ist allein, dass der Text im Jahr der Meldung noch online steht.

Wenn Sie METIS-Meldungen zu Ihren Büchern und Buchbeiträgen vermissen, dann kann das verschiedene Ursachen haben. Um solche Meldungen zu finden, betätigen Sie bitte einmal den sog. „Meldewizard“ der VG Wort. Über den „Meldewizard“ können sich Autor*innen etwaige Meldungen anzeigen lassen, bei denen z.B. die Karteinummer zu spät oder gar nicht angegeben wurde, und diese Meldungen und die Autorenschaft ggfs. bestätigen. Sie können also über den „Meldewizard“ nicht eigenständig melden, sondern nach bereits eingereichten Meldungen vom Verlag suchen.

So funktioniert es:

  • Gehen Sie in Ihrem VG Wort-Konto ( T.O.M. ) im METIS-Bereich unter „Meine Meldungen“ auf „Meldung erstellen“. 
  • Beantworten Sie die Frage, ob sich der Text auf Ihrer eigenen Homepage befindet oder ob Sie Verwender einer Zählmarke sind, mit „NEIN“.
  • Bei der Frage nach den Zählmarken wählen Sie bitte „JA“ aus.
  • Bei der Frage, ob Sie die Karteinummer weitergegeben haben, wählen Sie bitte „NEIN“.
  • Suchen Sie dann bei „Verlag“ den Verlagsnamen in der Liste.

Daraufhin werden Ihnen Meldungen angezeigt, die ausschüttungsrelevant sind und bei denen Ihr Name als Urheber*in enthalten ist, jedoch nicht Ihre Karteinummer. Die gefundenen Meldungen müssen Sie dann nur noch bestätigen, sofern der Text von Ihnen verfasst wurde.

Die Bestätigung über den „Meldewizard“ können Sie frühestens im Mai des Folgejahrs des Erscheinungstermins Ihres Werks vornehmen, spätestens jedoch in einem Zeitraum von drei Jahren nach dem Erscheinungstermin.

In den Meldeformularen der VG WORT wird abgefragt, ob und ggf. mit wem Sie das betreffende Werk (also Ihr Buch oder Ihren Buchbeitrag) gemeinsam als Miturheber*in geschaffen haben. Bitte geben Sie hier alle Miturheber*innen des von Ihnen gemeldeten Werks an. Die betreffenden Gelder werden dann von der VG WORT anteilig ausgeschüttet. 

Die Hauptausschüttung der Abteilung Wissenschaft erfolgt Ende Juni/Anfang Juli eines jeden Jahres. Die METIS-Ausschüttung für Online-Texte erfolgt im September/Oktober eines jeden Jahres.

Die Zahlungen der VG WORT an Urheber*innen und Verlage sind steuerpflichtig. Die Empfänger von Ausschüttungsbeträgen sind dazu verpflichtet, diese im Rahmen der Steuererklärung ordnungsgemäß anzugeben. Weitere Informationen können der Übersicht der VG WORT zur Versteuerung der Ausschüttungsbeträge sowie dem "Merkblatt Umsatzsteuer" und der „ Sonderinformation zur Umsatzsteuer " entnommen werden.

Über viele Jahrzehnte hat die VG WORT die Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen sowohl an Autor*innen als auch an Verlage verteilt. Seit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2016 wurden diese Einnahmen jedoch allein den Autor*innen zugeordnet. Den Autor*innen wurde deshalb in den letzten Jahren neben dem Autor*innenanteil zusätzlich auch der Verlagsanteil (je nach Ausschüttungsart zwischen 30-50% des auf das jeweilige Werk entfallenden Ausschüttungsbetrags) ausgeschüttet. Verlage konnten den Verlagsanteil aber dann erhalten, wenn die betreffenden Autor*innen nach Veröffentlichung ihrer Werke auf freiwilliger Basis ihr Einverständnis zu einer solchen Beteiligung erklärten.

Aufgrund einer im Sommer 2021 erfolgten Gesetzesänderung werden die von der VG WORT ab dem 7. Juni 2021 eingenommenen Gelder nun wieder anhand fester Quoten zwischen den Urheber*innen und den Verlagen aufgeteilt.

Aus dem Grund finden im Jahr 2022 einmalig zwei Hauptausschüttungen statt: In der ersten Hauptausschüttung Anfang Juli werden die Verlage nur dann beteiligt, wenn die Urheber*innen dem zugestimmt haben. Die Ausschüttung basiert auf Einnahmen der VG WORT vor dem 7. Juni 2021. Die zweite Hauptausschüttung im Herbst 2022 richtet sich nach den neuen gesetzlichen Regelungen und ihrer Umsetzung im Verteilungsplan der VG WORT und wird die Einnahmen der VG WORT ab dem 7 Juni 2021 berücksichtigen.

Wenn Sie Werke rückwirkend melden möchten (siehe dazu auch Frage 12) und die VG WORT für diese Werke Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen vor dem 7. Juni 2021 erhalten hat, so können Sie für diese Werke noch angeben, ob Sie der Verlagsbeteiligung zustimmen möchten oder nicht. Für solche rückwirkenden Meldungen gilt dann abweichend der Verteilungsplan in der Fassung vom 20. März 2021. 

Die VG WORT hat auf Ihrer Homepage diverse Kontaktmöglichkeiten aufgeführt. Konkrete Fragen können insbesondere per Kontaktformular oder per Telefon gestellt werden.  Hier  werden spezifische Telefonnummern aufgelistet, so dass Sie gleich bei dem/der richtigen Ansprechpartner*in landen.  

Logo von Hamburg University Press

Vergütung für Urheberinnen und Urheber

Was ist die VG Wort?

Was macht die VG Wort?

Wer hat Anspruch auf das Geld?

Welche Werke können vergütet werden?

Wie hoch ist die Ausschüttung?

Was kann ich tun, um an der Ausschüttung teilzuhaben?

Die VG Wort (Verwertungsgesellschaft Wort) ist ein Zusammenschluss von Autoren und Verlagen, der 1958 als rechtsfähiger Verein gegründet wurde. Ihre Aufgabe ist es, dem "Schöpfer eines geistigen Werkes" für die Nutzung und Vervielfältigung seines Werkes durch andere mit Hilfe des Urheberrechts zu einem finanziellen Ausgleich zu verhelfen. Neben der VG Wort gibt es weitere Gesellschaften, u. a. die VG Bild Kunst und die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte).

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Die Verwertungsgesellschaft zieht gesetzlich vorgeschriebene Gebühren ein, die bei der legalen Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke anfallen (zum Beispiel Tantiemen in Bibliotheken) und an die wahrnehmungsberechtigten Urheberinnen und Urheber ausgeschüttet werden.

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Im Bereich Wissenschaft erfolgen Ausschüttungen der VG WORT an die Autorinnen und Autoren, Herausgeberinnen und Herausgeber oder Übersetzerinnen und Übersetzer wissenschaftlicher Publikationen . Dazu gehören wissenschaftliche Fach- und Sachbücher und Fachbeiträge. Sind an einem Buch oder Beitrag mehrere Autorinnen und Autoren beteiligt, kann jede/-r Co-Autorin oder -Autor die Veröffentlichung als Miturheberin oder -urheber melden ( Merkblatt für Urheber im wissenschaftlichen Bereich, Stand: Februar 2022).

Um an der Auschüttung teilnehmen zu können, muss zunächst ein Wahrnehmungsvertrag mit der VG WORT abgeschlossen werden. Der Abschluss des Vertrags ist kostenlos.

  • Print-Veröffentlichungen: Wichtige Voraussetzung für die Vergütung ist die angemessene Verbreitung in Bibliotheken. Bücher müssen in mindestens zwei regionalen Verbundsystemen mit mindestens fünf Standorten, Zeitschriften mit mindestens zwei leihverkehrsrelevanten Standorten in der Zeitschriftendatenbank nachgewiesen sein (der Mindestumfang eines Beitrags beträgt 2 A4-Seiten). Magister-, Diplom- oder Seminararbeiten werden nicht berücksichtigt. Die Vergütung erfolgt im Rahmen einer Hauptausschüttung ( Quoten 2023 für 2022 ).
  • Offline-Veröffentlichungen: Auch Beiträge auf CD oder DVD (Beiträge in Fachzeitschriften oder Fachbüchern, kartografische Werke und Multimediaprodukte, die v. a. aus Text bestehen) können gemeldet werden, sofern in Deutschland mindestens 200 Exemplare verkauft oder mit deren Verkauf ein Umsatz von mindestens 10.000 EUR erzielt wurde.
  • Online-Veröffentlichungen: E-Books können gemeldet werden, wenn es sich um nicht kopiergeschützte Epub- oder PDF-Dateien handelt. Dies ist bei den Stabiverlagsveröffentlichungen der Fall. Für Online-Veröffentlichungen gibt es eine Sonderausschüttung . Die Meldung von Texten im Internet (METIS) erfolgt durch die Autorinnen und Autoren über T.O.M. (Texte Online Melden), das Registrierungs- und Meldeportal der VG Wort. Meldefähig sind inhaltlich geschlossene Texte mit einem Mindestumfang von 1.800 Anschlägen. Informationen zur Meldung stellt die VG Wort unter METIS für Urheber (Stand: 2022) bereit. Weitere Hinweise finden Sie im Merkblatt für Urheber im wissenschaftlichen Bereich, (Stand: Februar 2022).

Die Höhe der Ausschüttung ist abhängig von den jährlichen Einnahmen der VG Wort und dem Umfang der angemeldeten Arbeit. Die einmalige Ausschüttung erfolgt jeweils Ende Juni. Eine Übersicht über die unterschiedlichen Quoten findet sich auf den Webseiten der VG Wort .

Sie sind Autor/-in, Herausgeber/-in oder Ubersetzer/-in? Dann nehmen Sie zunächst das Merkblatt für Urheber im wissenschaftlichen Bereich (Stand: Februar 2022) zur Kenntnis. Schließen Sie einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort (seit dem 1. Februar 2018 obligatorisch). Dieser Vertrag ist kostenlos. Vertragsunterlagen können Sie bei der VG Wort herunterladen. Dafür müssen Sie sich zunächst über das Registrierungs- und Meldeportal T.O.M. (Texte Online Melden) anmelden.

Der entsprechende Titel muss persönlich online gemeldet werden. Anmeldeschluss ist jeweils der 31. Januar des dem Erscheinungsjahr folgenden Jahres. Meldungen, die ab 1. Februar eingehen, werden im Folgejahr berücksichtigt. Die Anmeldung des Titels sollte unmittelbar nach seinem Erscheinen erfolgen.

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Die Verwertungsgesellschaft WORT ( VG WORT ) ist ein rechtsfähiger Verein, der sich um die Verwertung von Urheberrechten kümmert und Tantiemen an bezugsberechtigte Personen und Verlage ausgibt.

Autorinnen und Autoren sowie Herausgeberinnen und Herausgeber von wissenschaftlichen Publikationen können für ihre Werke Tantiemen-Ausschüttungen bei der VG WORT beantragen. Zu diesem Zweck müssen sie sich bei der VG WORT als Bezugsberechtigte anmelden: VG WORT Bezugsberechtigte . Anschließend melden sie ihre Werke an die VG WORT . Eine Erfolgsgarantie für die Anträge auf Tantiemen-Ausschüttungen gibt es nicht. Weitergehende Informationen sind unter der Informationsseite „Wissenschaftliche Publikationen“ der VG WORT zu finden.

Auch für die frei zugängliche Publikation einer ausschließlich digitalen Arbeit (als eBook) auf dem Online-Publikationssystem OPEN FAU besteht die Möglichkeit, eine Tantiemen-Ausschüttung über die sogenannte „Sonderausschüttung“ bei der VG WORT zu beantragen. Bitte beachten Sie auch hierzu die Informationsseiten der VG WORT .

Janina Zurybida

Wie du mit wissenschaftlichen Publikationen Geld von der VG Wort erhältst

VG Wort Anleitung

Was ist die VG Wort?

Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) ist ein Verein, der jährlich Tantiemen an seine Wahrnehmungsberechtigten (Autor:innen, Verlage) ausschüttet. Im Rahmen einer treuhänderischen Wahrnehmung kassiert der Verein Gelder von Quellen, die durch die Nutzung deiner Werke Geld verdienen. Verteilt werden die Einnahmen durch jährlich neu festgelegte Quoten.

Folglich kannst du für jede deiner wissenschaftlichen Publikationen, die gewisse Mindestanforderungen erfüllt, Geld von der VG Wort und somit ein passives Einkommen erhalten.

Wie du Wahrnehmungsberechtigte:r bei der VG Wort wirst

Das ist sowohl einfach als auch kostenlos. Jede:r kann sich als Autor:in bei der VG Wort anmelden. Hier geht’s zur Webseite .

Für die Anmeldung musst du einen Wahrnehmungsauftrag mit der VG Wort abschließen. Dieser beinhaltet, kurz gesagt, dass die VG Wort treuhänderisch Rechte und Wahrnehmungen für dich übernehmen darf.

Um den Wahrnehmungsauftrag auszufüllen, wirst du auf das Online-Portal “T.O.M.”(Texte online melden) geleitet. Hier musst du dich registrieren. Drucke nun alle Unterlagen aus (du musst sie sowieso per Post an die VG Wort schicken): die Checkliste, den Wahrnehmungsvertrag (zweimal), das Berufsgruppenformular für Autor:innen und den Inkassoauftrag für das Ausland (auch zweimal).

Durch deine Registrierung im T.O.M. sollten deine persönlichen Daten bereits im Wahrnehmungsvertrag enthalten sein. Dann musst du ihn nur noch mit Ort und Datum versehen und unterschreiben (beide Ausdrucke natürlich). Das gleiche gilt für den Inkassoauftrag. Hier fügst du jedoch zusätzlich bei Abschnitt (1) das Datum ein, an dem du den Wahrnehmungsauftrag unterschrieben hast. Im Normalfall sollten die Daten also identisch sein.

Keine Sorge wegen des Inkassoauftrages. Der gilt natürlich nicht, damit die VG Wort dir gegenüber einen Inkassoauftrag einleiten kann – wofür auch? Damit überträgst du der VG Wort nur zusätzliche treuhänderische Rechte für das Ausland. Also positiv für dich.

Auf dem Berufgruppenformular musst du dich für eine Berufsgruppe entscheiden. Wenn du hauptsächlich wissenschaftliche Publikationen melden möchtest, kreuzt du die Berufsgruppe 3 Autoren und Übersetzer von wissenschaftlicher und Fachliteratur an. Du kannst aber auch mehrere Berufsguppen auswählen, wenn diese auf dich zutreffen. Wenn du bei der Registrierung nur eine Berufsgruppe auswählen konntest, kreuze die weitere einfach auf deinem Ausdruck an.

Das wäre vorerst schon alles. Ab in die Post mit den Unterlagen und dann heißt es warten. Es kann einige Wochen (bis Monate) dauern, bis du von der VG Wort Antwort erhältst .

Wie du deine wissenschaftlichen Publikationen der VG Wort meldest und Geld erhältst

So meldest du deine wissenschaftliche publikation.

Zunächst ist wichtig, dass du Autor:in oder Herausgeber:in der wissenschaftlichen Publikation bist. Das gilt auch, wenn du Co-Autor:in bist. Hast du jedoch nur redaktionelle Arbeit bei der Publikation geleistet, kannst du sie nicht melden.

Deine Publikation muss im Jahr der Meldung oder in den beiden vorangegangenen Jahren erschienen sein.

Wissenschaftliche Publikation als Druckwerk

Im nächsten Schritt ist zu kären, ob deine Publikation als Druckwerk vorliegt:

  • Wissenschaftliches Fach- oder Sachbuch
  • Fachbeitrag in Büchern (mit einem Mindestumfang von zwei “Normseiten” (3 000 Zeichen im Druck))
  • Fachbeitrag in Fachzeitschriften (mit einem Mindestumfang von zwei “Normseiten” (3 000 Zeichen im Druck))
  • Lieferungen zu Loseblattsammlungen.

Wenn dem so ist, kannst du im T.O.M. unter dem Reiter Wissenschaft eine Meldung erstellen . Die Eingaben der Meldung sind selbsterklärend und unkompliziert.

Hier siehst du meine Meldung zu meiner Publikation in einer Fachzeitschrift:

dissertation vg wort melden

Meldeschluss für die Hauptausschüttung und für den Bereich Wissenschaft ist der 31. Januar (Stand November 2022).

Wissenschaftliche Publikation als Internetpublikation

Du kannst deine Publikation als Internetpublikation melden, wenn diese als geschriebener, „stehender“ Text und in folgenden Formaten vorliegt:

  • XHTML-Datei

Weitere Voraussetzung ist, dass dein Text mindestens 1 800 Zeichen inkl. Leerzeichen umfasst. Außerdem muss der Text im gemeldeten Kalenderjahr online abrufbar sein.

Hast du eine eigene Website, auf der du deine Publikation veröffentlicht hast? Dann kannst du den Text nur melden, wenn du dir vorher im T.O.M. sog. Zählmarken bestellt hast, die du deinem Text hinzugefügt hast. Hier ist bei der Meldung zusätzlich zu berücksichtigen, dass du neben den 1 800 Zeichen einen Mindestzugriff von 1 500 (Stand November 2022) erreicht hast, das bedeutet, 1 500 Personen müssen deinen Text auch gelesen haben. Die Anzahl der erforderlichen Zugriffe wird wie die Quoten jedes Jahr neu bekannt gegeben.

Jede Online-Publikation wird im T.O.M. im METIS-Bereich gemeldet. Hier wirst du am Anfang auch nach Zählmarken, Ort der Publikation etc. abgefragt. Also ebenfalls wieder selbsterklärend und unkompliziert.

Für den METIS-Bereich gibt es zwei Meldefristen (Stand November 2022):

Meldeschluss für die reguläre Ausschüttung, d. h. für Urheber:innen, ist der 31. Juli, für Texte, die im Vorjahr den Mindestzugriff erreicht haben.

Meldeschluss für die Sonderausschüttung, d. h. für Texte auf einer fremden Webseite ohne eingebaute Zählmarken, ist der 31. Januar , für Texte, die im Vorjahr online waren.

Ausschüttungen der Tantiemen durch die VG Wort

Die Hauptauschüttung der VG Wort erfolgt in der Regel Ende Juni/Anfang Juli bzw. Ende September/Anfang Oktober für METIS. Wie viel Geld du nun für deine Publikation bekommst, d. h. wie hoch die Quoten sind, wird jedes Jahr neu berechnet und mitgeteilt.

Im Jahr 2021 lag die Quote für die Urheber:innen einer wissenschaftlichen Publikation in einer Fachzeitschrift (Erscheinungsjahr 2020) bei 5,00 € pro Seite. Diese wird anteilig auf die Anzahl der beteiligten Autor:innen ausgezahlt.

Die Urheber:innen eines wissenschaftlichen Buches konnten sich über 2 000 € freuen.

Im Fachbereich METIS wurden Online-Publikationen, welche die oben beschriebenen Voraussetzungen erfüllten, im Jahr 2021 mit 45,00 € prämiert.

Die Sonderausschüttung erfolgt pauschal für eine festgelegte Anzahl an Texten. Bei 1 – 20 gemeldeten Texten wurden 2021 20,00 € ausgeschüttet, bei 21 – 60 Texten 60,00 €.

Eine Übersicht aller wichtigen Termine (Meldefristen, Ausschüttungen etc.) findest du hier . Zudem kannst du dir hier alle Quoten der letzten Jahre anschauen.

Steuererklärung?

Falls du es dir schon gedacht hast: JA, du musst die Tantiemen der VG Wort bei deiner jährlichen Steuererklärung angeben und zwar in der Anlage S (Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit).

Du bist nicht selbstständig, möchtest aber trotzdem von den Auszahlungen der VG Wort profitieren? Die einfachste Möglichkeit ist es, dich bei deinem Finanzamt als freiberufliche:r Autor:in für wissenschaftliche Texte im Rahmen der Kleinunternehmerregelung anzumelden.

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Informationen zur VG WORT-Meldung

Die Verwertungsgesellschaft (VG) WORT wurde 1958 als gemeinsame Interessenvertretung von Autoren und Verlagen gegründet. Sie nimmt gesetzliche Vergütungsansprüche wahr, die durch die Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Publikationen bspw. in Bibliotheken entstehen. Die VG WORT ist treuhänderisch tätig und verteilt sämtliche Einnahmen – nach Abzug ihrer eigenen Verwaltungskosten – an die mit ihr vertraglich verbundenen Rechteinhaber. Weitere Informationen finden Sie auf der VG WORT-Homepage .

Meldung Ihres Werkes

Um von den Ausschüttungen der VG WORT zu profitieren, müssen Sie zunächst einen Wahrnehmungsvertrag abschließen. Melden Sie dann die Print- und die E-Book-Version Ihres Werkes bei der Verwertungsgesellschaft an. Sowohl die Vertragsschließung als auch die Titelmeldung können über das Online-Meldesystem T.O.M. der VG WORT erfolgen.

Melden Sie die elektronische Version Ihres Werkes bitte für die sogenannte Sonderausschüttung an. Wir bauen keine Zählmarken in unsere PDF-E-Books ein, da die Sonderausschüttung für unsere Autoren in aller Regel vorteilhafter ist. Geben Sie im Meldevorgang die Internetadresse (URL) Ihres Werkes in unserer eLibrary ( elibrary.duncker-humblot.com ) an. Unsere E-Books sind grundsätzlich meldefähig im Sinne der VG WORT.

Nützliche Downloads & Links

  Merkblatt für Autoren wissenschaftlicher Werke   Merkblatt für Herausgeber wissenschaftlicher Sammelbände   Merkblatt für die METIS-Meldung   Telefonischer Support der VG WORT (unter »Telefonischer Kontakt«)

  • +49 30 / 79 00 06 - 0
  • info duncker-humblot.de

Twitter | Duncker-Humblot

Bestellinformation

  • Versandkostenfrei innerhalb Deutschlands.
  • Für Kunden aus EU-Ländern verstehen sich unsere Preise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und – außer bei digitalen Publikationen – zuzüglich Versandkosten . Für Kunden aus Nicht-EU-Ländern verstehen sich unsere Preise als mehrwertsteuerfrei und – außer bei digitalen Publikationen – zuzüglich Versandkosten .

Finanzierung der Druckkosten

Durch zuschüsse der vg-wort und andere, kai stapelfeldt.

Die Autorin bzw. der Autor einer Dissertation kann an der Ausschüttung der Verwertungsgesellschaft Wort partizipieren. Die Ausschüttung beträgt pro Dissertation ca. 400 Euro (Mittelwert der letzten 10 Jahre).

Autorenvertretung VG-Wort

VG-Wort

Die VG-Wort ist ein rechtsfähiger Verein kraft Verleihung, dessen Aufgabe darin besteht, Gelder für die Nutzung von Texten einzusammeln, für welche die Berechtigten nicht anderweitig – etwa durch die Bezahlung des Kaufpreises eines Buches – bereits ein Honorar erhalten. Das, was die GEMA für Musikproduktionen ist, ist die VG-Wort für Textwerke. Immer dann, wenn in Bibliotheken entliehene Bücher auszugsweise kopiert oder wenn Kopierpapier oder Kopiergeräte verkauft werden, ist im jeweiligen Preis ein Obulus für die VG-Wort enthalten.

Zahlungen an Autoren einer Dissertation

Die eingenommenen Gelder werden, vermindert um geringfügige Verwaltungskosten, an die Berechtigten – das sind in der Regel Autoren und Verlage, die mit der VG-Wort einen Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen haben – ausbezahlt. Durch die Vielzahl von Autoren und Verlagen, die ihre Rechte durch die VG-Wort wahrnehmen lassen, und die damit verbundene Kapitalkraft ist die VG-Wort ein ernst zu nehmender Gegner sogar für multinationale Konzerne wie etwa Google.

Anspruchsberechtigte Autoren

Anspruchsberechtigt sind Autoren wissenschaftlicher Werke, wobei der von der VG-Wort zugrunde gelegte Wissenschaftsbegriff sehr weit gefasst ist und alle Werke beinhaltet, die auf einen zielgerichteten Erkenntnisgewinn hin angelegt sind. Sogar für Sachbücher, wie z. B. einen Ratgeber zum Unterhaltsrecht, kann die Wissenschaftstantieme der VG-Wort beantragt werden. Ferner müssen die Antragsteller Deutsche im Sinne des Grundgesetzes oder Bürger der Europäischen Union sein. Autoren aus dem übrigen Ausland können die Tantieme hingegen nur beantragen, wenn sie ihren Lebensmittelpunkt dauerhaft in Deutschland haben. Ferner muss das Werk an mindestens fünf Standorten in zwei Bibliotheksverbünden nachgewiesen werden können, wobei die Pflichtstücke, die der Verlag an die Deutsche Nationalbibliothek und an die für ihn regional zuständige Landesbibliothek abliefern muss, sowie Schenkungen unberücksichtigt bleiben.

Auch Autoren, die ihre Dissertation als Privatdruck veröffentlichen, sind anspruchsberechtigt, d. h., Sie müssen nicht unbedingt den Weg über einen gewerblichen Verleger gehen, um in den Genuss der Tantieme zu kommen. Auch für reine Online-Veröffentlichungen kann man von der VG-Wort eine Tantieme erhalten. Diese fällt jedoch erheblich niedriger aus als im Printbereich.

Meldung einer Dissertation

Gemeldet werden können wissenschaftliche Werke bis zum 31. Januar des auf die Veröffentlichung folgenden Jahres, die Auszahlung erfolgt dann im Sommer des auf die Veröffentlichung folgenden Jahres. Verpasst der Autor den oben genannten Termin, so bedeutet dies nicht, dass seine Tantieme verfällt, er kann vielmehr noch in den folgenden Jahren berücksichtigt werden. Hat der Autor die Tantieme einmal erhalten, sind damit seine Ansprüche für dieses Werk abgegolten, d. h., die Zahlung erfolgt nicht jährlich wiederkehrend. Auch eventuelle Neuauflagen oder Lizenzausgaben begründen keinen erneuten Anspruch auf die Tantieme.

Kommunikation mit der VG Wort

Die Anmeldung eine Dissertation erfolgt über die Webseite der VG-Wort. Die Verwertungsgemeinschaft zahlt seit einiger Zeit die Autoren-Tantiemen nur noch direkt an den Autor; der Verlag kann diese nicht mehr treuhänderisch entgegennehmen. Somit ist der Autor einer Dissertation gefordert, selbst Kontakt mit der VG-Wort aufzunehmen, möchte er in den Genuss der Ausschüttung (ca. 400 €) kommen.

Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert auf Antrag Druckkosten von hervorragenden Dissertationen. Ein Rechtsanspruch auf einen Druckkostenzuschuss besteht nicht. Zudem ist es erforderlich, dass zwei Gutachter die Förderung befürworten.

Auch über die zahlreichen Stiftungen, insbesondere die parteinahen Stiftungen, kann man eventuell zu einem Druckkostenzuschuss kommen. Nähere Informationen darüber, welche Stiftungen es gibt und welche Fördermöglichkeiten im Einzelnen bestehen, erhält man beim Deutschen Stifterverband.

Weiterlesen: Formatierung der Dissertation

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VG WORT: Einsatz für das Urheberrecht von Autoren

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 16. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) sichert Urhebern für die Verwertung ihrer Werke durch Dritte eine angemessene Vergütung zu. Allerdings ist es Autoren in der Regel nicht möglich zu erfassen, wie oft ihr Buch aus jeder Bibliothek ausgeliehen wird. Daher bemühen sich sogenannte Verwertungsgesellschaften um pauschale Vergütungssysteme. Für Sprachewerke ist dabei die VG WORT zuständig.

Die Ausschüttung der VG WORT stellt für viele Autoren eine wichtige Einnahmequelle dar.

FAQ zur VG WORT

Eine wichtige Einnahmequelle stellen die gemeldeten Werke da. Wird zum Beispiel ein Artikel für einen Pressespiegel verwendet, verwaltet die VG WORT die anfallende Tantieme aus den Zweitverwertungsrechten. Darüber hinaus ist ein Großteil der Einnahmen auf die Pauschalabgabe zurückzuführen, die beim Kauf von Geräten und Medien anfällt, welche das Erstellen oder Speichern von Vervielfältigungen ermöglichen.

Zusätzlich zur Wahrnehmung der Zweitverwertungsrechte von Textwerken fördert die VG WORT auch Wissenschaft und Forschung . So gewährt die VG WORT einen Druckkostenzuschuss für bislang unveröffentlichte, herausragende wissenschaftliche Werke, welche ansonsten nicht erscheinen könnten. Möglich Gründe dafür können eine hohe Spezialisierung sowie eine geringe Auflage sein. Die Höchstgrenze für den Druckkostenzuschuss der VG WORT liegt bei 12.000 Euro.

Grundsätzlich können Sie bei der VG WORT auch Ihre Dissertation melden. Dafür ist eine Registrierung notwendig. Zudem sind die Vorgaben der Verwertungsgesellschaft zu prüfen. So muss zum Beispiel das Werk in mindestens zwei regionalen Verbundsystemen mit mindestens fünf Standorten in wissenschaftlichen Bibliotheken der Bundesrepublik Deutschland nachgewiesen werden.

Was ist die VG WORT?

Durch den Wahrnehmungsvertrag übernimmt die VG WORT die Vergütung der Zweitverwertungsrechte bei Textwerken.

Bei der Verwertungsgesellschaft WORT – häufig ist nur von der Abkürzung „VG WORT“ die Rede – handelt es sich um einen Verein, welcher sich mit der Verwertung von Urheberrechten beschäftigt. Dabei übernimmt die Verwertungsgesellschaft diese Aufgabe treuhänderisch insbesondere für Autoren und Verlage wahr.

Die Verwaltung der Zweitverwertungsrechte erfolgt bei Werken der Musik durch die GEMA , die VG WORT übernimmt diese Funktion insbesondere für Sprachwerke sowie für Funk und Fernsehen. Ebenfalls berücksichtigt werden Texte im Internet und Sprachtonträger (zum Beispiel Hörbücher).

Zweck der VG WORT ist es, die Nutzungsrechte und sonstigen Vergütungsansprüche seiner Mitglieder durchzusetzen und die, im UrhG definierte, angemessene Vergütung bei der Nutzung durch Dritte sicherzustellen. Einmal jährlich erfolgt durch die VG WORT die Ausschüttung der dadurch eingenommen Gelder an Urheber und Rechteinhaber.

Zentrale Voraussetzung für eine Begünstigung bei der Auszahlung der VG WORT ist die Registrierung bei der Verwertungsgesellschaft. Dadurch schließen Autoren und Verlage mit der VG WORT einen sogenannten Wahrnehmungsvertrag ab. Für diese Urheber bzw. Rechteinhaber erfolgt bei der VG WORT die Anmeldung kostenlos .

Rechtliche Streitfragen zur VG WORT

Das VG-WORT-Urteil vom BGH kann insbesondere für kleinere Verlage existenzgefährdend sein.

Im April 2016 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) gegen die VG WORT. Demnach sei die bis zu diesem Zeitpunkt gehandhabte Praxis, welche den Verlagen pauschal die Hälfte der Einnahmen durch die Zweitverwertung zusprach, rechtswidrig .

Insbesondere kleinere Verlage waren nicht selten auf diese Einnahmequelle der Verwertungs­gesellschaft angewiesen und fürchteten aufgrund dieses Urteils um ihre Existenz . Unberechtigt scheint diese Sorge nicht, denn für die Jahre 2012 bis 2015 musste die VG WORT von Verlagen 85 Millionen Euro zurückfordern .

Uneinigkeit bestand lange Zeit auch zwischen VG WORT und den Universitäten . Hierbei ging es insbesondere um eine angemessene Vergütung für die wissenschaftlichen Texte, welche Studenten über digitale Lernplattformen der Hochschulen abrufen können. Mittlerweile haben sich die Parteien geeinigt .

VG WORT – kurz und kompakt

Die VG WORT befasst sich vor allem mit der Vergütung der Zweitverwertungsrechte bei Sprachwerken. Dabei nimmt die Verwertungsgesellschaft das Urheberrecht für angemeldete Autoren treuhänderisch wahr. Einmal jährlich erfolgt eine Ausschüttung der Tantiemen .

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Über den Autor

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Bereits während ihres Studiums der Buchwissenschaft in Mainz entdeckte Nicole ihre Faszination für das Urheberrecht. Seit 2016 verstärkt sie die Redaktion von urheberrecht.de und bringt ihr Wissen zu Urheberrecht, Abmahnung und Gewerblichen Rechtsschutz ein.

4 Gedanken zu „ VG WORT: Einsatz für das Urheberrecht von Autoren “

27. August 2021 at 0:49

Durch Zufall habe ich im Browser etliche diverse Seiten aufspüren können, die ohne mein Wissen und ohne meine Erlaubnis meine Romane kostenlos als PDF-Dateien zum Download anbieten. Was kann man dagegen tun? Ist das Einschalten eines spezialisierten Anwalts sinnvoll?

31. August 2021 at 9:01

Hallo Detlef, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor, ist es in der Regel sinnvoll, sich an einen Anwalt zu wenden.

Ihr Team von urheberrecht.de

22. April 2020 at 18:05

Ich habe den Eindruck, dass meine letzten drei Verlage meine Bücher NICHT bei der VG WORT angemeldet haben. Hierbei geht es um folgende Titel:

[Angabe von der Redaktion entfernt]

Außerdem noch etliche Anthologie-Beiträge und E-Bücher, bei denen ich nicht weiß, wie ich sie anmelden soll. Bisher hatten meine jeweiligen Verlage meine Publikationen angemeldet.

Für eine Auskunft wäre ich Ihnen dankbar! Mit besten Grüßen U.F.

29. Mai 2020 at 13:55

Hallo Uwe, wenden Sie sich mit diesen Anliegen am besten direkt an die zuständigen Verlage und die Verwertungsgesellschaft.

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VG Wort - von der Anmeldung zur Ausschüttung

Stefanie Andres studierte Veterinärmedizin und ist nun seit mehr als fünf Jahren im digitalen Marketing beschäftigt. Sie arbeitet als Online Marketing Managerin bei SciFlow und ist zudem als Autorin tätig. Sie wirkte an mehreren Publikationen mit, die sich mit internetbasierten Fortbildungen zur Antibiotikaresistenz-Vermeidung in der Tiermedizin befassen.

Die VG Wort sorgt bei vielen Autor*innen und insbesondere auch bei Doktorand*innen immer wieder für große Fragezeichen. Damit das nicht so bleibt, haben wir die wichtigsten Informationen einmal zusammengefasst und möchten einen Überblick über die VG Wort selbst, die Anmeldung und Möglichkeiten der Ausschüttung geben.

Was ist die VG Wort? 

Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) sitzt in München und verwaltet zentral die Vergütung der Zweitverwertungsrechte von Texten . Sie ist mit der GEMA vergleichbar, die mit einem ähnlichen System für Musik arbeitet. Die VG Wort hat  es sich zum Ziel gesetzt, bei der Verbreitung von Texten die Vergütung der Urheber*innen sicherzustellen. Hierzu übernimmt die VG Wort treuhänderisch die Urheberrechte für die Autor*innen und schüttet diesen einmal pro Jahr die entsprechenden Tantiemen aus.

Unter die Zuständigkeit der VG Wort fallen dabei Autor*innen und Übersetzer*innen sowohl wissenschaftlicher Texte (wie Dissertationen), aber auch journalistischer, künstlerischer oder dramatischer Werke. Hierbei werden sowohl analoge als auch digitale Veröffentlichungen berücksichtigt.

Bis zu einem Gerichtsurteil des BGH aus dem Jahre 2016 wurde der veröffentlichende Verlag mit 50% an den Ausschüttungen für eine Veröffentlichung beteiligt. Nach aktueller Rechtsprechung ist dies nicht mehr zulässig, sondern die Vergütung steht alleine den Autor*innen zu. Diese wichtige Änderung können sich auch Doktoranden zunutze machen und durch eine Anmeldung bei der VG Wort einen Teil der Kosten für die Promotion durch eine Ausschüttung wieder reinholen.

Neben der Verwaltung der Tantiemen für Zweitveröffentlichungen vergibt die VG Wort auch Druckkostenzuschüsse für herausragende wissenschaftliche Veröffentlichungen, die ohne diese Unterstützung nicht realisiert werden könnten. Gültige Begründungen können eine sehr geringe Auflage oder eine ausgenommen hohe Spezialisierung sein. Maximal ist eine Bezuschussung von 12.000 Euro möglich.

Woher kommt das Geld, das die VG Wort ausschüttet?

Die VG Wort sammelt das Geld aus verschiedenen Quellen ein. Dazu gehören unter anderem Medien, die geschützte Werke nutzen . Dies kann zum Beispiel eine Tageszeitung sein, die einen Artikel verwendet und dafür Tantiemen für die Verwendung zahlt. Gleichzeitig gibt es aber auch eine sogenannte “Urheberrechtspauschale”, die beim Kauf aller Geräte abgegeben werden muss, welche das Erstellen oder Speichern von Vervielfältigungen von geschützten Inhalten potenziell ermöglicht. Unter diese Regelung fallen Drucker, Kopierer, Scanner, Speichermedien und mehr. 

VG Wort anmelden - so holst du dir dein Geld

Damit eine Ausschüttung durch die VG Wort stattfinden kann, müssen sich Autor*innen online oder per Post anmelden und ihre Werke registrieren. Für Dissertationen müssen zunächst ein paar Voraussetzungen erfüllt werden, die im Merkblatt Wissenschaft der VG Wort zu finden sind. So darf der Druck nicht länger als drei Jahre her sein und es muss eine “angemessene Verbreitung des Buches in wissenschaftlichen Bibliotheken” gegeben sein. Was das genau bedeutet, ist in der aktuellen Fassung der Verteilungspläne angegeben. 

In der Version vom Mai 2019 heißt es in Abschnitt III zur wissenschaftlichen Fach- und Sachbüchern (§ 49):

  • Eine  individuelle  Ausschüttung erfolgt  für wissenschaftliche sowie  Fach- und Sachbücher, die in  wissenschaftlichen Bibliotheken in  der Bundesrepublik Deutschland in angemessenem  Umfang ausgeliehen werden. Berücksichtigt werden nur Werke, die im Karlsruher Virtuellen Katalog (KVK) in mindestens zwei regionalen Verbundsystemen mit mindestens 5 Standorten nachgewiesen sind.  
  • Wissenschaftliche  sowie Fach- und Sachbücher, bei denen die Voraussetzung von Abs. 1 nicht erfüllt ist, können nur berücksichtigt werden, sofern nachgewiesen wird, dass sie in der Bundesrepublik Deutschland  in angemessenem Umfang verbreitet sind (bei mindestens 3 Standorten oder mindestens 100 verkauften Werkexemplaren, wenn der Mindestverkaufspreis bei € 10 liegt) und erwartet werden kann, dass sie abgelichtet werden. Diese Werke werden mit 50 % des regulären Urheberanteils berücksichtigt.
  • Werke, die für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmt sind, sowie Werke, die zu einem erheblichen Anteil aus urheberrechtsfreien Texten oder Abbildungen bestehen, werden unter den Voraussetzungen des Abs. 1 mit 50 %, unter den Voraussetzungen des Abs. 2 mit 25 % des regulären Urheberanteils berücksichtigt.
  • Schenkungen und Autobiographien werden nicht berücksichtigt.
  • Alle Werke i.S. von Abs. 1 und 2 können einmalig gemeldet werden, wenn sie im Jahr vor der Ausschüttung oder in den vorangegangenen 2 Jahren erschienen sind. Neuauflagen oder Lizenzausgaben sind nur meldefähig,  wenn sie in wesentlichen Teilen neu bearbeitet sind (mindestens 10 % neuer Text). Dabei wird die Aktualisierung von Datenmaterial, die Veränderung im Druck- und Erscheinungsbild oder der Austausch von Bildmaterial nicht berücksichtigt. 
  • Buchreihen  und Serien,  deren einzelne  Bände überwiegend  aus identischem Text  bestehen, werden nur mit  einem Band berücksichtigt. Abweichende  Textteile können als Buchbeiträge gemäß  den Bestimmungen des § 51 gemeldet werden. 
  • Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Umfang eines Buchs. Dieser ist vom Urheber auf Anforderung zu belegen. Danach werden Bücher unabhängig von ihrem Format bewertet bei   49 bis 100 Druckseiten mit Faktor 0,7 101 bis 300 Druckseiten mit Faktor 1,0 301 bis 500 Druckseiten mit Faktor 1,1 501 bis 700 Druckseiten mit Faktor 1,2 701 bis 900 Druckseiten mit Faktor 1,3 901 bis 1.100 Druckseiten mit Faktor 1,4 über 1.100 Druckseiten mit Faktor 1,5 
  • Sammlungen  von urheberrechtlich  geschützten Lernkarten,  die einen Mindestumfang von  101 Karten erreichen, werden mit 1/8 des vollen Buchwerts berücksichtigt.
  • Ein Urheber kann seinen individuellen  Anspruch an eine der in § 50 aufgeführten Urheberorganisationen abtreten mit der Folge, dass an diese die entsprechenden Beträge von der VG WORT auszuschütten sind.
  • Für Beiträge in wissenschaftlichen und Fach- und Sachbüchern gelten die Bestimmungen des § 51.

Wer seine Dissertation online veröffentlicht hat, kann auch diese Publikation bei der VG Wort anmelden. Hierfür ist jedoch das Anmeldeverfahren für Internetpublikationen nötig. Es gelten zudem etwas andere Voraussetzungen und die nötigen Angaben sind etwas anders als bei einer analogen Veröffentlichung.

Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der Seitenzahl der Veröffentlichung, die der VG Wort gemeldet wurde und wird prozentual anhand der jährlichen Einnahmen der VG Wort festgesetzt. Es handelt sich daher um schwankende Beträge, die in jedem Jahr ein wenig anders ausfallen und in der Regel zwischen 300 und 1.400 Euro für eine angemeldete Dissertation liegen. Wenn du deine Dissertation angemeldet hast und die Bedingungen erfüllst, erfolgt eine einmalige Ausschüttung im kommenden Oktober.

Wichtig zu beachten ist, dass die Einnahmen aus den Ausschüttungen der Steuerpflicht unterliegen und dementsprechend in der Steuererklärung angegeben werden müssen. In aller Regel handelt es sich um freiberufliche Einnahmen - hier kommt es aber natürlich auf den Einzelfall an, sodass eine Rücksprache mit einer Steuerberaterin sinnvoll sein kann.

Fazit - in wenigen Schritten zur Ausschüttung

Hast du ein wissenschaftliches Buch veröffentlicht (wie etwa auch deine Dissertation), kannst du dich kostenfrei bei der VG Wort anmelden. Diese Anmeldung sollte innerhalb von drei Jahren nach deiner Veröffentlichung geschehen, damit du berücksichtigt werden kannst. Im kommenden Oktober kannst du dich dann auf die Auszahlung deiner Tantiemen freuen, die von der Gesamtausschüttungssumme des aktuellen Jahres sowie der Seitenzahl deiner Dissertation abhängig ist.

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VG WORt

Kommende Termine

Anfang Januar Mindestzugriff wird im Meldesystem festgelegt - Beginn der Ausschüttungsperiode für Urheber zur regulären METIS-Ausschüttung              

31. Januar Meldeschluss in den Bereichen Hörfunk, Fernsehen, Sprachtonträger, Presse, Wissenschaft

Meldeschluss für die Sonderausschüttung für Urheber im Bereich Texte im Internet 

Alle Termine im Überblick »

Fach- und Sachbücher

Wissenschaftliche  Bücher, Fachbücher und Sachbücher (ausgenommen Sachbücher für Kinder) können bis zu  drei Jahre  nach Erscheinen gemeldet werden, das Erscheinungsjahr eingeschlossen; dies gilt auch für im Ausland erscheinende Originalausgaben.  Neuauflagen  können gemeldet werden, wenn sie inhaltlich um mindestens 10% verändert sind.

Beiträge  in Fach- und Sachbüchern können  drei Jahre  ab Erscheinen gemeldet werden, das Erscheinungsjahr eingeschlossen. Der  Mindestumfang  pro Beitrag beträgt 3.000 Zeichen inklusive Leerzeichen (entspricht zwei Normseiten à 1.500 Zeichen), kürzere Beiträge dürfen nicht zusammengefasst werden. Eigene Abbildungen, Illustrationen etc. können mit ihrem Umfang als Text angesetzt werden (maximal bis zum Umfang des Textes), hierbei gilt ein Mindestumfang von zwei Normseiten reinen Textes. Screenshots und Fremdabbildungen können nicht zum Text addiert werden.

Die Herausgabe  eines Sammelbands kann gemeldet werden, wenn mindestens  sechs  Textbeiträge  sechs  verschiedener Urheber enthalten sind oder es sich um eine  wissenschaftlich kommentierte Ausgabe  handelt. Die Meldung einer  Neuauflage  ist nach frühestens  fünf  Jahren möglich. Die Herausgabe von Zeitschriften oder Reihen ist nicht meldefähig. Einzelheiten enthält das Merkblatt für Herausgeber wissenschaftlicher Sammelwerke.

Loseblattwerke  können alle  fünf  Jahre als Grundwerk mit der Herausgabe gemeldet werden, sofern in diesem Zeitraum wenigstens eine Ergänzungslieferung erschienen ist, die von mindestens  sechs  verschiedenen Autoren bearbeitet wurde.

Einzellieferungen  zu Loseblattwerken sind  drei Jahre  lang meldefähig, das Erscheinungsjahr eingeschlossen. Erforderliche Pflichtangaben:

  • die Nummern aller Lieferungen eines Jahres
  • die Gesamtzahl aller an den Lieferungen eines Jahres beteiligten Autoren
  • die Gesamtzahl der Druckseiten aller Lieferungen eines Jahres
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Bücher

Nette Neben­ein­nahmen

Dissertation, Buchbeitrag oder Fachaufsatz: Wann auch immer (angehende) Juristen etwas veröffentlichen, können sie dank der VG Wort etwas dazuverdienen. Aber wie viel und wie funktioniert es? 

Geld verdienen, ohne etwas dafür tun zu müssen? Klingt interessant und ist für alle juristischen Autoren und Autorinnen durchaus möglich – mit Hilfe der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort. Sie ist ein Verein, in dem sich Autorinnen und Autoren sowie Verlage zur gemeinsamen Verwertung von Urheberrechten zusammengeschlossen haben. "Die Aufgabe der VG Wort besteht darin, die ihr vertraglich anvertrauten Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche der Urheber treuhänderisch wahrzunehmen", erklärt Anette Frankenberger, Verantwortliche für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. "Dies bedeutet unter anderem, eine angemessene Vergütung der Autoren und Verlage sicherzustellen."

Das Ganze funktioniert so: Die VG Wort nimmt Geld ein von denjenigen, die das geistige Eigentum anderer nutzen, beispielsweise von Bibliotheken, Schulen oder Hochschulen. Auch die Hersteller und Importeure von Kopiergeräten müssen Gelder an die Verwertungsgesellschaften abführen. Die Gelder aus den verschiedenen Einnahmequellen werden anschließend nach festgelegten Verteilungsplänen an Urheber und Verlage weitergeleitet. 

Einer, der bereits von diesen Geldern profitiert hat, ist Dr. Lukas Böffel, LL.M. (Berkeley). "Ich habe gegen Ende meines Studiums das erste Mal von einem Kollegen von der VG Wort gehört, der einen Beitrag für eine Fachzeitschrift geschrieben und sich daher dort angemeldet hat." Während der Examensvorbereitung hat Lukas Böffel, der heute im Vorstand der Berliner Rechtszeitschrift (BRZ) sitzt, in Fachzeitschriften wie der ZJS oder JA veröffentlicht und sich daher ebenfalls bei der VG Wort angemeldet. Auch während seines Promotionsstudiums kam es zu weiteren Veröffentlichungen und Meldungen, "unter anderem kleinere Teile aus meiner Promotion, die ich dann doch nicht verwendet habe, oder Themen, die über mein Promotionsthema hinausgingen".  

Einfach ausdrucken, unterschreiben, per Post einschicken 

Die Anmeldung bei der VG Wort ist einfach: "Die Urheber schließen einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort ab", erläutert Anette Frankenberger. Ein Muster des Wahrnehmungsvertrags findet sich zur Ansicht im Internet . Der Vertrag wird dann über das Online-Meldesystem T.O.M. der VG Wort abgeschlossen: einfach ausdrucken, unterschreiben und per Post einschicken. Die Anmeldung ist kostenlos.  

Mitglieder der VG Wort können sämtliche Sprachwerke melden, zum Beispiel Bücher, E-Books, einzelne Beiträge in Büchern und Zeitschriften oder Loseblattwerke. Auch wer zum Beispiel für die Berliner Rechtszeitschrift schreibt, kann seine Texte bei der Verwertungsgesellschaft melden. „Neben der Teilnahme am akademischen Diskurs, die generell im Vordergrund steht, ist es sekundär aus finanziellen Gesichtspunkten durchaus interessant, sich bei der VG Wort mit einer Publikation – etwa in der BRZ – anzumelden“, sagt Lukas Böffel. Die BRZ sei aufgrund ihres Zuschnittes gerade für Studierende eine gute Veröffentlichungsplattform. 

Dr. Stephan Schindler, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fachgebiet Öffentliches Recht, IT-Recht und Umweltrecht an der Universität Kassel, hat in den vergangenen Jahren sowohl Print- als auch Online-Beiträge bei der VG Wort gemeldet. "Die Meldung über das Portal T.O.M. ist einfach: In der Regel fallen juristische Veröffentlichungen unter den Bereich Wissenschaft, Online-Texte werden im Bereich METIS gemeldet", erklärt er. Der Umfang von Zeitschriften- und Buchbeiträgen muss dabei in Normseiten umgerechnet werden, eine Normseite umfasst 1.500 Zeichen. Meldefähig sind Printbeiträge ab zwei Normseiten Umfang, Online-Beiträge müssen mindestens 1.800 Anschläge lang sein. "Diese Zeichenzahl ist bei juristischen Veröffentlichungen ja schnell erreicht", sagt Stephan Schindler.  

Online-Beitrag: Bestimmte Anzahl von Lesern erforderlich 

Bei Meldungen von Internetveröffentlichungen kommt es darauf an, wo sie erschienen sind. Wenn sich der Verlag an dem Vergütungsverfahren beteiligt, müssen Autorinnen und Autoren einfach ihre VG-Wort-Karteinummer an den Verlag weitergeben, der die Meldung durchführt. Eine Voraussetzung gibt es allerdings, bevor Geld fließt: Der Online-Beitrag muss eine bestimmte Anzahl von Lesern aufweisen können. Diese Zahl wird durch sogenannte Zählpixel ermittelt, die die Website-Betreiber in die jeweiligen Beiträge einfügen müssen. "Wird der erforderliche Schwellenwert bei den Zugriffen auch in einem Folgejahr wieder erreicht, erfolgt die Ausschüttung dazu automatisch erneut", sagt Anette Frankenberger. "Hat die Website keine Zählpixel installiert, besteht noch die Möglichkeit, seinen Beitrag für die METIS-Sonderausschüttung zu melden", erklärt Stephan Schindler. Die Meldung kann jedes Jahr wiederholt werden, solange der Text im Internet präsent ist. Das Erscheinungsjahr eines Werkes ist dabei nicht von Bedeutung. 

Und was kommt nun finanziell für Texte heraus, die bei der VG Wort gemeldet werden? Das ist jedes Jahr unterschiedlich. Die Quoten schwanken und werden abhängig von der Einnahmesituation und der Anzahl der Urhebermeldungen errechnet. Die jeweils aktuellen Quoten finden sich hier . Für Beiträge in Zeitschriften oder Büchern, die im Jahr 2021 erschien sind, werden pro Normseite acht Euro ausgezahlt. Bücher mit 101 bis 300 Seiten Umfang – darunter fallen zum Beispiel Doktorarbeiten – werden im Erscheinungsjahr 2021 mit 1.600 Euro vergütet. Für einen höheren Umfang gibt es einen Zuschlag. "Auch wenn die VG-Wort-Ausschüttungen für einzelne Beiträge in der Regel nicht besonders hoch sind, kommt einiges zusammen, wenn man mehrere Beiträge im Jahr veröffentlicht", sagt Lukas Böffel. Bei einer Dissertation lohnt es sich dann auf jeden Fall: Stephan Schindler hat mit der Ausschüttung einen guten Teil der Kosten für die Publikation seiner Doktorarbeit wieder reinbekommen. "Die VG-Wort-Anmeldung kostet ja nichts außer einer Briefmarke zum Versand des Wahrnehmungsvertrags. Daher kann ich jedem, der Texte publiziert, nur dazu raten, sich dort anzumelden", sagt Schindler. Vor lauter Freude über die Ausschüttung sollte man allerdings nicht vergessen, dass VG-Wort-Einnahmen versteuert werden müssen.  

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2022 M12 16

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VG Wort Meldung: Das ist zu beachten

Kategorien: Empfehlungen und Retrospektive Dies ist ein älterer Beitrag, der nicht unbedingt die aktuelle Haltung des Autors darstellt. Insbesondere zu den Themen Datenschutz, Google und Social Media ist der Autor aufgrund mittlerweile gewonnener Erkenntnisse anderer Meinung als früher! Was Web Hosting angeht, empfehle ich Strato, 1&1 und andere große nicht mehr.

Die Verwertungsgesellschaft Wort schüttet Geld an Autoren aus. Erforderlich ist eine VG Wort Meldung durch den Autor, um in den Genuss einer Ausschüttung zu kommen.

VG Wort Meldung

Wozu eine VG Wort Meldung?

Die VG-Wort verwaltet Tantiemen aus Zweitverwertungsrechten , wie Kopie oder Ausleihe, an Sprachrechten in Deutschland. Interessant ist das ganze also für Personen, die Texte veröffentlichen. Dzau gehören nicht nur Buchautoren, sondern insbesondere auch Blogger, die online tätig sind.

Das Geld, welches die Textschreiber erhalten, kommt aus diversen Quellen, die das Urheberrechtsgesetz (UrhG) regelt. Meldeberechtigte Personen sind Deutsche gemäß dem Grundgesetz, normalerweise liegt ein Wohnsitz in Deutschland vor.

Meldepflicht für Textschreiber

Meldet ein Autor seinen Text nicht, dann erhält er auch keine Ausschüttung aus den Tantiemen! Ich als Buchautor war quasi automatisch bei der VG Wort gemeldet, es liegt allerdings schon länger zurück, so dass ich die Einzelheiten hierzu nicht mehr nennen kann. Jedenfalls ist es für Blog-Artikel und andere Online-Texte wichtig, sich rechtzeitig bei der VGWort zu melden, um mit dem entsprechenden Text registriert zu sein. Nur dann gibt es Geld.

Wie läuft eine Meldung ab?

Zunächst muss man sich kostenfrei bei der VG Wort registrieren . Danach kann man auf der Seite von VG Wort T.O.M. Zählmarken beantragen. T.O.M. steht für Texte in Online Medien. Auf dem TOM-Portal kann man diese Zählmarken unter dem vielsagenden Menüpunkt METIS (Texte im Internet) bekommen. Pro Blog-Artikel braucht man eine solche Marke. Man kann maximal 100 gleichzeitig herunterladen und pro Jahr höchstens 2000 pro Autor.

Aus einer Zählmarke wird letztendlich ein Zählpixel , der jedesmal aufgerufen wird, wenn der Beitrag des entsprechenden Autors angezeigt, also von einem Besucher gelesen wird. Ein Zählpixel wird als unsichtbares Bild in eine HTML Datei eingebunden. Wie die Einbindung konkret funktioniert, ist im Artikel VG Wort TOM Zählmarken   nachzulesen.

Bedingungen für Meldungen

Wenn am Ende eines Jahres (Stichtag: 31.12.) genügend Aufrufe des Beitrags angesammelt wurden, dann ist dieser Text für eine Ausschüttung berechtigt. In letzter Zeit lag die Mindestgrenze bei 1500 Views pro Jahr. Jeder Text, der weniger Aufmerksamkeit erhielt, wurde schlicht ignoriert, es gab also kein Geld für ihn. Die genauen Bedingungen sind hier nachzulesen (Quelle: VG Wort Webseite):

VG Wort Zählpixel

Stichtag für eine Meldung

Es ist für den Autor erforderlich, dass er bis zum 31.01. des Folgejahres seine Meldung macht. Das gilt allerdings nicht für Online Texte. Für die Meldung für 2015 ist bis Mitte des Jahres 2016 Zeit für eine Meldung. Anfang 2016 stand die Ausschüttungsquote noch gar nicht fest!

Dazu muss er wieder im TOM Portal tätig werden und seine Meldung pro Text vornehmen. Zu jeder Zählmarke gehört ein privater Identifikationscode . Dieser ist deshalb vorhanden, weil man ansonsten den VG Wort Code von jeder Webseite einfach klauen könnte (man muss sich dazu nur den Quellcode der Seite ansehen und nach vgwort oder met.vgwort suchen).

Damit das ganze nicht zu einfach wird, muss pro Text eine Meldung vorgenommen werden und zwar manuell. Mir jedenfalls ist keine andere Möglichkeit bekannt als diese.

Weitere Infos, wie man mit VG Wort Texten Geld als Autor verdienen kann, gibt es in einem anderen Beitrag .

PS. Dies ist ein älterer Beitrag.

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VG Wort Plugin für WordPress: Worthy

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VG Wort – Must-Knows für Autor*innen

VG Wort Hand schöpft Wasser

1.        Verwertungsgesellschaften – Aufgabe und Funktionsweise

„Wir geben 8 aufs Wort“, so lautet das Motto der VG Wort. Von Autor*innen und Verlagen gemeinsam im Februar 1958 gegründet, ist ihre Aufgabe, für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke Gelder einzusammeln – von Bibliotheken, aber auch aus Copyshops und von Herstellern von Multifunktionsgeräten. Sie steht wie alle Verwertungsgesellschaften Deutschlands – VG Bild-Kunst, GEMA usw.  – unter der Aufsicht des Deutschen Patent- und Markenamtes.

Die VG Wort sammelt Gelder aus den unterschiedlichen Quellen ein und verteilt sie nach einem festgelegten Schlüssel auf die beteiligten Urheber. 2010 waren das ca. 132 Mio. Euro, von denen knapp die Hälfte aus der Kopiergeräte-Abgabe stammte.

Auch online veröffentlichte Texte können berücksichtigt werden. Allerdings müssen sie dafür mit entsprechenden Zählpixeln versehen werden und relativ hohe Zugriffszahlen erreichen. Alternativ gibt es die Möglichkeit, sich als Autor*in bzw. Übersetzer*in für eine „Sonderausschüttung“ anzumelden, falls der Verlag nicht über Zählpixel an die VG Wort meldet bzw. jemand eine eigene Webseite – zum Beispiel einen Blog – betreibt.

Die Ausschüttungen erfolgen jedes Jahr im Sommer für das Vorjahr.

2.        VG Wort: Der Wahrnehmungsvertrag für wissenschaftliche Publikationen

Urheber*innen werden von der VG Wort für die Nutzung ihrer Werke entschädigt. Damit diese Entschädigung erfolgen kann, müssen Urheber*innen einen Wahrnehmungsvertrag abschließen.

Die VG Wort kann für die Wahrnehmungsberechtigten die entsprechenden Gelder einsammeln und nach dem jeweiligen Verteilungsschlüssel ausschütten. Auf der Internetseite ist der Wahrnehmungsvertrag zu finden.

Den Wahrnehmungsvertrag sollte jeder Autor, jede Autorin möglichst frühzeitig abschließen, spätestens mit den ersten eigenen Veröffentlichungen.

Um in allen Bereichen – auch bei nicht-wissenschaftlichen Publikationen – an den Ausschüttungen partizipieren zu können, ist es erforderlich, einen umfassenden Wahrnehmungsvertrag abzuschließen. Zudem können Urheber*innen mit der VG Wort einen Inkasso-Auftrag fürs Ausland schließen. Sie kann dann im Rahmen von Abkommen mit anderen nationalen Verwertungsgesellschaften die Interessen dieser Urheber*innen vertreten.

Wissenschaftliche Texte müssen einzeln gemeldet werden. Dies geht über das entsprechende Formular, das auf der offiziellen Website heruntergeladen werden kann. Alternativ – und von der VG Wort favorisiert – geht dies online.

3.        T.O.M.

Das Melden wissenschaftlicher Texte ist am einfachsten über die Online-Plattform der VG Wort zu erledigen. T.O.M. steht für Texte online melden und ist denkbar einfach: In die Maske werden die erforderlichen Angaben zum Titel der Publikation (Zeitschrift oder Buch), zu Umfang, Erscheinungsort und -jahr  sowie die eigene Rolle – (Co-)Autor*in, (Co-)Herausgeber*in, Übersetzer*in – eingegeben. Die VG Wort prüft, ob die Publikation in der erforderlichen Anzahl öffentlicher Bibliotheken verfügbar ist und ob der erforderliche Umfang erreicht wird. Im Zweifelsfalle bekommt man ein Feedback.

Nach dieser Meldung werden Werk und Autor*in bei der auf das Erscheinungsjahr folgenden Ausschüttung berücksichtigt.

Ich empfehle immer, wissenschaftliche Publikationen möglichst bald nach Erscheinen zu melden. So stellt man sicher, keine Deadline zu verpassen.

Digitale Publikationen, die zur Ausschüttung bei der VG Wort berücksichtigt werden sollen, können ausschließlich über T.O.M. gemeldet werden.

4.        VG Wort: Aufteilungspläne und Ausschüttungen

Die VG Wort sammelt die Gelder ein – bei Bibliotheken, bei Geräteherstellern etc. – und verteilt die Gelder wieder.

Es gibt einen grundlegenden Aufteilungsplan für die Wissenschaft und einen für alle anderen Publikationen. Die Mitgliederversammlung hat im Mai 2017 entschieden, dass zwischen Verlagen (sofern sie durch die Intervention des jeweiligen Autors, der jeweiligen Autorin begünstigt werden) und Autor*innen folgendermaßen aufgeteilt wird:

  • wissenschaftliche Publikationen – 50:50,
  • nicht-wissenschaftliche Publikationen – 70:30 Autor:Verlag.

Übrigens: Die Presseverlage hatten von Anbeginn ihren Anteil für die Ausbildung des journalistischen Nachwuchses eingesetzt. Das BGH-Urteil von 2016 (als die reguläre Verlagsbeteiligung abgeschafft wurde) zwang diese Ausbildungsinstitutionen in die Insolvenz, so zum Beispiel die Akademie Berufliche Bildung der deutschen Zeitungsverlage (ABZV), das Bildungswerk der Zeitungen. Sie hat den Geschäftsbetrieb am 30. September 2016 eingestellt und ist in Liquidation (www.abzv.de; Zugriff 9.1.2020).

Aus den Geldern, die die VG Wort einnimmt, werden diverse Sozialeinrichtungen versorgt:

  • das Autorenversorgungswerk – zur Altersversorgung hauptberuflicher Autor*innen und Journalist*innen,
  • der Sozialfonds – gewährt Beihilfen für in Not geratene Wortautor*innen, Verleger*innen oder deren Hinterbliebene
  • der Förderungsfonds Wissenschaft, den wir uns ein wenig genauer anschauen wollen.

Exkurs: Förderungsfonds Wissenschaft der VG Wort

Der Förderungsfonds Wissenschaft bietet Förderungen in folgenden Bereichen:

Literaturausstattung von Universitäts-Lehrstühlen

Es werden Beihilfen zur Literatur-Ausstattung von Lehrstühlen im Bereich des Urheberrechts gewährt.

Promotionsstipendien im Forschungsbereich Urheberrecht

Auch Promotionen im Bereich des Urheberrechts können gefördert werden.

Übersetzungsförderung

Unter der Bezeichnung „ Geisteswissenschaften international “ finanzieren die Fritz Thyssen Stiftung, der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und das Auswärtige Amt gemeinsam mit der VG Wort seit 2008 die Übersetzung herausragender sozial- und geisteswissenschaftlicher deutscher Werke ins Englische.

Für Promovierende bzw. Wissenschaftler*innen anderer Fachbereiche kann ein weiterer Förderbereich von Interesse sein, nämlich die Gewährung von Druckkostenzuschüssen.

5.        Druckkostenzuschüsse des Förderungsfons Wissenschaft

Die VG Wort gewährt gelegentlich Druckkostenzuschüsse – z.B. für die Veröffentlichung von Dissertationen. Eine Grundvoraussetzung der Antragstellung ist, dass der Antrag noch nicht bereits anderweitig abgelehnt wurde. Deshalb: Wer die Zeit hat – das Prozedere läuft nicht unbedingt schnell ab – und nichts gegen das Ausfüllen von Formularen hat (für die Wissenschaft eine notwendige Grundvoraussetzung), der sollte sich zuerst dorthin wenden. Erst wenn von dort eine Absage kommt, kann man versuchen, anderweitig Gelder einzuwerben.

Weitere Informationen und alle notwendigen Formulare finden sich auf der Website der VG Wort .

6.        Ausblick

Solange die VG Wort ihre Aufgaben wahrnimmt, haben all jene, die publizieren, die Möglichkeit, sich für die Nutzung ihrer urheberrechtlich geschützten Werke entschädigen zu lassen. Die erstmalige Registrierung ist ebenso einfach wie die übers Internet erfolgende Meldung der Publikationen – und auch wenn man extrem viel veröffentlichen muss, um durch die Ausschüttungen reich zu werden: Es ist ein nettes Zubrot für Autor*innen.

Mehr Informationen zum Thema …

… finden Sie im Blog-Beitrag METIS: VG Wort-Ausschüttungen für Digitales .

Die Autorin

Porträt der Verlegerin Barbara Budrich mit offenen langen Haaren, dunklem Jacket über einem T-Shirt, freundlich lächelnd.

© Foto Barbara Budrich: privat | Titelbild: pexels.com ; cottonbro studio

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Victor M. Mukhin was born in 1946 in the town of Orsk, Russia. In 1970 he graduated the Technological Institute in Leningrad. Victor M. Mukhin was directed to work to the scientific-industrial organization "Neorganika" (Elektrostal, Moscow region) where he is working during 47 years, at present as the head of the laboratory of carbon sorbents.     Victor M. Mukhin defended a Ph. D. thesis and a doctoral thesis at the Mendeleev University of Chemical Technology of Russia (in 1979 and 1997 accordingly). Professor of Mendeleev University of Chemical Technology of Russia. Scientific interests: production, investigation and application of active carbons, technological and ecological carbon-adsorptive processes, environmental protection, production of ecologically clean food.   

Title : Active carbons as nanoporous materials for solving of environmental problems

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40 facts about elektrostal.

Lanette Mayes

Written by Lanette Mayes

Modified & Updated: 02 Mar 2024

Jessica Corbett

Reviewed by Jessica Corbett

40-facts-about-elektrostal

Elektrostal is a vibrant city located in the Moscow Oblast region of Russia. With a rich history, stunning architecture, and a thriving community, Elektrostal is a city that has much to offer. Whether you are a history buff, nature enthusiast, or simply curious about different cultures, Elektrostal is sure to captivate you.

This article will provide you with 40 fascinating facts about Elektrostal, giving you a better understanding of why this city is worth exploring. From its origins as an industrial hub to its modern-day charm, we will delve into the various aspects that make Elektrostal a unique and must-visit destination.

So, join us as we uncover the hidden treasures of Elektrostal and discover what makes this city a true gem in the heart of Russia.

Key Takeaways:

  • Elektrostal, known as the “Motor City of Russia,” is a vibrant and growing city with a rich industrial history, offering diverse cultural experiences and a strong commitment to environmental sustainability.
  • With its convenient location near Moscow, Elektrostal provides a picturesque landscape, vibrant nightlife, and a range of recreational activities, making it an ideal destination for residents and visitors alike.

Known as the “Motor City of Russia.”

Elektrostal, a city located in the Moscow Oblast region of Russia, earned the nickname “Motor City” due to its significant involvement in the automotive industry.

Home to the Elektrostal Metallurgical Plant.

Elektrostal is renowned for its metallurgical plant, which has been producing high-quality steel and alloys since its establishment in 1916.

Boasts a rich industrial heritage.

Elektrostal has a long history of industrial development, contributing to the growth and progress of the region.

Founded in 1916.

The city of Elektrostal was founded in 1916 as a result of the construction of the Elektrostal Metallurgical Plant.

Located approximately 50 kilometers east of Moscow.

Elektrostal is situated in close proximity to the Russian capital, making it easily accessible for both residents and visitors.

Known for its vibrant cultural scene.

Elektrostal is home to several cultural institutions, including museums, theaters, and art galleries that showcase the city’s rich artistic heritage.

A popular destination for nature lovers.

Surrounded by picturesque landscapes and forests, Elektrostal offers ample opportunities for outdoor activities such as hiking, camping, and birdwatching.

Hosts the annual Elektrostal City Day celebrations.

Every year, Elektrostal organizes festive events and activities to celebrate its founding, bringing together residents and visitors in a spirit of unity and joy.

Has a population of approximately 160,000 people.

Elektrostal is home to a diverse and vibrant community of around 160,000 residents, contributing to its dynamic atmosphere.

Boasts excellent education facilities.

The city is known for its well-established educational institutions, providing quality education to students of all ages.

A center for scientific research and innovation.

Elektrostal serves as an important hub for scientific research, particularly in the fields of metallurgy, materials science, and engineering.

Surrounded by picturesque lakes.

The city is blessed with numerous beautiful lakes, offering scenic views and recreational opportunities for locals and visitors alike.

Well-connected transportation system.

Elektrostal benefits from an efficient transportation network, including highways, railways, and public transportation options, ensuring convenient travel within and beyond the city.

Famous for its traditional Russian cuisine.

Food enthusiasts can indulge in authentic Russian dishes at numerous restaurants and cafes scattered throughout Elektrostal.

Home to notable architectural landmarks.

Elektrostal boasts impressive architecture, including the Church of the Transfiguration of the Lord and the Elektrostal Palace of Culture.

Offers a wide range of recreational facilities.

Residents and visitors can enjoy various recreational activities, such as sports complexes, swimming pools, and fitness centers, enhancing the overall quality of life.

Provides a high standard of healthcare.

Elektrostal is equipped with modern medical facilities, ensuring residents have access to quality healthcare services.

Home to the Elektrostal History Museum.

The Elektrostal History Museum showcases the city’s fascinating past through exhibitions and displays.

A hub for sports enthusiasts.

Elektrostal is passionate about sports, with numerous stadiums, arenas, and sports clubs offering opportunities for athletes and spectators.

Celebrates diverse cultural festivals.

Throughout the year, Elektrostal hosts a variety of cultural festivals, celebrating different ethnicities, traditions, and art forms.

Electric power played a significant role in its early development.

Elektrostal owes its name and initial growth to the establishment of electric power stations and the utilization of electricity in the industrial sector.

Boasts a thriving economy.

The city’s strong industrial base, coupled with its strategic location near Moscow, has contributed to Elektrostal’s prosperous economic status.

Houses the Elektrostal Drama Theater.

The Elektrostal Drama Theater is a cultural centerpiece, attracting theater enthusiasts from far and wide.

Popular destination for winter sports.

Elektrostal’s proximity to ski resorts and winter sport facilities makes it a favorite destination for skiing, snowboarding, and other winter activities.

Promotes environmental sustainability.

Elektrostal prioritizes environmental protection and sustainability, implementing initiatives to reduce pollution and preserve natural resources.

Home to renowned educational institutions.

Elektrostal is known for its prestigious schools and universities, offering a wide range of academic programs to students.

Committed to cultural preservation.

The city values its cultural heritage and takes active steps to preserve and promote traditional customs, crafts, and arts.

Hosts an annual International Film Festival.

The Elektrostal International Film Festival attracts filmmakers and cinema enthusiasts from around the world, showcasing a diverse range of films.

Encourages entrepreneurship and innovation.

Elektrostal supports aspiring entrepreneurs and fosters a culture of innovation, providing opportunities for startups and business development.

Offers a range of housing options.

Elektrostal provides diverse housing options, including apartments, houses, and residential complexes, catering to different lifestyles and budgets.

Home to notable sports teams.

Elektrostal is proud of its sports legacy, with several successful sports teams competing at regional and national levels.

Boasts a vibrant nightlife scene.

Residents and visitors can enjoy a lively nightlife in Elektrostal, with numerous bars, clubs, and entertainment venues.

Promotes cultural exchange and international relations.

Elektrostal actively engages in international partnerships, cultural exchanges, and diplomatic collaborations to foster global connections.

Surrounded by beautiful nature reserves.

Nearby nature reserves, such as the Barybino Forest and Luchinskoye Lake, offer opportunities for nature enthusiasts to explore and appreciate the region’s biodiversity.

Commemorates historical events.

The city pays tribute to significant historical events through memorials, monuments, and exhibitions, ensuring the preservation of collective memory.

Promotes sports and youth development.

Elektrostal invests in sports infrastructure and programs to encourage youth participation, health, and physical fitness.

Hosts annual cultural and artistic festivals.

Throughout the year, Elektrostal celebrates its cultural diversity through festivals dedicated to music, dance, art, and theater.

Provides a picturesque landscape for photography enthusiasts.

The city’s scenic beauty, architectural landmarks, and natural surroundings make it a paradise for photographers.

Connects to Moscow via a direct train line.

The convenient train connection between Elektrostal and Moscow makes commuting between the two cities effortless.

A city with a bright future.

Elektrostal continues to grow and develop, aiming to become a model city in terms of infrastructure, sustainability, and quality of life for its residents.

In conclusion, Elektrostal is a fascinating city with a rich history and a vibrant present. From its origins as a center of steel production to its modern-day status as a hub for education and industry, Elektrostal has plenty to offer both residents and visitors. With its beautiful parks, cultural attractions, and proximity to Moscow, there is no shortage of things to see and do in this dynamic city. Whether you’re interested in exploring its historical landmarks, enjoying outdoor activities, or immersing yourself in the local culture, Elektrostal has something for everyone. So, next time you find yourself in the Moscow region, don’t miss the opportunity to discover the hidden gems of Elektrostal.

Q: What is the population of Elektrostal?

A: As of the latest data, the population of Elektrostal is approximately XXXX.

Q: How far is Elektrostal from Moscow?

A: Elektrostal is located approximately XX kilometers away from Moscow.

Q: Are there any famous landmarks in Elektrostal?

A: Yes, Elektrostal is home to several notable landmarks, including XXXX and XXXX.

Q: What industries are prominent in Elektrostal?

A: Elektrostal is known for its steel production industry and is also a center for engineering and manufacturing.

Q: Are there any universities or educational institutions in Elektrostal?

A: Yes, Elektrostal is home to XXXX University and several other educational institutions.

Q: What are some popular outdoor activities in Elektrostal?

A: Elektrostal offers several outdoor activities, such as hiking, cycling, and picnicking in its beautiful parks.

Q: Is Elektrostal well-connected in terms of transportation?

A: Yes, Elektrostal has good transportation links, including trains and buses, making it easily accessible from nearby cities.

Q: Are there any annual events or festivals in Elektrostal?

A: Yes, Elektrostal hosts various events and festivals throughout the year, including XXXX and XXXX.

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  1. VG Wort Texte melden

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  2. VG Wort Meldung: Beiträge in TOM melden [Anleitung] ⋆ a nomad abroad

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  3. VG Wort einfach erklärt: Verdienst, Geldherkunft etc

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  4. VG Wort Meldung: einfach Anleitung zum Texte melden

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  5. VG Wort Meldung in 3 einfachen Schritten + häufige Fragen [Screencast]

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  6. VG Wort Texte melden

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  1. Wissenschaftliche Publikationen

    Wissenschaftliche Publikationen sind Fach- und Sachbücher, kartographische Werke, Loseblattwerke sowie Fachbeiträge und -artikel in Fach- und Sachbüchern oder Fachzeitschriften. Für die Auszahlung einer Vergütung ist Voraussetzung, dass ein Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen wurde und eine Meldung eingereicht wird.

  2. Das Registrierungs- und Meldeportal der VG WORT

    Einsendeschluss für den Wahrnehmungsvertrag ist jeweils der 31. Dezember (Posteingang bei der VG WORT). Anmeldungen, die nicht durch Übersenden eines unterschriebenen Wahrnehmungsvertrages binnen drei Monaten nach der Online-Meldung vervollständigt werden, müssen wieder gelöscht werden.

  3. PDF Merkblatt für Urheber im wissenschaftlichen Bereich

    In allen anderen Fällen ist für Abbildungen die VG Bild-Kunst, Weberstraße 61, 53113 Bonn, Tel. (0228) 9153 40, zuständig. - Kartografische Werke, urheberrechtlich geschützte Lernkarten (ab 101 Karten) a) Wissenschaftliche, Fach- und Sachbücher. Bücher werden nach Druckseiten vergütet; Die Höhe richtet sich gestaffelt nach dem Umfang ...

  4. PDF Fragen und Antworten zur Meldung Ihrer Publikationen bei der VG WORT

    Die Meldung Ihrer Publikationen kann entweder in Papierform auf de von der VG Wort n definierten Meldeformularen oder auf der Online-Plattform T.O.M. („Texte Online Melden") der VG Wort erfolgen. Sollten Sie sich für die Meldung in elektronischeForm entscheiden, müssen Sie sich r zunächst auf der T.O.M.-Plattform registrieren. Nach dem ...

  5. PDF Merkblatt für Verlage im wissenschaftlichen Bereich

    Meldung ist der vorherige Abschluss eines Wahrnehmungsvertrags mit der VG WORT. 2. Wie muss gemeldet werden? Bücher können entweder über das Meldeportal T.O.M. der VG WORT (https://tom.vgwort.de ) oder über einen Eintrag im Verzeichnis lieferbarer Bücher (VLB) gemeldet werden. Weitere Informationen zu diesem Verfahren finden Sie unter

  6. Geld für Ihre Doktorarbeit: Tantiemen der VG Wort

    Geld für Ihre Doktorarbeit von der VG Wort mitnehmen! Unabhängig davon, ob Sie Ihre Dissertation im Eigendruck oder mit Verlagsvertrag bei einem Verlag veröffentlichen, können Sie als Autor Verwertungsansprüche bei der Verwertungsgesellschaft Wort (»VG Wort«) anmelden. Die Ausschüttung dieser Tantiemen für das Jahr 2017 (ausgezahlt in ...

  7. Informationen zur VG WORT-Ausschüttung und Verlagsbeteiligung

    Durch eine Meldung Ihres Buches bei der VG WORT haben Sie die Möglichkeit, neben dem mit dem Verlag vereinbarten Honorar eine weitere lohnenswerte Vergütung für die Nutzung Ihres Buches zu erhalten. Der Abschluss eines entsprechenden Wahrnehmungsvertrags mit der VG WORT ist kostenlos und ohne großen Aufwand möglich.

  8. VG Wort

    Die Meldung von Texten im Internet (METIS) erfolgt durch die Autorinnen und Autoren über T.O.M. (Texte Online Melden), das Registrierungs- und Meldeportal der VG Wort. Meldefähig sind inhaltlich geschlossene Texte mit einem Mindestumfang von 1.800 Anschlägen. Informationen zur Meldung stellt die VG Wort unter METIS für Urheber (Stand: 2022 ...

  9. VG WORT

    Die Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT) ist ein rechtsfähiger Verein, der sich um die Verwertung von Urheberrechten kümmert und Tantiemen an bezugsberechtigte Personen und Verlage ausgibt.. Autorinnen und Autoren sowie Herausgeberinnen und Herausgeber von wissenschaftlichen Publikationen können für ihre Werke Tantiemen-Ausschüttungen bei der VG WORT beantragen.

  10. Erhalte mit wissenschaftl. Publikationen Geld von der VG Wort

    Wie du deine wissenschaftlichen Publikationen der VG Wort meldest und Geld erhältst So meldest du deine wissenschaftliche Publikation. Zunächst ist wichtig, dass du Autor:in oder Herausgeber:in der wissenschaftlichen Publikation bist. Das gilt auch, wenn du Co-Autor:in bist. Hast du jedoch nur redaktionelle Arbeit bei der Publikation ...

  11. VG WORT

    Informationen zur VG WORT-Meldung. Die Verwertungsgesellschaft (VG) WORT wurde 1958 als gemeinsame Interessenvertretung von Autoren und Verlagen gegründet. Sie nimmt gesetzliche Vergütungsansprüche wahr, die durch die Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Publikationen bspw. in Bibliotheken entstehen. Die VG WORT ist ...

  12. VG-Wort-Ausschüttung

    Die VG-Wort ist ein rechtsfähiger Verein kraft Verleihung, dessen Aufgabe darin besteht, Gelder für die Nutzung von Texten einzusammeln, für welche die Berechtigten nicht anderweitig - etwa durch die Bezahlung des Kaufpreises eines Buches - bereits ein Honorar erhalten. ... Meldung einer Dissertation. Gemeldet werden können ...

  13. VG WORT: Verwertung von Sprachwerken

    Grundsätzlich können Sie bei der VG WORT auch Ihre Dissertation melden. Dafür ist eine Registrierung notwendig. Zudem sind die Vorgaben der Verwertungsgesellschaft zu prüfen. So muss zum Beispiel das Werk in mindestens zwei regionalen Verbundsystemen mit mindestens fünf Standorten in wissenschaftlichen Bibliotheken der Bundesrepublik ...

  14. VG Wort

    VG Wort anmelden - so holst du dir dein Geld. Damit eine Ausschüttung durch die VG Wort stattfinden kann, müssen sich Autor*innen online oder per Post anmelden und ihre Werke registrieren. Für Dissertationen müssen zunächst ein paar Voraussetzungen erfüllt werden, die im Merkblatt Wissenschaft der VG Wort zu finden sind.

  15. Doktorarbeit veröffentlichen: Wo und wie teuer?

    Auch kann man die veröffentlichte Dissertation bei der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort melden und im Folgejahr von der Ausschüttung profitieren. Die Quoten schwanken und werden abhängig von der Einnahmesituation und der Anzahl der Urhebermeldungen errechnet. Die jeweils aktuellen Quoten finden sich hier. Auch die VG Wort-Einnahmen muss man ...

  16. Fach- und Sachbücher

    Die Meldung einer Neuauflage ist nach frühestens fünf Jahren möglich. Die Herausgabe von Zeitschriften oder Reihen ist nicht meldefähig. ... Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT) Rechtsfähiger Verein kraft Verleihung Untere Weidenstraße 5 81543 München. Telefon: +49 (0) 89 / 514 12-0 Telefax: +49 (0) 89 / 514 12-58. E-Mail: vgw(at ...

  17. Lohnt sich die VG Wort für Juristen?

    Dissertation, Buchbeitrag oder Fachaufsatz: Wann auch immer (angehende) Juristen etwas veröffentlichen, können sie dank der VG Wort etwas dazuverdienen. ... Mitglieder der VG Wort können sämtliche Sprachwerke melden, zum Beispiel Bücher, E-Books, einzelne Beiträge in Büchern und Zeitschriften oder Loseblattwerke. Auch wer zum Beispiel ...

  18. VG Wort Meldung: Das ist zu beachten

    Dieser ist deshalb vorhanden, weil man ansonsten den VG Wort Code von jeder Webseite einfach klauen könnte (man muss sich dazu nur den Quellcode der Seite ansehen und nach vgwort oder met.vgwort suchen). Damit das ganze nicht zu einfach wird, muss pro Text eine Meldung vorgenommen werden und zwar manuell.

  19. VG Wort

    Das Melden wissenschaftlicher Texte ist am einfachsten über die Online-Plattform der VG Wort zu erledigen. T.O.M. steht für Texte online melden und ist denkbar einfach: In die Maske werden die erforderlichen Angaben zum Titel der Publikation (Zeitschrift oder Buch), zu Umfang, Erscheinungsort und -jahr sowie die eigene Rolle - (Co-)Autor*in ...

  20. Victor Mukhin

    Catalysis Conference is a networking event covering all topics in catalysis, chemistry, chemical engineering and technology during October 19-21, 2017 in Las Vegas, USA. Well noted as well attended meeting among all other annual catalysis conferences 2018, chemical engineering conferences 2018 and chemistry webinars.

  21. Vladimir Smirnov Home Page (Владимир Александрович Смирнов)

    to the homepage of the Theoretical High Energy Physics Division . Last update: December 10, 2019

  22. BETA GIDA, OOO Company Profile

    Find company research, competitor information, contact details & financial data for BETA GIDA, OOO of Elektrostal, Moscow region. Get the latest business insights from Dun & Bradstreet.

  23. 40 Facts About Elektrostal

    40 Facts About Elektrostal. Elektrostal is a vibrant city located in the Moscow Oblast region of Russia. With a rich history, stunning architecture, and a thriving community, Elektrostal is a city that has much to offer. Whether you are a history buff, nature enthusiast, or simply curious about different cultures, Elektrostal is sure to ...